Alle Fragen erledigt? Berliner Polizei reagiert auf Nachfragen der Epoch Times

Die Epoch Times bat die Berliner Polizei um die Klärung von weiteren Detailfragen zum Umgang mit den Störaktionen im Regierungsviertel vom 20. Juli während des ARD-Sommerinterviews mit der AfD-Chefin. Ein Sprecher kam der Bitte nun nach.
Titelbild
Das Symbolbild zeigt Polizeifahrzeuge in der Nähe des Brandenburger Tors in Berlin.Foto: Omer Messinger/Getty Images
Von 25. Juli 2025

Die Berliner Polizei hat Nachfragen der Epoch Times zum Umgang mit den Protestaktionen vom 20. Juli 2025 während der Aufzeichnung des ARD-Sommerinterviews mit Alice Weidel (AfD) im Berliner Regierungsviertel beantwortet.

Ein Sprecher bekräftigte abermals, dass es „keine vorherigen Absprachen mit einem Verantwortlichen“ des Busses des „Zentrums für Politische Schönheit“ (ZPS) gegeben habe, der mithilfe einer Tonanlage das Interview gestört hatte. Der zuständige Polizeiführer sei an diesem Tag „eine Dienstkraft der Polizeidirektion 2 (West)“ gewesen.

Eine „valide Nennung der Anzahl von Personen“, die das ZPS vor Ort im Einsatz hatte, sei nicht möglich, so der Sprecher, weil eine „Kontrolle der Personen am Bus“ gar nicht stattgefunden habe. Insofern könne die Polizei auch nicht sagen, ob sich unter den ZPS-Aktivisten deren prominenter Kopf und Gründer Philipp Ruch befunden habe.

Ruch, der in einer Podcast-Sendung des stellvertretenden „Bild“-Chefredakteurs Paul Ronzheimer (Audio) zwei Tage nach der Störaktion den Eindruck erweckt hatte, es habe zwischen den ZPS-Aktivisten und der Berliner Polizei eine „enge Absprache“ gegeben, muss aufgrund dessen Aussagen wohl keine Strafanzeige fürchten: „Eine rechtliche Prüfung etwaiger Aussagen einer Einzelperson in einem Podcastformat ist von hier aus nicht vorgenommen worden“, stellte der Polizeisprecher klar.

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Polizei: Fokus der Maßnahmen galt der Spontanversammlung am Spreeufer

Auf die Frage, warum sich ein uniformierter Beamter nicht sogleich um das auffällige Aktivistenfahrzeug kümmerte, nachdem der unzulässigerweise vor einem Einsatzfahrzeug geparkt hatte (Video auf X), erklärte der Sprecher damit, dass die Einsatzkraft „zu diesem Zeitpunkt einen anderen Auftrag hatte“. Der Polizist habe sich dort „aus Gründen, die keinen Zusammenhang zum hier in Rede stehenden Fahrzeug herstellen lassen“, aufgehalten, bevor er sich zu einem anderen Einsatzort begeben habe.

Der Aktivistenbus, der vom ZPS „Adenauer SRP+“ genannt wird und schon öfter für Protestaktionen eingesetzt wurde, ist laut dem Zentrum ein umgebauter Gefangenentransporter. Er wurde mit einem 100-Kilowatt-Druckkammerlautsprecher, Luftschutzsirenen, Flakscheinwerfern, Störsendern, einer Nebelanlage, einem Wasserwerfer und Laserprojektoren ausgestattet.

Der Fahrer des Busses sei nach seinem Ausstieg „weder angehalten noch von Einsatzkräften kontrolliert“ worden, so der Polizeisprecher. Der Grund:

Der Fokus der Maßnahmen der Einsatzkräfte vor Ort lag zunächst auf dem Schutz und der Betreuung der Spontanversammlung in der Nähe.“

Der Polizeisprecher spielte damit auf eine Protestkundgebung an, die in etwa 50 Metern Entfernung an der Spreetreppe stattgefunden hatte. Einige Dutzend AfD-Gegner hatten dort mit Plakaten, Trillerpfeifen und Parolen schon vor der Ankunft des ZPS-Busses ihrem Unmut gegen die Aufzeichnung des ARD-Sommerinterviews Luft gemacht.

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Nur kurzes Zeitfenster zwischen Abschaltaufforderung und -umsetzung

Als der Bus schließlich bemerkt worden sei, so der Polizeisprecher, habe ein Beamter die von außen sichtbare Mobiltelefonnummer einer Kontaktperson angerufen. Sofort nach dessen Eintreffen sei der „später namhaft gemachte Fahrzeugverantwortliche“ aufgefordert worden, die „Soundabstrahlaktion“ zu beenden. „Das hat in der Einsatzrealität einen kurzen Zeitraum in Anspruch genommen, der letztlich zur Lösung der Soundabstrahlproblematik geführt hat“, so der Sprecher.

