Rumänien: Verfassungsgericht lehnt Wahlanfechtung von Simion ab
Das Verfassungsgericht Rumäniens hat die Forderung nach einer Wahlannullierung des unterlegenen Kandidaten George Simion nach der Präsidentenstichwahl am Wochenende zurückgewiesen.
Das Gericht teilte am Donnerstag mit, es habe den Antrag auf Annullierung der Wahl „einstimmig zurückgewiesen“, da es ihn für „unbegründet“ halte. Simion lag in der ersten Runde der Präsidentenwahl mit 20 Prozentpunkten vorn und unterlag in der Stichwahl Nicușor Dan.
Bei der Stichwahl hatte der proeuropäische Bukarester Bürgermeister Dan mit 56 Prozent der Stimmen gewonnen.
Zweifel an der Anzahl der Wahlberechtigten
Simion äußerte im Interview mit der Epoch Times Zweifel an den Wählerlisten. Diese seien „durch die Anwesenheit von verstorbenen Bürgern massiv verfälscht“.
Laut offiziellen Angaben hatte Rumänien im Jahr 2021 eine Bevölkerung von etwa 19 Millionen. Davon seien mehr als 3,5 Millionen minderjährig und nicht wahlberechtigt. Allerdings seien in den Wählerlisten fast 18 Millionen Wähler registriert.
Seine Partei hat auf Grundlage der Daten aus den Wählerverzeichnissen personalisierte Briefe an Senioren im ganzen Land verschickt. „Die Antworten, die wir erhalten haben, sind aufschlussreich. Es gab Familien, die uns mitgeteilt haben, dass ihre Eltern und Großeltern, die manchmal seit zehn, fünfzehn Jahren oder länger tot waren, immer noch auf den Listen stehen.“ Noch beunruhigender sei, dass diese Vermissten „bei früheren Wahlen tatsächlich ‚von den Toten zurückgekehrt‘ waren, um ihre Stimme abzugeben“.
„Unsere größte Sorge besteht darin, dass das autoritäre Regime in Bukarest mit Unterstützung globalistischer Netzwerke diese aufgeblähten Wahllisten nutzt, um die Wahlbeteiligung zu manipulieren und die Ergebnisse zu verfälschen“, so Simion.
[etd-related posts=“5130003,5135519″]
Er räumte seine Niederlage in der Nacht zum Montag ein, forderte das rumänische Verfassungsgericht jedoch dazu auf, die Wahl zu annullieren. Er behauptete, die Wahl sei von ausländischen Kräften beeinflusst worden, unter anderem durch Frankreich.
Nach Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung reagierte Simion im Onlinedienst Facebook: „Alles, was wir tun können, ist zu kämpfen!“, erklärte er. Er beschuldigte das Gericht zudem, „seinen Staatsstreich“ fortzusetzen.
1989 war eine „Farce“
Für Simion war die Revolution von 1989 nichts weiter als eine Farce. Die Kader des Ceaușescu-Regimes hätten die Zügel des Landes behalten und lediglich die kommunistische Uniform gegen das demokratische Kostüm getauscht.
Rumänien steckt seit Monaten in einer politischen Krise. Im November hatte Călin Georgescu die erste Runde der Präsidentenwahl gewonnen. Das Verfassungsgericht erklärte den Urnengang wegen des Verdachts der Wahleinmischung durch Russland für ungültig, Georgescu wurde von der Wiederholungswahl ausgeschlossen. An seiner Stelle trat Simion als Kandidat des rechten Lagers an. (afp/red)
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion