Todesstrafe für „Terroristen“: Gesetzesvorschlag in Israels Parlament eingebracht
In Israel ist ein Gesetzentwurf zur Einführung der Todesstrafe für verurteilte „Terroristen“ ins Parlament eingebracht worden. Der Ausschuss für nationale Sicherheit der Knesset billigte am Montag Pläne für eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs, das Plenum soll sich nun in erster Lesung damit befassen.
In den Erläuterungen zu dem Gesetzentwurf heißt es, ein „Terrorist“, der „wegen Mordes aus rassistischen Motiven oder aus Hass gegen die Öffentlichkeit verurteilt wurde“, solle künftig „verpflichtend“ mit dem Tod bestraft werden. Dies gelte auch für „Umstände, in denen die Tat mit der Absicht begangen wurde, dem Staat Israel zu schaden“.
Ziel der geplanten Änderung sei es „Terrorismus an der Wurzel zu packen“ und für eine „starke Abschreckung“ zu sorgen. Demnach soll in Strafprozessen künftig eine Mehrheit der Richter die Todesstrafe verhängen können, eine einmal verhängte Todesstrafe soll nicht zurückgenommen werden können.
Zuletzt im Jahr 1962 vollstreckt
Vorangetrieben hat die geplante Gesetzesänderung der israelische Sicherheitsminister Itamar Ben Gvir. Ben Gvir drohte damit, der israelischen Regierungskoalition die Unterstützung seiner Partei Otzma Jehudit zu entziehen, sollte das Gesetz nicht bis Ende der Woche verabschiedet werden.
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Nach israelischem Recht kann die Todesstrafe bereits jetzt für bestimmte Straftatbestände verhängt werden.
Tatsächlich wurde diese in Israel zuletzt im Jahr 1962 vollstreckt – gegen den zuvor von einem Jerusalemer Gericht verurteilten deutschen früheren SS-Obersturmbannführer Adolf Eichmann, einen der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die NS-Vernichtungslager. (afp/red)
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