Bushido-Skandal: Rapper privat beschützt – Kommissariat aufgelöst

Wegen Korruptionsverdachts ist ein Personenschutzkommissariat der Berliner Polizei aufgelöst worden. Frühere Angehörige sollen eine ehemalige sogenannte Schutzperson privat betreut und möglicherweise dienstliche Ressourcen unzulässig genutzt haben, wie die Berliner Polizei am Freitag mitteilte. Nach AFP-Informationen handelt es sich dabei um den Rapper Bushido.
Zwei Personenschützer – Bushido stand gar nicht unter Polizeischutz
Medienberichten zufolge sollen zwei Personenschützer für ihn als Bodyguards gearbeitet haben, obwohl der Musiker gar nicht mehr unter Polizeischutz stand. Dies soll durch ein Instagram-Video einer Fernsehmoderatorin bekannt geworden sein, die Bushido und seine Frau in einem Imbiss interviewte.
Das betroffene Personenschutzkommissariat werde mit Wirkung vom Freitag aufgelöst, die Führungskraft von ihren Aufgaben entbunden und alle Beamten versetzt, um Einflussnahmen und Verflechtungen auszuschließen, hieß es von der Polizei weiter. Parallel liefen disziplinarische und strafrechtliche Verfahren.
Das nachgeordnete Personenschutzkommando werde ebenfalls mit Wirkung vom Freitag aufgelöst. In der betroffenen Behörde wurden verstärkte Aufsichts- und Kontrollmechanismen eingeführt, Dienstanweisungen zum Umgang mit Schutzpersonen überprüft und alle Führungsebenen zu regelmäßiger Transparenzberichterstattung verpflichtet.
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„Personenschutz verlangt absolute Loyalität gegenüber dem Staat und uneingeschränkte Integrität“, erklärte Vizepolizeipräsident Marco Langner. „Nähe zu Schutzpersonen darf nie in Abhängigkeit umschlagen – nur wer korruptionsimmun und pflichtbewusst handelt, schützt das Vertrauen, das unsere Arbeit trägt.“ Die eingeleiteten Maßnahmen seien notwendig, um dieses Vertrauen dauerhaft zu sichern.
Die fast 300 Kollegen des Personenschutzes der Hauptstadtpolizei arbeiteten hochprofessionell und leisten einen „unglaublichen“ Dienst für diese Stadt, teilte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Stephan Weh, mit.
„Das darf durch das Fehlverhalten einzelner nicht in Verruf gebracht werden.“ Es sei der einzig richtige Weg, das betreffende Kommando aufzulösen.(afp/red)






















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