Bundesgericht hebt Anklagen gegen Comey und James auf: DOJ scheitert an 120-Tage-Regel

Ein Urteil aus Virginia bringt zwei prominente Verfahren des US-Justizministeriums ins Wanken. Eine Bundesrichterin erklärte die Ernennung der zuständigen Staatsanwältin für unrechtmäßig, was weitreichende Folgen für die laufenden Ermittlungen und mögliche Neuauflagen der Anklagen gegen James Comey und Letitia James hat.
Titelbild
Die New Yorker Generalstaatsanwältin Letitia James (l.) am 21. Oktober 2025 bei einer Pressekonferenz in New York City. James Comey, ehemaliger FBI-Direktor (r.), spricht am 19. Mai 2025 in New York City.Foto: Michael M. Santiago/Getty Images
Von 25. November 2025

In Kürze:

  • Bundesrichterin McGowan Currie erklärt Ernennung von Lindsey Halligan zur Interim-Staatsanwältin für rechtswidrig
  • Anklagen gegen James Comey und Letitia James deshalb aufgehoben – jedoch ohne endgültige Wirkung
  • Neue Anklage gegen James möglich, gegen Comey wegen Verjährung wohl ausgeschlossen
  • DOJ will Berufung einlegen – Grundsatzentscheidung über Ernennungsbefugnisse denkbar

 

In den USA hat Bundesrichterin Cameron McGowan Currie die vom Justizministerium angestrengten Verfahren gegen den früheren FBI-Direktor James Comey und die frühere Generalstaatsanwältin zurückgewiesen. Zur Begründung führte McGowan Currie formalrechtliche Argumente an. So hieß es, die zuständige Staatsanwältin Lindsey Halligan sei nicht auf rechtmäßige Weise bestellt worden.

Die Richterin verwies auf 28 U.S. Code Section 546. Dort geht es um die Bestimmungen zur Besetzung vakanter Stellen in den Strafverfolgungsbehörden. Das Bundesrecht ermöglicht dort die Besetzung von Interimsstaatsanwälten, bis der Senat einen Nachfolger ernannt hat. Allerdings ist die Amtszeit der Interimsstaatsanwälte auf 120 Tage beschränkt.

Anklagen gegen Comey und James scheitern an formalen Erfordernissen

Das Justizministerium argumentierte, das Gesetz erlaube nach Ablauf der 120 Tage auch die Ernennung eines Interimsstaatsanwalts, wenn es dann noch keinen vom Senat bestellten Nachfolger gebe. Dies wies McGowan Currie zurück und betonte, dass das Gesetz dann den Bezirksgerichten selbst das Recht gebe, einen US-Staatsanwalt auf die vakante Stelle zu ernennen.

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McGowan Currie kam deshalb zu dem Schluss, dass die Befugnis, einen weiteren Interimsnachfolger für Halligans aus dem Amt geschiedenen Vorgänger Erik Siebert zu finden, auf das zuständige Bezirksgericht übergegangen ist. Diese bestehe so lange weiter, bis der Senat über die Nachfolge entschieden habe.

Da Halligans Ernennung ungültig gewesen sei, seien auch die Anklagen gegen Comey und James unrechtmäßig zustande gekommen. Die Zurückweisung erfolgte „ohne Präjudiz“. McGowan Currie gab entsprechend kein Urteil in der Sache selbst ab. Grundsätzlich wären neue Anklagen gegen Comey und James damit möglich.

Neues Verfahren gegen Letitia James noch möglich

Praktisch dürfte jedoch nur noch gegen Letitia James mit einer weiteren Strafverfolgung zu rechnen sein. Die gemäß der Entscheidung des Bezirksgerichts für South Carolina, für das Cameron McGowan Currie Recht spricht, fehlerhafte Anklage hemmt die Verjährung nicht. Die zuständige Grand Jury hatte in zwei Punkten eine Anklage gegen Comey zugelassen.

Einer davon lautet auf Falschaussage vor dem Kongress, der andere auf Behinderung einer Untersuchung. Die Verjährungsfrist beträgt jedoch fünf Jahre – und beide Anklagen beziehen sich auf eine Aussage vom 30. September 2020.

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Gegen Letitia James ist eine erneute Anklage jedoch noch denkbar. Ihr wird vorgeworfen, gegenüber einem Finanzinstitut unzutreffende Angaben gemacht und sich damit günstigere Konditionen für einen Hypothekarkredit erschlichen zu haben. Auf diese Weise habe sie sich auf betrügerische Weise einen Vorteil von 18.933 US-Dollar verschafft.

Verjährungsfrist in Sachen Comey auch im Oktober schon abgelaufen

Generalstaatsanwältin Pam Bondi hatte am 31. Oktober versucht, durch eine „nachträgliche Bestätigung“ der Anklage, diese zu retten. Allerdings war im Fall Comey auch zu diesem Zeitpunkt die Verjährungsfrist schon abgelaufen. McGowan Currie entschied, dass eine Ratifikation nach Ablauf der Frist nicht ausreiche.

Die Bestimmung 18 U.S. Code § 3288 erlaubt unter bestimmten Umständen nach der Abweisung einer Anklage wegen Ablaufs der Verjährungsfrist eine neue Anklage binnen sechs Monaten. Dies trifft jedoch dann nicht zu, wenn der Grund für die Abweisung das Versäumnis selbst war, die Anklage oder dafür relevante Informationen innerhalb der Frist einzubringen.

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Das Weiße Haus kündigte an, gegen den Beschluss von McGowan Currie in Berufung zu gehen. Man wolle Klarheit über die Reichweite der Befugnisse des Justizministeriums bei Interimsernennungen. Immerhin hatte Präsident Donald Trump veranlasst, dass auch seine Anwältin Alina Habba zur Interimsstaatsanwältin berufen wurde. Später ernannte man sie zur „Sonderanwältin“ und in weiterer Folge zur US-Staatsanwältin für den District of New Jersey, als die sie nun amtiert.

Nachträgliche Ratifizierung reicht nicht aus: „Regierung könnte jedermann schicken“

Das Justizministerium hatte erklärt, Halligans Ernennung sei unproblematisch gewesen. Immerhin sei sie „zumindest faktisch eine Beamtin“ gewesen. Die Generalstaatsanwältin hätte sie auch in einer anderen Funktion ernennen können, um die Anklage zu erwirken. Bondi habe sie am 31. Oktober formal zur Anwältin des Justizministeriums ernannt.

McGowan Currie hingegen erklärte, dies reiche nicht aus. Andernfalls könne die Regierung „jede Privatperson von der Straße – egal ob Anwalt oder nicht – in den Grand-Jury-Raum schicken, um eine Anklage zu erwirken, solange der Generalstaatsanwalt ihre Zustimmung nachträglich gibt“.

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Comey und James warfen dem Justizministerium „vindictive prosecution“ vor, also eine aus Rache motivierte politische Verfolgung. Im Fall Comeys hatte zudem auch schon ein Magistratsrichter die Offenlegung von Grand-Jury-Material angeordnet – was einen ungewöhnlichen Schritt darstellt.

Begründet wurde dieser damit, dass es in der Anklageschrift unklare Formulierungen gebe. Zudem soll es schwere Ermittlungsfehler gegeben haben und es stehe die Gültigkeit des gesamten Verfahrens infrage.



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