Das Gebot zur akustischen Rücksichtnahme, wie es das Berliner Merkblatt zur „Durchführung von öffentlichen Versammlungen und Aufzügen unter freiem Himmel“ (Download) vorschreibt, sei im Fall des lärmenden Busses nicht angewendet worden: „Es handelte sich nicht um eine Versammlung im Sinne des Versammlungsfreiheitsgesetzes“, erklärte der Polizeisprecher gegenüber der Epoch Times.

Verweis auf Neutralitätsgebot und Kunstfreiheit

Auf die Frage, ob die Berliner Polizei spontane Versammlungen oder lautstarke Kundgebungen in befriedeten Bezirken trotz fehlender Anmeldung auch in Zukunft „so zurückhaltend“ behandeln werde wie am 20. Juli, entgegnete der Polizeisprecher: „Die Frage insinuiert, die Polizei Berlin missachte das Neutralitätsgebot und die Kunstfreiheit oder handele unverhältnismäßig. Das ist nicht der Fall.“

Die Epoch Times bat die Berliner Polizei auch um die Aufklärung eines angeblichen Widerspruchs, der sich für juristische Laien aus der zweiten Stellungnahme der Polizei zum Geschehen am Aufzeichnungstag ergeben hatte. Der Text liegt der Epoch Times vor.

Dort hieß es einerseits, dass die grundrechtlich geschützte Versammlungsfreiheit Vorrang „gegenüber einfachgesetzlichen Regelungen, wie denen der Straßenverkehrsordnung“ genieße. Wenn bestimmte Verstöße – etwa ein Lautsprechereinsatz oder unerlaubtes Halten – unmittelbar dem Zweck der Versammlungsfreiheit dienen, dann dürften diese Verstöße also „nicht ohne Weiteres als Verkehrsverstöße sanktioniert“ werden.

Dem stand andererseits aber die Polizeiaussage gegenüber, dass ein Beamter die ZPS-„Kontaktperson“ am Bus angewiesen habe, den Lärm abzustellen. Außerdem hatte die Polizei später „eine Anzeige wegen Verstoßes gegen die Verordnung zur Bekämpfung des Lärms (LärmVO) sowie eine wegen ordnungswidrigen Parkens“ gestellt, wie aus ihrer zweiten Stellungnahme hervorging.

Der Polizeisprecher klärte den Sachverhalt wie folgt auf: „Es handelt sich einerseits um die grundsätzliche Einordnung der Rechtslage im konkreten Fall von Versammlungsszenarien im Land Berlin, die die Polizei anders bewertet als die hier in Rede stehende Aktion mit dem hier in Rede stehenden Fahrzeug, sodass dementsprechende Folgemaßnahmen (bspw. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens) getroffen wurden.“

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Mehrdeutige Reaktion vom „Zentrum“

Auch das Zentrum für Politische Schönheit reagierte mittlerweile auf eine Kontaktaufnahme der Epoch Times. Sämtliche Fragen, wie jene nach einem mutmaßlichen vorherigen Kontakt zu Vertretern der ARD oder der AfD, blieben allerdings unbeantwortet. Unklar bleibt auch, was genau ZPS-Gründer Ruch im Ronzheimer-Podcast damit meinte, als er davon sprach, dass die Störaktion „in enger Absprache mit der Berliner Polizei“ stattgefunden habe.

Ein anderer Vertreter des ZPS schickte lediglich ein Foto, auf dem eine lächelnde Person in der Einstiegstür des Aktivistenbusses zu erkennen ist, vor dem zwei Polizisten stehen. Darüber der Text: „Alles heimlich, spontan und ohne Absprache mit der Polizei.“

Das Foto dürfe aus Copyright-Gründen allerdings nicht veröffentlicht werden. Auch auf dem X-Kanal des „Zentrums“ ist die doppeldeutige Bildbotschaft inzwischen nicht mehr auffindbar. „Wir mussten es löschen“, so der Aktivist gegenüber der Epoch Times. Zu lesen ist auf X der abermals mehrdeutige Kurztext: „Wir werden gerade mit Presseanfragen zur Darstellung der Polizei überschüttet. Wer hier lügt, steht oben auf dem Foto. Keiner wusste was. Außer alle. Hier beim Small Talk mit der Einsatzleitung.“

Ergänzend dazu gab’s vom ZPS aber zumindest einen offensichtlich ebenfalls ironisch gemeinten Hinweis:

„Aufgrund des hohen Aufkommens an Anfragen müssen wir Sie auf unsere kurzfristige Stellungnahme zur Darstellung der Polizei und zur Berichterstattung von NIUS verweisen. Wir denken, das Foto spricht eine deutlich andere Sprache als die Behauptungen der Berliner Polizei“.

Das ARD-Hauptstadtstudio ließ den Fragenkatalog der Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.



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