Wehrdienst-Neuordnung: Musterung kehrt zurück – Bedarfswehrpflicht bei Personalmangel

Die Musterung kehrt zurück: Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich CDU/CSU und SPD auf ein neues Wehrdienstmodell geeinigt. Kernpunkte sind eine Bedarfswehrpflicht bei Personalmangel und ein verpflichtender Fragebogen für alle 18-jährigen Männer. Verteidigungsminister Boris Pistorius will das neue Wehrdienstgesetz bereits Anfang 2026 in Kraft setzen.
Nach Streit steht nun die Einigung zum Wehrdienst. (Archivbild)
Nach Streit steht nun die Einigung zum Wehrdienst. (Archivbild)Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Von 13. November 2025

In Kürze:

  • Ab 2027 soll wieder ein gesamter Jahrgang zur Musterung antreten
  • Einführung einer „Bedarfswehrpflicht“ bei Personalmangel in der Bundeswehr
  • Fragebogen für alle 18-jährigen Männer (Pflicht) und Frauen (freiwillig)
  • Geplante Zielgröße: 260.000 aktive Soldaten und 200.000 Reservisten

 

Die Musterung kehrt zurück. Das ist einer der Kernpunkte der Grundsatzeinigung, die die Koalitionsparteien mit Blick auf den Wehrdienst neu erzielt haben. Zudem wird es eine sogenannte Bedarfswehrpflicht geben. Am Donnerstag, 13. November, haben zuerst die Fraktionsspitzen von CDU/CSU und SPD ihre Fraktionen über die Eckpunkte des Kompromisses erzielt. Anschließend gab es eine Pressekonferenz.

Musterung light im nächsten Jahr – gesamter Jahrgang ab 2027 im Visier

Am Mittwochabend hatte es nach wochenlangen Kontroversen ein Krisengespräch gegeben. Teilgenommen hatten daran Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius, die Fraktionschefs von Union und SPD, Jens Spahn und Matthias Miersch sowie Verteidigungspolitiker beider Fraktionen. Zuvor war im Oktober der Versuch gescheitert, einen aufseiten beider Parteien zustimmungsfähigen Gesetzentwurf zu formulieren.

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Nun soll im Dezember ein Beschluss des Bundestages zum Wehrdienst neu möglich werden. Aufgrund dessen sollen bereits im nächsten Jahr alle 18-jährigen in Deutschland ansässigen deutschen Staatsangehörigen einen Fragebogen erhalten. Männer sollen verpflichtet, Frauen berechtigt sein, ihn zu beantworten. Der Bogen soll bereits als Teil der Musterung gelten.

Auf diese Weise will der Bund etwa 20.000 Freiwillige gewinnen. Sollten sich diese nicht aus den Kreisen der Angeschriebenen finden, soll das zuvor umstrittene Losverfahren bestimmen, wer zusätzlich noch den „kostenfreien staatlichen Fitnesstest“ in Form der Musterung vor Ort in Anspruch nehmen soll. Diesen Begriff hatte jüngst der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Henning Otte, verwendet. Durch die als tauglich eingestuften Teilnehmer soll das fehlende Quantum an Soldaten ersetzt werden.

Bundestag soll bei Erforderlichkeit über Bedarfswehrpflicht entscheiden

Ab Mitte 2027 soll anschließend erstmals wieder ein kompletter Jahrgang vollständig gemustert werden – was etwa 300.000 Männern entspräche. Auch hier will man den angestrebten Personalstand mithilfe Freiwilliger erreichen. Sollte deren Anzahl jedoch nicht ausreichen, solle unter den als „wehrtauglich“ gemusterten Männern ebenfalls ein Zufallsverfahren greifen.

Voraussetzung dafür soll, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, jedoch ein Bundestagsbeschluss über die Inkraftsetzung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht sein. Ein solcher Beschluss durch den Bundestag soll insbesondere dann zum Tragen kommen, wenn „die verteidigungspolitische Lage oder die Personallage der Streitkräfte dies erforderlich macht“.

