US-Gerichtshof macht Weg frei für Massenentlassungen bei Bundesbehörden

In Kürze:
Trump kann die Umstrukturierung der Bundesbehörden weiter vorantreiben.
Eine Anordnung einer unteren Behörde wurde durch das Oberste US-Gericht aufgehoben.
Zehntausende Entlassungen sind zu erwarten.
Der Oberste Gerichtshof der USA hob eine Verfügung einer unteren Instanz auf, welche die Trump-Regierung bisher daran hinderte, Bundesbehörden umzustrukturieren und in größerem Umfang Stellen abzubauen.
Das Verfahren im Überblick
Am 22. Mai hatte US-Bezirksrichterin Susan Illston (Kalifornien, untere Instanz) eine Anordnung erlassen, welche die Trump-Regierung daran hinderte, den geplanten Personalabbau und Umstrukturierungen bei den Bundesbehörden – den sogenannten „Reductions in Force“ – durchzuführen.
Sie begründete das damit, dass der Präsident für solche weitreichenden Maßnahmen wahrscheinlich die Zustimmung des Kongresses benötige. Ein Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung später.
Am 8. Juli hob der Oberste Gerichtshof (Supreme Court) nun diese Anordnung der unteren Instanz auf. Damit können die Pläne der Trump-Regierung umgesetzt werden, während das Verfahren in den unteren Instanzen weiterläuft.
Am Supreme Court stimmte als einzige Richterin Ketanji Brown Jackson gegen die Aufhebung der Anordnung. Sie kritisierte die Entscheidung. Richterin Sonia Sotomayor schloss sich zwar der Mehrheitsmeinung an, äußerte jedoch Bedenken und teilte einige der Sorgen von Jackson. Letztlich stimmte sie für die Aussetzung der Anordnung der unteren Instanz.
Wer klagt gegen Trump?
Der Fall trägt den Namen „Trump gegen American Federation of Government Employees“. Geklagt hatte eine Gruppe aus Gewerkschaften, gemeinnützigen Organisationen und sechs Stadt- und Kreisverwaltungen.
Die American Federation of Government Employees (AFGE) ist die größte Gewerkschaft der Bundesangestellten in den USA. Sie vertritt als Dachorganisation lokaler Gewerkschaften über 750.000 Angestellte der US-Bundesregierung und etwa 5.000 Beschäftigte der Stadtverwaltung von Washington. Die AFGE gilt als rechtliche Vertretung und führt Tarifverhandlungen. Sie betreibt Lobbyarbeit im Kongress und gegenüber der Regierung.
Die AFGE erklärte, dass die geplante Reorganisation der Bundesregierung dazu führen wird, dass „Hunderttausende Bundesbedienstete“ ihre Arbeitsplätze verlieren.
Das Bezirksgericht hatte die Maßnahmen blockiert, weil es der Auffassung war, dass Trumps Executive Order 14210 rechtswidrig sei. In jener Anordnung wurde festgelegt, dass alle Behördenleiter mit DOGE zusammenarbeiten müssen, um den Personalbestand zu reduzieren und Neueinstellungen zu begrenzen. DOGE sollte die einzelnen Bundesbehörden anleiten und beim Personalabbau koordinieren.
Was sagt der Supreme Court?
„Weil die Regierung wahrscheinlich mit ihrem Argument, dass die Executive Order und das Memorandum rechtmäßig sind, Erfolg haben wird – und weil die anderen Faktoren, die für die Gewährung eines Aufschubs ausschlaggebend sind, erfüllt sind – geben wir dem Antrag statt“, erklärte das Oberste Gericht.
Das Gericht fügte an, es äußere sich „nicht zur Rechtmäßigkeit des Plans zum Personalabbau in der Agentur und des Reorganisationsplans, der gemäß der Executive Order und dem Memorandum erstellt oder genehmigt wurde“.
Richterin Ketanji Brown Jackson bezeichnete die neue Festlegung des Obersten Gerichts als „nicht nur wirklich unglücklich, sondern auch anmaßend und sinnlos“. Es gebe keine Grundlage für die Schlussfolgerung, dass das Bezirksgericht mit seiner „Feststellung, dass der Präsident versucht, die Bundesregierung grundlegend umzustrukturieren“, einen Fehler begangen habe.
Richterin Sonia Sotomayor sagte, sie stimme der Anordnung des Obersten Gerichtshofs zu, obwohl sie einige von Jacksons Bedenken teile. „Ich schließe mich der Entscheidung des Gerichts an, weil sie dem Bezirksgericht die Möglichkeit gibt, diese Fragen in erster Instanz zu prüfen.“
Was erklärt die Trump-Seite?
Generalstaatsanwalt D. John Sauer äußerte sich zum Antrag der Regierung. Das Bezirksgericht habe „fast die gesamte Exekutive – 19 Behörden, darunter 11 Kabinettsministerien – an der Umsetzung einer Exekutivverordnung gehindert, die die Behörden anweist, Pläne zur Durchführung rechtmäßiger Kürzungen des Personalbestands auf Bundesebene vorzubereiten“.
Die Verfügung des unteren Gerichtes basiere auf der „unhaltbaren Prämisse“, dass der Präsident eine „ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung des Kongresses einholen muss, um seine Kernbefugnis nach Artikel II [der Verfassung] zur Aufsicht über interne Personalentscheidungen der Exekutive auszuüben“.
Die Anordnung des Bezirksgerichts „verstößt gegen diese Grundprinzipien und andere wohlbekannte Grundsätze“, fügte Sauer hinzu.
Um wie viele Entlassungen geht es?
Die AFGE nannte beispielhaft Zahlen, wie viele Mitarbeiter in einigen Behörden entlassen werden sollen.
Das Ministerium für Veteranenangelegenheiten plant bei seinen 467.000 Mitarbeitern die Streichung von 80.000 Stellen. Das Energieministerium mit 14.000 eigenen und 95.000 Vertragsmitarbeitern sowie die General Services Administration mit 12.000 Mitarbeitern beabsichtigen, etwa die Hälfte ihres Personals zu entlassen.
Das Ministerium für Gesundheit und Soziales plant unter ihren 80.000 Mitarbeitern den Abbau von mindestens 10.000 Stellen.
Im Finanzministerium mit 87.000 Stellen wird geplant, 40 Prozent im Bereich Internal Revenue Service abzubauen, während die Small Business Administration mit 3.300 Mitarbeitern ihre Belegschaft um 43 Prozent reduzieren will.
In den vergangenen Monaten wurden bereits zahlreiche Abteilungen geschlossen und Tausende Mitarbeiter entlassen. Betroffen waren unter anderem Beschäftigte der Entwicklungsbehörde USAID.
Mit Material von The Epoch Times.
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