Getöteter Polizist im Saarland: Mordanklage gegen 18-Jährigen erhoben
Rund drei Monate nach der Tötung eines Polizisten im saarländischen Völklingen hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage gegen einen 18-Jährigen erhoben. Ihm wird Mord vorgeworfen, wie die Behörde am Dienstag mitteilte.
Die Mordmerkmale der Verdeckungsabsicht, der Mordlust und der grausamen Begehungsweise seien verwirklicht. Der Mann wird darüber hinaus unter anderem wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Tankstelle überfallen, 600 Euro Beute
Der 18-Jährige hatte laut Anklage am 21. August in Völklingen eine Tankstelle überfallen. Auf der Flucht mit rund 600 Euro Beute wurde er von einer Polizeistreife gestellt.
Es kam zu einem Gerangel, wobei der Mann an die Dienstwaffe eines Kommissaranwärters gelangte. Zeitgleich schoss der später getötete Polizist mit einem Taser auf den Angeklagten.

Gegen den Verdächtigen wurde nun Anklage erhoben. Foto: Patrick von Frankenberg/dpa
Dies blieb aus unklaren Gründen wirkungslos. Der 18-Jährige soll mit der Dienstwaffe dann mehrmals auf den Polizisten und den Kommissaranwärter geschossen haben. Der Polizist wurde getroffen und ging verletzt zu Boden. Der Anwärter wurde an der Schutzweste getroffen und ebenfalls verletzt.
Grund für die Schüsse war laut Anklage, die Festnahme wegen des vorangegangenen Überfalls auf die Tankstelle zu verhindern. Der 18-Jährige soll weiter auf den bereits am Boden liegenden Polizisten geschossen haben.
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Sechs Kugeln trafen den Polizisten
Da dies zur Ermöglichung der unerkannten Flucht gar nicht mehr nötig war, geht die Anklage vom Mordmerkmal der Mordlust aus. Der getötete Polizist wurde insgesamt von sechs Kugeln getroffen und erlag seinen Verletzungen.
Als eine weitere Streife zur Verstärkung eintraf, kam es zu einem Schusswechsel zwischen dem 18-Jährigen und einem weiteren Beamten. Der Angeklagte wurde dabei zweimal getroffen und verletzt.
Über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet die Jugendkammer des Landgerichts Saarbrücken. Der 18-Jährige äußerte sich nicht zu den Vorwürfen.

Auf der Flucht fielen die Schüsse. Foto: Christian Schultz/dpa
Da neben dem Erwachsenstrafrecht auch die Anwendung von Jugendstrafrecht in Betracht komme, erfolgte die Anklageerhebung vor der Jugendkammer des Gerichts. Das Landgericht werde auch darüber entscheiden, ob eine Sicherungsverwahrung vorzubehalten sei.
Dobrindt sprach von sinnloser Gewalt
Deutschlandweit hatte der gewaltsame Tod des Polizisten für Entsetzen gesorgt. Vor allem innerhalb der Polizei war die Anteilnahme groß. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sprach im September von einer schrecklichen Tat und sinnloser Gewalt.
„Wir empfinden große Trauer, wir empfinden tiefen Schmerz und einige von uns auch Wut“, sagte der CSU-Politiker. (afp/dpa/ks)
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