7 Fakten zum Ballweg-Prozess

Nach 43 Verhandlungstagen gab es am Donnerstag die Urteilsverkündung im Prozess gegen den Begründer der Querdenken-Bewegung. Hier sind sieben wichtige Details und Hintergründe.
Titelbild
Michael Ballweg mit seinen vier Verteidigern. V.l. Gregor Samimi, Ralf Ludwig, Reinhard Löffler und Hans Böhme.Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 31. Juli 2025

Der Querdenken-Gründer Michael Ballweg wurde am 31. Juli in den wesentlichen Punkten der Anklage durch das Landgericht (LG) Stuttgart freigesprochen.
Hier sind sechs Takeaways vom Urteil:

1. Hundematte und Parfum

Vom Vorwurf des versuchten Betrugs und der Steuerhinterziehung als Privatperson wurde Ballweg vollumfänglich freigesprochen. Einzig im Zusammenhang mit seiner Steuererklärung 2020 als Unternehmer der Softwarefirma „Media Access GmbH“ wurde Ballweg in zwei Fällen der Steuerhinterziehung in Höhe von insgesamt 19 Euro für schuldig befunden.

Zwei Belege wurden steuerlich falsch abgerechnet: Einer betrifft eine Hundematte, der andere ein Parfum. Beide Ausgaben wurden über seine Firma abgerechnet, obwohl sie Privatausgaben waren.

Zudem fand das Gericht drei versuchte Steuerhinterziehungen im Gesamtwert von rund 2.100 Euro. Sie betreffen die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Es ist deshalb eine versuchte Steuerhinterziehung, weil die betreffende Steuererklärung, die beide Posten enthält, vom Steuerberater Ballwegs nicht beim Finanzamt eingereicht wurde.

Die Strafkammer konnte insgesamt aber keinen Steuerhinterziehungsvorsatz feststellen.

2. Bewährung

Ballweg wurde durch das Gericht zu einer vorbehaltlichen Strafzahlung von 30 Tagessätzen à 100 Euro verurteilt. Das heißt, dass nur, wenn er in der einjährigen Bewährungszeit erneut strafrechtlich auffällig wird, muss er eine Strafzahlung von 3.000 Euro leisten.

[etd-brightchat-video=„https://vod.brightchat.com/embed/51ee15fa-eed9-4965-bee8-eac60740d8e6“]

3. „Jeden Stein sehr sorgfältig umgedreht“

Der Prozess am Landgericht Stuttgart gegen Ballweg umfasste 44 Verhandlungstage, die sich über zehn Monate erstreckten. In dem Verfahren wurden 80 Zeugen vernommen, 2.200 Seiten an Urkunden verlesen, mehrere Stunden an Videomaterial angeschaut.

Der Gerichtsprecher kommentierte dies mit den Worten: „Man kann wirklich sagen, die Kammer hat jeden Stein sehr sorgfältig umgedreht. Und sie kam heute zum Schluss, dass der Angeklagte in den wesentlichen Teilen der Vorwürfe freizusprechen ist.“

4. Verwirrung um 200.000 Euro Steuerrückzahlung

Der Gerichtssprecher widersprach Medienberichten, wonach Ballweg vom Finanzamt 200.000 Euro zu viel gezahlter Steuern zurückbekommen soll. „Um es klar zu sagen, das ist falsch“, so der Sprecher nach der Urteilsverkündung.

„Es gehe hier um eine hypothetische Bewertung für dieses Steuerstrafverfahren.“ Und weiter: „Das Steuerstrafverfahren richtet sich nach anderen Grundsätzen als das Verfahren vor dem Finanzgericht, auch vor den Finanzbehörden.“

Es würden ganz andere Zweifelsregelungen gelten. Daher sei nicht ausgeschlossen, dass auf Ballweg nach dem Ergebnis des Finanzgerichts doch noch eine steuerliche Forderung zukomme.

Hintergrund ist, dass am 40. Verhandlungstag eine vorgetragene steuerliche Probeberechnung des Finanzamts Stuttgart II – veranlasst durch das LG Stuttgart – ergab, dass Ballweg für 2020 eine Rückerstattung in Höhe von 199.000 bis 200.000 Euro zustehe.

5. Entschädigung

Laut dem Gerichtsurteil steht Ballweg für die neunmonatige Untersuchungshaft wie auch für die Hausdurchsuchungen und die Schäden infolge des Vermögensarrests eine Entschädigung zu. Wie der Gerichtssprecher erklärte, wird darüber in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Das Strafentschädigungsgesetz sieht nach einem Freispruch für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung eine Entschädigung von 75 Euro vor. Zur Gesamthöhe der Entschädigung könne zum jetzigen Zeitpunkt keine Prognose abgegeben werden, sagte der Gerichtssprecher.

6. 279 Tage Untersuchungshaft

Ballweg saß 279 Tage in Untersuchungshaft. Die Justiz begründete dies mit einem dringenden Tatverdacht sowie mit Fluchtgefahr.

Ralf Ludwig, der Verteidiger und langjährige Weggefährte von Michael Ballweg, kritisierte das Vorgehen der Justiz. Seinen Angaben zufolge verbrachte Ballweg 14 Tage in Untersuchungshaft – „ohne dass es einen Haftbefehl gab“.

Ludwig erhob weitere Vorwürfe: Ballweg soll während der Untersuchungshaft mehrere Stunden an einen Tisch gefesselt worden sein. Er setzte dies in Relation zu der Steuerhinterziehung von 19,53 Euro. „Dafür hat jemand mehrere Stunden am Tisch festgekettet gesessen und konnte im Prinzip seine Verteidigung nicht richtig ausführen.“

Das sei der Zustand des Rechtsstaats gewesen, bevor die derzeitige Strafkammer, die nun das Urteil sprach, den Fall übernahm. Er lobte das Gericht für seine gründliche Arbeit.

7. Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft und das Verteidigungsteam um Ballweg kündigten an, zeitnah zu prüfen, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen wollen.



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion