Ballweg kündigt Revision gegen Verwarnung an

Der Querdenken-Gründer Michael Ballweg will mit seinem Anwaltsteam in Revision gehen. „Die Arbeit fängt erst an“, sagte Ballweg am 3. August 2025 in einem Interview mit dem „Nuoflix“-Nebenkanal „YouNost“.
Das Landgericht Stuttgart hatte den Stuttgarter IT-Unternehmer am 31. Juli verwarnt. Er werde 30 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen müssen, sofern er sich innerhalb eines Jahres etwas zuschulden kommen lassen sollte. Von dem Betrugsvorwurf wurde er freigesprochen. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
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Nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits angedeutet hatte, ihrerseits über eine Revision nachdenken zu wollen, wollen Ballwegs verbliebene Anwälte Ralf Ludwig, Reinhard Löffler und Gregor Samimi jeweils Revision einlegen. Das bestätigte Ludwig gegenüber „YouNost“-Moderator Norbert Fleischer. Der vierte Strafverteidiger, Hans Böhme, habe als „Einziehungsbevollmächtigter“ für Ballwegs Unternehmen Media Access ohnehin „vollumfänglich“ vor Gericht obsiegt. Deshalb werde sich Böhme nicht an der Revision beteiligen.
Die übrigen drei Rechtsbeistände würden zusammen mit ihrem Mandanten entscheiden, ob sie die Revision aufrechterhalten werden, sobald die Urteilsbegründung zur Verwarnung Ballwegs schriftlich vorliege. Das werde voraussichtlich in etwa vier Monaten der Fall sein, vermutet Ludwig.
Ludwig: Rechtsauffassung des Gerichts widerspricht der Abgabenordnung
Ludwig betonte, dass sämtliche Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft vom März 2023 vom Landgericht als falsch widerlegt worden seien. Am Ende habe lediglich eine Verwarnung wegen „vermeintlicher Steuerhinterziehung“ zweier Umsatzsteuerbeträge im Gesamtwert von 19,53 Euro und wegen „vermeintlicher versuchter Steuerhinterziehung in vergleichbarem Umfang, was die Umsatzsteuer betrifft“, gestanden. Bei der „versuchten Steuerhinterziehung“ sei es um Körperschafts- und Gewerbesteuerbeträge in einem „etwas höheren Wert“ gegangen.
„Wir gehen davon aus, dass diese Rechtsauffassung nicht halten kann, weil sie letztlich sogar schon der Abgabenordnung widerspricht“, erklärte Ludwig. Sein Antrieb:
„Wir müssen ja aufpassen, dass der Staat hier nicht versucht, über die Steuergesetzgebung oder über die Geldwäschegesetzgebung oder andere Gesetzgebungen Menschen zu kriminalisieren, die den Staat kritisieren.“
Ludwig: Manche Gesetze als Druckmittel gegen Regierungskritiker angewendet
Aus seiner Sicht würden ohnehin „sämtliche Rechtsprechung oder sämtliche Gesetzgebung“, die „jetzt zum Schutz vor organisierter Kriminalität gemacht“ würden, lediglich gegen jene angewendet, „die kritisch gegenüber denjenigen stehen, die im Staat Macht ausüben“.
Ähnlich verhalte es sich mit Urkunden- oder Waffengesetzen. Auch diese würden immer wieder „bewusst“ zur Kriminalisierung von regierungskritischen Menschen angewendet, etwa bei Ärzten, die Maskenatteste ausgestellt hätten. Ludwig erwähnte zudem den Fall des Richters Christian Dettmar, der im November 2024 vom Bundesgerichtshof wegen Rechtsbeugung letztinstanzlich verurteilt worden war.
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Ballweg ergänzte, er habe es früher schon öfter erlebt, dass es mit dem Finanzamt nach dem Jahresende Differenzen in Steuerfragen gegeben habe. Normalerweise würden diese aber „auf dem kleinen Weg“ geklärt: „Bei 19,53 Euro würde kein Finanzbeamter ’ne Strafe aussprechen, vermute ich jetzt einfach mal.“
Er wolle nun nicht nur Schadenersatzansprüche geltend machen, sondern auch die Rolle der Beteiligten beleuchten. Insbesondere die Haltung der Finanzbehörden, nach der Demonstrationen ein „Geschäftsmodell“ seien, bedeute aus seiner Sicht einen Angriff „sozusagen über die Bande“ auf die nach Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit. Nach wie vor seien „über 400.000 Euro“ seines Vermögens beschlagnahmt (Video auf „Nuoflix.de“).
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