Emmenegger, Spinner, Kaufhold: Das sind die Nominierten für Karlsruhe
Nach der gescheiterte Neubesetzung von drei Richterstellen beim Bundesverfassungsgericht kriselte die schwarz-rote Koalition vor der Sommerpause. Grund waren Vorbehalte in der Union gegen die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf.
Die SPD schlug statt ihr nun die Juristin Sigrid Emmenegger vor. Sie muss morgen zunächst vom Wahlausschuss des Bundestags nominiert werden. Danach könnte das Parlament am 25. September über sie und die beiden anderen Bewerber Ann-Katrin Kaufhold und Günter Spinner abstimmen.
Sigrid Emmenegger
Die am 4. Oktober 1976 in Freiburg geborene Emmenegger absolvierte ihr Jura-Studium in Freiburg und im schwedischen Uppsala. In Freiburg promovierte sie mit einer Schrift über die „Gesetzgebungskunst“ im deutschen Kaiserreich um 1900. Ihre richterliche Laufbahn begann im Februar 2007, als Emmenegger Richterin am Verwaltungsgericht Koblenz wurde.

Verwaltungsrichterin Sigrid Emmenegger soll Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Foto: Justizministerium RLP/dpa
Ein halbes Jahr später wurde sie für mehrere Monate an das Verwaltungsgericht Mainz abgeordnet, später bis April 2009 an das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe machte sie dann 2013 schon mal Station – damals als wissenschaftliche Mitarbeiterin. 2014 wurde Emmenegger Richterin beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, wo sie bis Juli 2019 war.
Danach wechselte sie in der gleichen Stadt zum Verwaltungsgericht, wo sie rund anderthalb Jahre lang als Vizepräsidentin diente. Im Oktober 2020 wurde Emmenegger zur Richterin am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gewählt. Das Amt bekleidet sie seit Januar 2021. Dort beschäftigt sie sich unter anderem mit dem Bau- und Bodenrecht, dem Denkmalschutzrecht und dem Natur- und Landschaftsschutzrecht.
In Karlsruhe soll Emmenegger im Zweiten Senat auf Doris König folgen, die bisherige Vizepräsidentin des Gerichts. Wer neue Vizepräsidentin wird, steht noch nicht fest. Darüber entscheidet der Bundesrat.
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Ann-Katrin Kaufhold
Kaufhold blickt auf eine Karriere in der Wissenschaft zurück. 1976 geboren, legte sie im Jahr 2001 in Freiburg ihr erstes juristisches Staatsexamen ab. Das zweite folgte 2006 in Berlin.
Nach Stationen unter anderem als Referentin im Bundesjustizministerium wurde sie 2016 Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2017 hat sie den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht inne.
Kaufhold wird mancherorts kritisch gesehen. Ein Streitpunkt ist ihre Beteiligung in der Berliner Kommission, die Möglichkeiten zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen untersuchte – und zu dem Ergebnis kam, dass eine Enteignung auch mit Entschädigung unter Verkehrswert verfassungsgemäß möglich wäre.

Ann-Katrin Kaufhold sähe die SPD ebenfalls gern in Karlsruhe. Foto: C.Olesinski/LMU/dpa
Kaufhold wurde auf Vorschlag der SPD nominiert. Am Bundesverfassungsgericht soll sie als Nachfolgerin von Ulrich Maidowski in den Zweiten Senat gehen. Dieser befasst sich unter anderem mit Fragen, die das Parlament oder die Parteien betreffen.
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Günter Spinner
Spinner ist seit Jahren als Richter tätig. In jedem Senat des Bundesverfassungsgerichts müssen drei Mitglieder zuvor an einem Bundesgericht gearbeitet haben. Im Fall von Spinner ist es das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Dort ist der 1972 in Oppenau geborene Jurist seit Juni 2011 Richter, seit September 2023 sitzt er dem achten Senat vor, der sich vor allem mit Schadenersatz und Entschädigung befasst.

Die Union schickt Günter Spinner ins Rennen. Foto: —/Bundesarbeitsgericht/dpa
Spinner legte 1999 in Stuttgart sein zweites Staatsexamen ab und trat schon kurz darauf in den baden-württembergischen Justizdienst ein, wo er an verschiedenen Arbeitsgerichten tätig war. Die Union schlug ihn als Verfassungsrichter vor, nachdem ihn zuvor bereits das Bundesverfassungsgericht selbst vorgeschlagen hatte.
Wird er gewählt, kehrt Spinner also zurück in sein Heimatbundesland. In Karlsruhe soll er Mitglied des Ersten Senats werden, der zum Beispiel über die meisten Verfassungsbeschwerden von Bürgern entscheidet, und dort auf Josef Christ folgen. (afp/red)
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