Sigrid Emmenegger soll nach Karlsruhe wechseln – SPD setzt auf unstrittige Juristin
In Kürze:
- SPD nominiert Richterin Sigrid Emmenegger für das Bundesverfassungsgericht
- Emmenegger verfügt über Erfahrung am Bundesverwaltungsgericht und dem OVG Rheinland-Pfalz
- Nominierung soll neue Debatten über Abtreibung oder AfD-Verbot vermeiden
- Unklar bleibt, ob Grüne und Linke die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit sichern
Am Mittwoch, 10. September, hat die SPD offiziell ihre neue Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht präsentiert. Wie die Parlamentarischen Geschäftsführer von Union und SPD, Steffen Bilger und Dirk Wiese, verkündeten, soll Sigrid Emmenegger nach Karlsruhe wechseln. Seit 2021 ist die Juristin als Richterin am Bundesverwaltungsgericht tätig.
Die 48-Jährige hatte bereits in der Zeit von 2009 bis 2013 als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesverfassungsgericht gewirkt. Anschließend wechselte sie als Richterin ans Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
SPD hatte Einigung auf Kandidatin im August verkündet
Bereits im August hatte SPD-Fraktionschef Michael Miersch verkündet, dass die Partei eine geeignete Ersatzkandidatin für Frauke Brosius-Gersdorf gefunden habe. Medien hatten damals unbestätigte Meldungen verbreitet, wonach es sich dabei um die Vizepräsidentin des EU-Parlaments Katarina Barley handeln könnte.
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Brosius-Gersdorf hatte ihren Rückzug als Kandidatin erklärt, nachdem die Wahl dreier Bundesverfassungsrichter am 11. Juli von der Tagesordnung genommen worden war. Zuvor hatte sich in der Unionsfraktion Widerstand gegen die Potsdamer Juristin abgezeichnet. Es stand infrage, ob auf diese Weise die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit für die Wahl der Kandidatin zustande kommen würde.
Im Vorfeld der geplanten Wahl hatte es Kritik an Brosius-Gersdorf aus rechten und konservativen Kreisen gegeben. Die Kandidatin hatte sich in einem Fachaufsatz dafür ausgesprochen, die Menschenwürde-Garantie des Grundgesetzes an die vollendete Geburt zu knüpfen. Andernfalls seien die derzeitigen gesetzlichen Ausnahmen zur Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs nicht in juristisch ausreichender Weise zu begründen.
Emmenegger als „Anti-Kulturkampf-Kandidatin“
Daraufhin hatten Publikationen Brosius-Gersdorf vorgeworfen, eine straffreie Abtreibung bis zur Geburt zu befürworten – was nicht ihre Position war. Allerdings stand sie mit ihrer Rechtsmeinung zur Menschenwürdegarantie im Widerspruch zur gefestigten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Neben ihrer Position zur Abtreibung war Brosius-Gersdorf auch aufgrund öffentlicher Äußerungen zu Themen wie einem AfD-Verbot und zur Impfpflicht umstritten.
Mit der Nominierung Sigrid Emmeneggers will die SPD offenbar eine neue Kulturkampfdebatte vermeiden. Die Juristin ist bislang nicht durch öffentliche Äußerungen zu politisch brisanten Themen in Erscheinung getreten.
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Zwar hat die rechtspolitische Sprecherin der Sozialdemokraten, Carmen Wegge, die Kandidatin im „Tagesspiegel“ als „starke und progressive Frau, die eine unumstrittene fachliche Expertise hat“, gelobt. Woran sie diese Einordnung konkret festmacht, lässt sie jedoch offen. Auch in sozialen Medien sind bis dato keine kontroversen politischen Äußerungen vonseiten der Kandidatin zur Sprache gekommen.
Emmenegger bislang nicht mit politisch heiklen Fragen befasst
Am Bundesverwaltungsgericht war Emmenegger auch nicht mit Themen befasst, die Reizthemen wie Corona oder die AfD berührten. Stattdessen lag ihr Fokus auf Energieleitungen, Raumordnung und Verfahrensrechten. Die Richterin war unter anderem an Urteilen wie jenem vom 18.07.2023 – BVerwG 4 CN 3.22 beteiligt. Diesem zufolge war ein Baugesetz EU-rechtswidrig, das zu Zwecken der Beschleunigung den Verzicht auf eine Umweltprüfung ermöglichte.
In einem weiteren Urteil vom 24.01.2023 – 4 CN 8/21 urteilte der zuständige Senat mit Sigrid Emmenegger zugunsten einer Umwelt-NGO, die einen im Anlassfall verspäteten Normenkontrollantrag eingebracht hatte. In beiden Fällen ging es jedoch um Fragen, die durch eine entsprechende Gesetzgebung steuerbar sind.
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Ob die Kandidatin auf Stimmen aus den Reihen von Grünen und Linkspartei bauen kann, von denen zumindest einige für die Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich sind, ist ungewiss. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann klagte, es sei „reichlich unprofessionell angesichts der Vorgeschichte“, dass die Koalition nicht bereits vor der Verkündung der Nominierung mit ihrer Fraktion gesprochen habe. Vonseiten der AfD-Fraktion erklärte der Abgeordnete Stephan Brandner, man wolle die Kandidatin „sorgfältig prüfen“.
Zwei-Drittel-Mehrheit: Zustimmung von Grünen und Linken entscheidend
Allerdings dürfte es für die Grünen ein Anreiz sein, Emmenegger zuzustimmen, dass ihre Nominierung auf eine Beibehaltung der übrigen Kandidaten hindeutet. Dabei handelt es sich um den von der Union nominierten Bundesarbeitsrichter Günter Spinner und die von der SPD nominierte Staatsrechtlerin Ann-Katrin Kaufhold.
Dieser hatten rechtsgerichtete Medien ebenfalls linksautoritäre Tendenzen vorgeworfen. So soll Kaufhold die Meinung vertreten haben, man solle darüber diskutieren, ob Interessensträgern wie Naturgütern „ebenfalls (Grund)-Rechtsfähigkeit verliehen werden sollte“. Andererseits vertrat Kaufhold im Klimaverfahren 2020/21 vor dem Bundesverfassungsgericht Bundestag und Bundesregierung gegen die klagenden Umweltverbände. Sie betonte dabei, dass die politische Legitimation des Parlaments höher einzustufen sei als die gerichtliche.
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