Ballweg-Prozess kurz vor Ende: Kommt jetzt der Freispruch?

In Kürze:
- Am 31. Juli: Urteil erwartet im Prozess gegen Michael Ballweg
- Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft ohne Bewährung.
- Verteidigung fordert Freispruch und Haftentschädigung.
- Laut Stuttgarter Finanzamt steht Ballweg eine Rückerstattung von rund 200.000 Euro zu.
Im Gerichtsprozess um den Unternehmer und Querdenken-Begründer Michael Ballweg wird am Donnerstagvormittag um 10 Uhr vor dem Landgericht (LG) Stuttgart das Urteil erwartet.
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Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft dem Softwareunternehmer versuchten Betrug in 9.450 Fällen vor. Das soll die Anzahl an Spendern sein, von denen Ballweg laut Staatsanwaltschaft durch Ausnutzung seiner Bekanntheit finanzielle Zuwendungen für Querdenken-711 im Umfang von rund 1,3 Millionen Euro eingeworben haben soll.
Von dieser Summe soll er dann rund 576.000 Euro privat und nicht für die Querdenken-Bewegung verwendet haben, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Daher fordert sie eine dreijährige Haftstrafe ohne Bewährung.
Ballweg weist die Vorwürfe zurück. Sein Verteidigerteam beantragte einen Freispruch sowie eine Entschädigung für die 279 Tage, die Ballweg im Gefängnis Stuttgart-Stammheim in Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr verbringen musste.
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Gericht schlug Verfahrenseinstellung vor
Die Hauptverhandlung am LG Stuttgart startete am 2. Oktober 2024. Nach 26 Verhandlungstagen und einer fortgeschrittenen Beweisaufnahme mit zahlreichen Zeugenvernehmungen kam die 10. Strafkammer zu dem Schluss, dass der Nachweis für den Tatvorwurf des versuchten Betrugs voraussichtlich nicht zu erbringen sein werde.
Das LG Stuttgart schlug daher in einem Rechtsgespräch der Staatsanwaltschaft unter Anwesenheit eines Verteidigers von Ballweg am 12. März vor, das Verfahren wegen Geringfügigkeit (Paragraf 153 StPO) einzustellen.
Hinsichtlich des Vorwurfs der versuchten und der vollendeten Steuerhinterziehung könne ein Tatnachweis möglicherweise nur im Hinblick auf einen kleineren Restbetrag erbracht werden, der zwischen 6 und 2.000 Euro liegen könne, erklärte damals der Gerichtssprecher.
Diesen Vorschlag lehnte die Stuttgarter Staatsanwaltschaft am 27. Verhandlungstag, dem 17. März, ab, während sich die Verteidigung und der Angeklagte selbst für eine Verfahrenseinstellung offen gezeigt hatten.
Für die Staatsanwaltschaft sei weiterhin nicht alles abschließend ermittelt und die Beweisaufnahme zudem noch nicht abgeschlossen, erklärte sie damals.
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Verteidiger sieht Einmischung des Justizministeriums
Während Ballwegs Pflichtverteidiger, der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler, eine Einmischung durch das baden-württembergische Justizministerium in die Staatsanwaltschaft für unwahrscheinlich hielt, war für Ballwegs Wahlverteidiger, seinen Weggefährten Ralf Ludwig, klar, dass die Staatsanwaltschaft auf Weisung dieses Ministeriums dem Vorschlag des Gerichts eine Absage erteilt hatte.
Denn in dieser Situation hätte man nur aus politischen Gründen zu einer anderen Bewertung kommen können als das Gericht, so Ludwig im März gegenüber Epoch Times.
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Schließlich brachte die Staatsanwaltschaft noch einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin und die zwei weiteren Berufsrichter der Strafkammer ein, die an dem Rechtsgespräch vom 12. März teilnahmen.
Begründet wurde dieser damit, dass das Gericht am 27. Verhandlungstag zu ausführlich die anwesende Presse über den Inhalt des „vertraulichen“ Rechtsgesprächs vom 12. März informiert habe und die Ausführungen des Gerichts darauf hindeuteten, dass das Gericht schon eine Festlegung, das Verfahren gegen Ballweg einstellen zu wollen, getroffen habe.
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Ballwegs Anwälte sahen Versuch der Richterschelte
Ballwegs Verteidiger erklärten anschließend vor Gericht, dass sie den Befangenheitsantrag sowohl für unzulässig als auch für unbegründet hielten. Sie sahen in dem Befangenheitsantrag eine versuchte Richterschelte.
Der Befangenheitsantrag wurde schließlich durch eine andere Kammer des LG Stuttgart als unbegründet zurückgewiesen.
Demnach sei die Verlesung eines 14-seitigen Vermerks über ein außerhalb der Hauptverhandlung geführtes Rechtsgespräch nicht zu beanstanden. Hierdurch seien der Angeklagte und die Öffentlichkeit umfassend informiert worden, so das Landgericht in einer Mitteilung.
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200.000 Euro Rückerstattung
Am 40. Verhandlungstag ergab eine vorgetragene steuerliche Probeberechnung des Finanzamts Stuttgart II – veranlasst durch das LG Stuttgart –, dass Ballweg für 2020 eine Rückerstattung in Höhe von 199.000 bis 200.000 Euro zustehe.
Ballwegs Verteidigung forderte daraufhin die sofortige Beendigung der Beweisaufnahme. Denn sie sah darin eine Bestätigung ihrer Position, dass kein steuerstrafrechtlich relevantes Verhalten vorliege.
Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Einstellung ab und beharrte auf einer steuerlichen Relevanz von Schenkungen an Ballweg.
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