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Die Bedarfswehrpflicht soll die mögliche Lücke zwischen dem Personalbedarf der Bundeswehr und der tatsächlichen Zahl an Freiwilligen schließen. Einen Automatismus zur Aktivierung der seit 2011 in Deutschland ausgesetzten Wehrpflicht soll es jedoch nicht geben. Diesen hatte die Union gefordert – und deshalb einen bereits im Kabinett abgestimmten Gesetzesbeschluss platzen lassen.

Status „Soldat auf Zeit“ erst bei längerfristiger Verpflichtung

Das Zufallsverfahren soll nach Anwendung der Wehrdienstausnahmen als Ultima Ratio zur Anwendung kommen, wenn die Zahl der Wehrpflichtigen eines Jahrgangs den Bedarf übersteigt.

Anders als ursprünglich geplant, soll der Status des Soldaten auf Zeit (SAZ 1) erst ab einer Verpflichtungsdauer von zwölf Monaten greifen. Zuvor war davon die Rede, alle neuen Wehrdienstleistenden zu solchen zu erklären. An die Stellung sollten, so die Debatte im Vorfeld, auch besondere Vergünstigungen geknüpft sein, die den Wehrdienst attraktiver machen sollen.

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Der „freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ solle erhalten bleiben, heißt es weiter in dem Entwurf. Konkret bedeutet das, dass freiwillig Dienende eine im Vergleich zu früheren Zeiten deutlich höhere Entlohnung erhalten sollen – die Rede ist von rund 2.600 Euro brutto monatlich für Alleinstehende. Für Personen, die sich länger als ein Jahr verpflichten, soll es auch einen Zuschuss zum Führerschein für Pkw oder Lkw geben.

Musterung soll „hell, freundlich und positiv“ durchgeführt werden

Mit Inkrafttreten des von der Koalition geplanten Gesetzes soll die Militärverwaltung innerhalb von 18 Monaten eine Musterungsorganisation aufbauen. Diese soll bis zu 300.000 Personen im Jahr mustern können. Dabei soll es deutliche Veränderungen in der Durchführung und im Ambiente im Vergleich zu früheren Zeiten geben.

Der Verteidigungssprecher der SPD-Fraktion, Falko Droßmann, hat die frühere Praxis der Kreiswehrersatzämter ausdrücklich als abschreckendes Beispiel genannt:

„Als ich damals gemustert worden bin, bin ich in ein ganz furchtbares Haus gekommen. Da hat es ganz furchtbar nach Bohnerwachs gerochen und die Menschen waren ganz deutlich unfreundlich zu mir. Und dann haben sie mir an Sachen gefasst, wo man nicht hingefasst werden möchte.“

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Generalleutnant Robert Sieger vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat diese Schilderung nicht in Zweifel gezogen. Auch er wolle den Musterungsprozess in fundamentaler Weise verändern.

In Schweden sei die Durchführung der Musterung „hell, freundlich und positiv“. Er fügte hinzu: „Und genau da wollen wir auch hin.“ Ein erster Schritt sei, die Musterung nicht mehr wie früher in Kasernen durchzuführen. Stattdessen arbeite man an einer „Anmietlösung“.

Pistorius will neuen Wehrdienst ab 2026

Minister Pistorius strebt ein Inkrafttreten des neuen Wehrdienstgesetzes bereits Anfang 2026 an. Aufgrund der behaupteten Bedrohung durch Russland und veränderter NATO-Planungen soll die Bundeswehr perspektivisch auf 260.000 Aktive anwachsen. Dies würde ein Plus von 80.000 Soldaten erfordern.

Darüber hinaus soll es 200.000 Reservisten geben, deren Zahl ebenfalls als Folge des Wehrdienstes neu steigen soll. Das bisherige Ziel von 203.000 Soldaten war jedoch erreicht worden. Deshalb hatte die Union auch auf eine Rückkehr der allgemeinen Wehrpflicht gedrängt. Die SPD hatte sich in den Koalitionsverhandlungen mit ihrer Forderung durchgesetzt, den angestrebten Aufwuchs bei der Bundeswehr primär über freiwillige Wege anzustreben.

 



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