EuGH-Urteil: Richtlinie zu Mindestlöhnen bleibt größtenteils bestehen

Der EuGH hat die EU-Richtlinie zu Mindestlöhnen größtenteils bestätigt, lediglich zwei Bestimmungen wurden für nichtig erklärt.
Die europäischen Schuldenregeln gelten für alle Mitgliedsländer der EU (Archivbild).
EU-Parlament.Foto: Marcel Kusch/dpa
Epoch Times11. November 2025

Die europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen ist größtenteils gültig und kann bestehen bleiben. Eine Klage Dänemarks vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte am Dienstag nur begrenzt Erfolg. Der EuGH erklärte in seinem Urteil lediglich zwei Bestimmungen der Richtlinie für nichtig. (Az. C‑19/23)

Dabei geht es erstens um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung berücksichtigen mussten – etwa die Kaufkraft. Zweitens kippte der EuGH das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.

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Dänemarks Klage teilweise abgewiesen

Dänemark hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig war. Der EuGH gab Dänemark nun allerdings nur teilweise Recht. Der Ausschluss der Zuständigkeit der EU erstrecke sich nicht auf alle Fragen, die mit Arbeitsentgelt in Zusammenhang stünden, erklärte er.

Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen sowie angemessene Mindestlöhne und Tarifverhandlungen fördern. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, sieht aber unter anderem Referenzwerte wie 60 Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollen. In Deutschland sorgte das immer wieder für Diskussionen. (afp/red)



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