Neuverhandlung: Prozess um Tod der Studentin Hanna gestartet

War es Mord? Oder ein Unfall? Und saß ein Unschuldiger im Gefängnis? Am Landgericht Traunstein in Oberbayern wird der Prozess um den Tod der Studentin Hanna neu aufgerollt.
Das Gericht verhandelt – aus Platzgründen in den Räumen des Amtsgerichts Laufen – erneut gegen den jungen Mann, der 2024 wegen Mordes an Hanna verurteilt wurde. Inzwischen ist der Verurteilte wieder auf freiem Fuß.
Im Oktober 2022 war die 23 Jahre alte Medizinstudentin Hanna auf dem Heimweg von einer Partynacht in der Diskothek „Eiskeller“ in Aschau ums Leben gekommen. Sie ertrank im Bärbach.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der zur Tatzeit 20-Jährige die Studentin tötete. Er soll sie angegriffen, geschlagen und in den Bach gestoßen haben.
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen
Seine Verteidigerin Regina Rick geht von einem Unfall aus und erwartet in der Neuauflage des Prozesses einen Freispruch für ihren Mandanten. Sie hat ein sogenannten Opening Statement zum Beginn der Verhandlung angekündigt.
Ihr Mandant bestreite die Tat, sagte ein Verteidiger des 23-Jährigen am Montag zu Prozessbeginn vor dem Landgericht im bayerischen Traunstein.
Dabei kritisierte er das Gericht für die ursprüngliche Verurteilung von T. im ersten Prozess 2024. Der Vorsitzende Richter habe aus purer „Voreingenommenheit“ geurteilt, sagte er und kritisierte auch die Staatsanwaltschaft scharf. Diese habe noch nach der erfolgreichen Revision erklärt, die Revision sei nur aus formalen Gründen erfolgreich gewesen. Das sei eine „absichtliche Irreführung der Öffentlichkeit“.

Der Angeklagte war 2024 in Traunstein wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Foto: Lennart Preiss/dpa
Im ersten Prozess war der junge Mann wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Weil es inzwischen Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen gibt, wurde der junge Mann inzwischen aus der Untersuchungshaft entlassen.
Saß er über 900 Tage zu Unrecht im Gefängnis?
Die Frage ist nun, ob T. unschuldig ist und ob der intellektuell eingeschränkte junge Mann zu Unrecht mehr als 900 Tage im Gefängnis saß. Zudem geht es darum, ob ein ärgerlicher Fehler des Gerichts im als Indizienprozess geführten ersten Verfahren unnötigerweise dazu führte, dass die Eltern von Hanna nun erneut die letzten Stunden ihrer Tochter mit durchleiden müssen.
Hannas Vater kommt zum Prozessauftakt, die Mutter der Medizinstudentin nicht. „Sie schafft es nicht“, sagt Familienanwalt Walter Holderle. „Den Eltern geht es tatsächlich schlecht.“ Auch der Vater versuche zwar stark zu sein, der Auftakt der Wiederaufnahme gehe ihm aber sehr nahe.
Holderle sagt, natürlich gelte für T. die Unschuldsvermutung. Aber die Familie kenne auch die Beweiserhebung aus dem ersten Prozess. Diese belegt nach Auffassung der Familie eine Straftat.
Oder aber es ist doch so, wie es T.s Verteidiger Yves Georg sagt: „Wir werden beweisen, dass dem Tod von Frau W. keine Straftat, sondern ein Unfall zugrunde liegt.“
26 Verhandlungstage hat das Gericht angesetzt, das Urteil könnte demnach kurz vor Weihnachten, am 19. Dezember, fallen. (dpa/red)






















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