IGV-Anpassung angenommen: Bundestag stärkt Rolle der WHO – Streit um Einfluss bleibt
In Kürze:
- Der Bundestag hat die Reform der Internationalen Gesundheitsvorschriften mit großer Mehrheit beschlossen.
- Die Änderungen führen den Begriff der „pandemischen Notlage“ ein – die nationale Entscheidungshoheit bleibt bestehen.
- In der Debatte und der Anhörung zeigte sich breite Zustimmung von Fachverbänden, begleitet von Kritik an der Finanzierung und möglichen Einflussstrukturen der WHO.
Der Bundestag hat am 6. November die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) angenommen. In der namentlichen Abstimmung stimmten 428 Abgeordnete für das Umsetzungsgesetz, 131 votierten dagegen; 71 Parlamentarier nahmen nicht teil. Damit schafft Deutschland die völkerrechtlichen Voraussetzungen, die von der 77. Weltgesundheitsversammlung im Juni 2024 beschlossenen Anpassungen zu übernehmen.
Die IGV bilden seit 2005 das zentrale internationale Rahmenwerk zur Erkennung, Meldung und Eindämmung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren. Die Reformen sind eine Reaktion auf Schwachstellen, die während der COVID-19-Pandemie sichtbar wurden.
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Neuer Ordnungsrahmen für globale Gesundheitskrisen
Die Reformen sehen unter anderem vor, dass künftig der neue Begriff der „pandemischen Notlage“ eingeführt wird, um unterschiedliche Stufen internationaler Gesundheitsbedrohungen klarer voneinander abzugrenzen und Abstimmungsprozesse zu beschleunigen. Zudem werden „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ ausdrücklich als leitende Prinzipien der internationalen Gesundheitszusammenarbeit verankert.
Dadurch sollen auch ärmere Staaten beim Zugang zu Impfstoffen, Arzneimitteln und Schutzmaterialien stärker berücksichtigt werden. Die WHO erhält darüber hinaus eine ausgedehntere Beratungs- und Unterstützungsrolle, etwa beim Ausbau von Gesundheitssystemen oder der Koordination von Maßnahmen in Krisensituationen, ohne jedoch verbindliche Vorgaben treffen zu können.
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Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, Gesundheitsdaten schneller und transparenter zu melden, um Ausbrüche frühzeitig erkennen zu können. Flankiert wird dies durch die Einrichtung eines internationalen Ausschussgremiums, das die Umsetzung der Vorschriften begleiten und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten erleichtern soll. Die Entscheidungsbefugnis über konkrete Maßnahmen verbleibt weiterhin bei den nationalen Parlamenten und Behörden.
Debatte über Vertrauen, Verantwortung und Kontrolle
Sascha van Beek (CDU/CSU) betonte, das Gesetz liege „im nationalen Interesse“. Es gehe um „besseren Informationsaustausch“ und „mehr Sicherheit im Krisenfall“, ohne dass Grundrechte oder Souveränität abgegeben würden. Man müsse die WHO „von innen stärken, nicht verlassen“.
Dr. Christina Baum (AfD) widersprach entschieden. Die WHO sei „spendenabhängig“ und von privaten Interessen geprägt. Die Bekämpfung von Fehlinformationen führe zu „Einschränkungen der Meinungsfreiheit“. Die Reform öffne „die Tür zu einem Wahrheitsministerium“.
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Serdar Yüksel (SPD) warf der AfD vor, bewusst Ängste zu schüren. „Viren kennen keine Grenzen“, sagte er, internationale Kooperation sei daher zwingend.
Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) nannte die Reform „einen Beitrag zum Schutz von Menschenleben“. Die Fähigkeit, Krankheitsausbrüche früh zu erkennen, werde gestärkt.
Julia-Christina Stange (Die Linke) sprach aus beruflicher Erfahrung auf Intensivstationen während der Pandemie: „Wir dürfen nie wieder in eine Situation geraten, in der entschieden werden muss, wen wir zuerst behandeln.“
Experten unterstützen die Stärkung der WHO
In der öffentlichen Expertenanhörung des Gesundheitsausschusses am 13. Oktober zeigte sich ein breites Spektrum an Einschätzungen. Mehrere Sachverständige unterstützten die Anpassungen der IGV ausdrücklich. Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) begrüßte die Stärkung der WHO als „zentrales, völkerrechtlich bindendes Instrument“ zur Bewältigung grenzüberschreitender Gesundheitsrisiken.
Auch der Deutsche Caritasverband betonte die Bedeutung einer klar definierten Zwischenstufe. Die Erfahrungen während der Corona-Pandemie hätten gezeigt, wie wichtig frühe Koordinierung sei. Zugleich hob der Verband hervor, dass die WHO künftig andere Staaten informieren müsse, wenn eine Regierung eine Kooperation verweigere – ein Mechanismus, der insbesondere im Umgang mit autokratischen Regimen von Bedeutung sein könne.
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Der Völkerrechtler Pedro A. Villarreal (Stiftung Wissenschaft und Politik) verwies auf Herausforderungen im internationalen Umfeld. Einige Staaten – darunter die USA, Italien und Argentinien – hätten die Änderungen aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Dies könne zu Lücken im Informationsaustausch führen.
Nicht jeder Experte in Anhörung überzeugt
Daneben kamen auch kritische Stimmen zu Wort. Die Juristin Beate Sibylle Pfeil warnte vor einer möglichen Einflussnahme durch die spendenabhängige Finanzstruktur der WHO. Zweckgebundene Mittel könnten, so ihre Einschätzung, „ein Einfallstor für Fremdinteressen“ darstellen. Regelungen zur Bekämpfung von Fehlinformationen müssten zudem sorgfältig ausgestaltet werden, um Wissenschafts- und Meinungsfreiheit nicht zu beeinträchtigen.
Andere Sachverständige wie der Gesundheitswissenschaftler Till Bärnighausen widersprachen: Die Wirkmacht der WHO liege nicht in der Durchsetzungskraft, sondern in Expertise und Transparenz. Verbesserte Datenwege könnten „sehr wahrscheinlich Menschenleben retten“.
Ein Vertreter des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen (VENRO) verwies auf die praktische Dimension: Jährlich gingen bei der WHO rund 400 Hinweise auf mögliche grenzüberschreitende Gesundheitsrisiken ein. Die Bewertung und Weitergabe dieser Signale sei ohne internationale Struktur kaum möglich.
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