GKV klagt gegen Bund: „10 Milliarden Euro zu wenig für Versorgung der Bürgergeldempfänger“

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat am Donnerstag beschlossen, Klage gegen den Bund einzureichen. Die Krankenkassen werfen der Bundesregierung vor, die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldempfängern nicht ausreichend zu finanzieren – mit massiven Folgen für Beitragszahler und Arbeitgeber.
Krankenkassen: Für Reformen nicht auf Kommission warten. (Symbolbild)
Der GKV-Spitzenverband will im Zusammenhang mit der Finanzierung der Versorgung von Bürgergeldempfängern gegen den Bund klagen. (Symbolbild)Foto: Michael Kappeler/dpa
Von 12. September 2025

In Kürze:

  • GKV-Spitzenverband klagt gegen Bund wegen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern
  • Der Bund soll jährlich rund 10 Milliarden Euro an die gesetzlichen Krankenkassen nachzahlen
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen laut GKV die Hauptlast steigender Beiträge
  • Die Bundesregierung weist Vorwürfe zurück und sieht keine Reformnotwendigkeit

 

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen am Donnerstag, 11. September, die Einbringung einer Klage beschlossen. Ziel des Verbandes ist es, den Bund stärker an der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung gesetzlich versicherter Bürgergeldbezieher zu beteiligen. Derzeit ist diese nach Überzeugung der gesetzlichen Krankenversicherungsträger in erheblichem Maße unterfinanziert.

Verband der GKV sieht Arbeitgeber ohne Not belastet

Wie der Verband in einer Mitteilung erklärt, bleibe der Bund den gesetzlichen Krankenkassen rund 10 Milliarden Euro schuldig. Gleichzeitig sei die Frage der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern nicht einmal Gegenstand des Koalitionsvertrags geworden. Die Verwaltungsratsvorsitzende Dr. Susanne Wagenmann äußerte dazu:

„Wir erleben bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, dass sich der Staat auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden entlastet. Die Leidtragenden sind die 75 Millionen gesetzlich Versicherten und ihre Arbeitgeber.“

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Der Verband argumentiert, dass die unzureichende Unterstützung der Kassen durch Haushaltsmittel des Bundes auch die Arbeitskosten für die Unternehmen in die Höhe treibe. Den Beschäftigten würde mehr Netto vom Brutto bleiben, würde der Bund die Kosten der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldempfänger vollständig finanzieren.

Der Verband geht von etwa 0,5 Prozentpunkten aus, um die sich der GKV-Beitrag für sozialversicherungspflichtige Erwerbstätige verringern könne. Einem im Vorjahr präsentierten Gutachten des IGES-Instituts zufolge waren im Jahr 2022 lediglich 39 Prozent der Gesamtausgaben der GKV für ALG-II-Bezieher durch die für diesen Personenkreis bezahlten Beiträge gedeckt gewesen.

GKV warnt vor Eingriffen in die Selbstverwaltung

Projektleiter Richard Ochmann zufolge hatte der Bund in jenem Jahr eine Monatspauschale von 108,48 Euro bezahlt. Eine kostendeckende Pauschale hätte jedoch bei 311,45 Euro liegen müssen. Die GKV wies schon damals darauf hin, dass der Bund demgegenüber privat krankenversicherten Bürgergeldempfängern monatlich bis zu 421,77 Euro als Zuschuss gewährt.

Der GKV-Spitzenverband wirft dem Bund vor, politische Interessen über die langfristige Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Das Ergebnis seien Beitragsanhebungen auf ein bis dato noch nicht dagewesenes Ausmaß. Die Kassen hätten kaum noch Reserven und der Gesundheitsfonds könne mangels Masse nicht mehr viel bewegen.

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Die Kassen hätten auf diese Problematik bereits seit 15 Jahren hingewiesen. Sie verlangen eine Stärkung der Selbstverwaltung und ihrer eigenen Handlungsmöglichkeiten. Nur diese könnten eine langfristig hochwertige und bezahlbare gesetzliche Krankenversicherung gewährleisten. Durch die aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes unzureichende Finanzierung des Versicherungsschutzes für Bürgergeldbezieher greife der Bund in unzulässiger Weise in die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger ein. Dies wolle man nun auch auf dem Wege der Klage klären lassen.

Die Bundesregierung sieht keinen Spielraum für Reformen

Zudem seien die Sozialversicherungsbeiträge streng zweckgebunden. Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dürften diese nicht zur Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben verwendet werden. Vor dem Landessozialgericht NRW wolle man gegen die im Herbst 2025 ergehenden Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS) aus dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2026 vorgehen.

Die Bundesregierung hält die bisherigen Zahlungen an die GKV für Bürgergeldbezieher für ausreichend und gesetzlich korrekt. Die Pauschalen würden nach dem Sozialgesetzbuch sowie den Vorgaben des Gesundheitsfonds festgelegt. Eine akute Reform sei nicht geplant. Die Finanzierung der Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger ist aus Sicht des Bundes eine Mischaufgabe, bei der sowohl Versicherungs- als auch gesamtgesellschaftliche Aspekte einfließen.



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