Missbrauch: Rechtspsychologe warnt vor Justizirrtümern

Bei Sexualstrafverfahren muss jeder Vorwurf muss geprüft, doch Betroffenen nicht stets und unbedingt geglaubt werden. Dafür plädiert Rechtspsychologe Max Steller. Falsche Anschuldigung könne Leben zerstören.
Titelbild
Justicia sieht manches erst später (Symbolbild).Foto: via dts Nachrichtenagentur
Epoch Times21. September 2025

Der Rechtspsychologe Max Steller fordert einen nüchternen Umgang mit Aussagen in Sexualstrafverfahren – und warnt vor Justizirrtümern. „Jeder Vorwurf muss geprüft werden“, sagte Steller dem „Spiegel“.

Die Haltung, Betroffenen stets unbedingt zu glauben, wie es manche Aktivisten der Metoo-Bewegung fordern, „verstößt gegen Grundsätze unseres Rechtssystems, und es widerspricht rationalem Denken“. Eine falsche Anschuldigung könne Leben zerstören.

Steller nimmt auch die Justiz in die Pflicht – und mahnt vor möglichen Justizskandalen. Anlass ist ein Fall aus Braunschweig, der jüngst für Schlagzeilen sorgte.

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Eine junge Frau beschuldigte ihre Mutter und ihren Stiefvater, sie über Jahre als Sexsklavin missbraucht und verkauft zu haben. Die Eltern wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Bis klar wurde: Nichts davon stimmte. Die Eltern saßen 684 Tage unschuldig im Gefängnis.

Die Tücken von Scheinerinnerungen

Steller: „Vor ‚Unfällen‘ dieser Art sind wir nie gefeit, fürchte ich.“ Aussagepsychologen müssten weiter aufklären über die Tücken von Suggestion und Scheinerinnerungen sowie über die Bedeutung der genauen Prüfung von Aussagen. „Je länger so einschneidende Rechtsmomente wie die Wormser Prozesse und das BGH-Urteil zurückliegen, desto größer ist die Gefahr, dass ähnliche Fehler wieder gemacht werden.“

Steller gilt als einer der erfahrensten Aussagepsychologen des Landes, er begutachtet seit mehr als 50 Jahren mutmaßliche Opfer und Täter in Strafverfahren. Unter anderem wirkte er an den größten Missbrauchsprozessen der Republik mit, den Wormser Prozessen Mitte der Neunzigerjahre. Und er begutachtete den Serienmörder Niels H.

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1999 legte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, welche Mindeststandards fortan für Gutachten zur Glaubhaftigkeit gelten sollten, dabei berief er sich maßgeblich auf Stellers Expertise.

Scharfe Kritik übt Steller an therapeutischen Konzepten, die „verdrängte“ Missbrauchserinnerungen „zurückholen“ wollen. „Dahinter steckt die fatale Vorstellung, dass besonders schlimme Erlebnisse verdrängt oder unvollständig abgespeichert werden. Doch das ist einfach falsch.“

Extrem belastende Erlebnisse prägten sich in der Regel besonders ein; massiver Missbrauch im Schulalter werde „in der Regel nicht vergessen“. Wer anderes verspreche, schade den Betroffenen, statt zu helfen. (dts/red)



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