Einschreiben: Post muss Werbung ändern
Die Deutsche Post darf Einschreiben nicht mehr als sicheren Versandweg für Geld oder Wertgegenstände bewerben, ohne deutlich auf die geltende Haftungsgrenze hinzuweisen.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte vor dem Landgericht Köln eine Unterlassungserklärung erwirkt, wie die Organisation mitteilte. Demnach muss die Post künftig deutlich darauf hinweisen, dass bei gewöhnlichen Einschreiben die Haftung auf 25 Euro begrenzt ist.
Anlass für die Klage war der Fall einer Verbraucherin, die im Oktober 2024 per Einschreiben Ausweisdokumente verschickt hatte. Die Sendung ging verloren, ihr entstanden Folgekosten von rund 300 Euro.
Blickfangwerbung und Irreführung
Erstatten wollte die Deutsche Post laut Verbraucherzentrale aber nur 50 Euro – aus Kulanz. Auf die geltende Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hatte der Anbieter aus Sicht der Verbraucherzentrale nicht deutlich genug hingewiesen.
Die Post erklärte auf dpa-Anfrage, das Verfahren habe sich auf eine Produktbeschreibung vom Herbst 2024 bezogen, die „kurz danach“ ohnehin geändert worden sei. Das Landgericht habe die damalige Formulierung als sogenannte „Blickfangwerbung“ gewertet. Deshalb sei die Klage berechtigt.
„Die Deutsche Post hat offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – wurde aber erst im Kleingedruckten erwähnt.“ Das sei irreführend. (dpa/red)
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