Polizist nach Schüssen auf 21-Jährigen in Oldenburg angeklagt

Nach tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-Jährigen ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Laut Staatsanwaltschaft ging er nur irrtümlich von einer Notwehrlage aus, als er auf den flüchtenden jungen Mann schoss.
Der gewaltsame Tod des 21-jährigen Lorenz hat viele Fragen aufgeworfen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen Antworten geben. (Archivbild)
Der gewaltsame Tod des 21-Jährigen hat viele Fragen aufgeworfen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen Antworten geben.Foto: Izabela Mittwollen/dpa
Epoch Times5. November 2025

Nach tödlichen Polizeischüssen auf einen 21-Jährigen im niedersächsischen Oldenburg ist ein Polizist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden.

Der Beamte habe irrtümlich angenommen, er werde mit einem Messer angegriffen und befinde sich in einer Notwehrlage, teilte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Mittwoch mit. Sein Irrtum sei aber „vermeidbar“ gewesen. Er habe erkennen müssen, dass der 21-Jährige namens Lorenz nur habe fliehen wollen. Für kommenden Samstag ist eine Demonstration in Oldenburg geplant.

Gericht spricht von fahrlässiger Tötung

Vor diesem Hintergrund liege nach Auffassung der Staatsanwaltschaft eine fahrlässige Tötung vor, für die sich der Polizist vor Gericht verantworten müsse. Ein vorsätzliches Tötungsdelikt könne diesem aber nicht vorgeworfen werden, betonte die Behörde. Über die Zulassung der Anklage und die Prozesseröffnung entscheidet das Landgericht Oldenburg.

[etd-related posts=“5115343,“]

Die tödlichen Schüsse auf den 21-jährigen Schwarzen sorgten für viel Anteilnahme und scharfe Kritik am Vorgehen der Polizei, in Oldenburg kam es etwa zu einer Demonstration mit tausenden Teilnehmern.

Nach früheren Angaben der Ermittlungsbehörden soll der Mann in der Nacht zum Ostersonntag nach einem Streit vor einer Diskothek in der Oldenburger Innenstadt Menschen mit einem Messer bedroht haben. Dies löste einen Polizeieinsatz aus.

Einsatzkräfte, die über Funk von dem Messer erfahren hatten, trafen den flüchtenden 21-Jährigen wenig später an und forderten ihn mit gezogenen Waffen zum Anhalten auf.

Laut Staatsanwaltschaft rannte der Verdächtige auf die Beamten zu und an ihnen vorbei, wobei er Reizgas auf den nun angeklagten 27-jährigen Beamten sprühte. Ein Messer setzte er nicht ein. Den Ermittlungen zufolge schoss der Polizist in dieser Situation fünfmal und traf den Mann mindestens dreimal von hinten.

[etd-related posts=“5129304″]

Pauschale Vorwürfe zurückgewiesen

Landesinnenministerin Daniela Behrens (SPD) bezeichnete die Anklage der Staatsanwaltschaft als Zeichen für eine funktionierenden Rechtsstaat.

„Die Ermittlungsbehörden in Niedersachsen arbeiten unabhängig, unvoreingenommen und rechtskonform“, erklärte sie in Hannover. „Ausschließlich das Gericht hat nun die schwierige Aufgabe, die Abläufe dieser verhängnisvollen Nacht möglichst lückenlos zu rekonstruieren und Recht zu sprechen.“ Es gelte die Unschuldsvermutung.

Der gewaltsame Tod des 21-jährigen Lorenz soll vor Gericht aufgeklärt werden. (Archivbild)

Der gewaltsame Tod des 21-jährigen Lorenz soll vor Gericht aufgeklärt werden. (Archivbild) Foto: Sina Schuldt/dpa

Weiterhin wies Behrens „viele der pauschalen Vorwürfe in Richtung Polizei und Staatsanwaltschaft“ in dem Fall zurück. Dies gelte „bei allem Verständnis für die Trauer und die Wut“, die der Tod des 21-Jährigen ausgelöst habe. Der Fall habe bis heute „Auswirkungen auf die gesamte Polizei in Niedersachsen“, fügte die Innenministerin hinzu.

In Niedersachsen brachte der Fall Änderungen in der Diskussion um den Einsatz von Bodycams. Künftig sollen die kleinen Kameras stärker als bisher helfen, das Einsatzgeschehen transparent zu machen. Die Polizei soll Bodycams künftig einschalten, wenn sie unmittelbaren Zwang anwendet oder androht.

Zudem soll ein automatisiertes System ermöglicht werden, mit dem die Kameras automatisch aktiviert werden, sobald ein Polizist seine Schusswaffe zieht. Die beiden Polizisten, die in der Nacht der tödlichen Schüsse im Einsatz waren, hatten ihre Kameras nicht eingeschaltet. (afp/dpa/red)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion