Drei Tote im Kanal – Einbruchswerkzeug im Auto wirft Fragen auf
                            Bei dem tödlichen Verkehrsunfall auf einer Kanalbrücke bei Braunschweig hatten die drei Männer Einbruchswerkzeug im Auto. Die Verstorbenen hatten zudem Strümpfe über die Hände gezogen, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Beides deute darauf hin, dass Spuren vermieden werden sollten, sagte Behördensprecher Hans Christian Wolters.
Wann und wo das Trio einen Einbruch begangen haben könnte oder in Planungen dafür war, dürfte aber unklar bleiben. „Welchen Hintergrund das Ganze hatte, ist reine Spekulation und wird sich wohl auch nicht aufklären lassen“, sagte Wolters der dpa. Das Auto, mit dem der 34-jährige Fahrer aus Serbien sowie ein 25-Jähriger und ein 31-Jähriger aus Kroatien am Samstag in den Mittellandkanal stürzten, war nach einer Vermietung als unterschlagen gemeldet worden.
Auto durchschlug Brückengeländer
Ein Fahrer hatte sich nach den früheren Angaben der Ermittler einer Kontrolle auf der Autobahn 2 entzogen und Gas gegeben. Die Fahnder verloren den Wagen aus dem Blick. Kurz darauf fuhr der Mann auf der Bundesstraße 4 viel zu schnell auf der einspurigen Fahrbahn und überholte mehrere Autos von rechts. Der Wagen prallte gegen die Leitplanke und geriet in den Gegenverkehr, wo er frontal mit einem anderen Auto zusammenstieß. Das Auto durchschlug das Brückengeländer und stürze in den Kanal.
Die drei Männer konnten nur noch tot aus dem Wasser geborgen werden. Ein 53-jähriger Mann aus dem entgegenkommenden Auto wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen in eine Klinik geflogen. Eine 47-jährige Frau, die auch in dem Auto saß, wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Eine neue Entwicklung zum Gesundheitszustand der beiden Hamburger teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit.
Keine Obduktion der Leichen
Auch wenn gegen Tote nicht ermittelt wird, lief das Verfahren formal gegen den Fahrer des versunkenen Autos wegen fahrlässiger Tötung. Jetzt informierten die Ermittler, dass die Leichen nicht obduziert wurden. Die genaue Todesursache spiele angesichts des Todes des einzig verantwortlichen Fahrers strafrechtlich keine Rolle mehr, teilte die Staatsanwaltschaft mit. „Die Leichname wurden daher zur Bestattung freigegeben“, sagte Wolters. (dpa/red)
                        
                        
                        
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