Fall Maddie: Christian B. wird im September entlassen

Im Fall der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann haben Ermittler einen Deutschen unter Verdacht, der aktuell in Haft sitzt. Er soll bald freikommen – sofern es keine erneute Wendung gibt.
Der im Fall «Maddie» Verdächtige sitzt im Gefängnis. Wegen einer skurrilen Zahlung ist aber unklar, wie lange noch. (Archivbild)
Der im Fall «Maddie» Verdächtige sitzt im Gefängnis. Wegen einer skurrilen Zahlung ist aber unklar, wie lange noch. (Archivbild)Foto: Moritz Frankenberg/dpa Pool/dpa
Epoch Times24. Juli 2025

Der auch im Fall Maddie verdächtige Christian B. soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft im September aus der Haft entlassen werden. An dem Tag endet seine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal.

Eine daran anschließende Ersatzfreiheitsstrafe für eine Körperverletzung muss der 48-Jährige nicht antreten, weil eine offene Geldstrafe von rund 1.450 Euro beglichen worden ist, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.

Zahlung wurde überprüft

Wer die Summe überwies, teilte die Staatsanwaltschaft nicht mit. Nach Angaben des „Spiegel“ stammt das Geld von einer früheren Mitarbeiterin des Bundeskriminalamtes. Das Nachrichtenmagazin hatte zuvor berichtet.

Zuletzt war die Zahlung überprüft worden, weil im Raum stand, dass es sich um ein Missverständnis handelte. Nun ist laut Staatsanwaltschaft alles klar und die Geldstrafe gilt als beglichen.

Wäre das Geld nicht gezahlt worden, hätte der vorbestrafte Sexualstraftäter voraussichtlich erst am 6. Januar die Haftanstalt verlassen. So muss er jetzt lediglich noch die restlichen Wochen bis zum 17. September wegen der Vergewaltigung der Amerikanerin hinter Gittern verbringen. Für die Tat war er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden.

[etd-related posts=“5152137,4894146″]

Bisher keine Anklage im „Maddie“-Fall

Der deutsche Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler ihn im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht gestellt und dies öffentlich gemacht haben.

Zu dem „Maddie“-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung. Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.

Im Oktober 2024 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen. In diesem Prozess spielte die frühere BKA-Mitarbeiterin eine Nebenrolle, weil sie sich bei dem Verteidiger Friedrich Fülscher gemeldet hatte. Zu einer Aussage in dem Strafverfahren kam es aber nicht. (dpa/red)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion