Sexuelle Handlungen an 12-Jähriger: Jugendgang nach Freispruch wieder unter Verdacht

In Kürze:
- Freispruch: Zehn Angeklagte im Fall „Mia“ in Wien freigesprochen – Staatsanwaltschaft legt Berufung ein
- Neue Ermittlungen: Sieben der Männer erneut wegen Missbrauchsvorwürfen an einer weiteren 12-Jährigen im Visier
- Reformdruck: Österreichs Justizministerin kündigt Verschärfung des Sexualstrafrechts an („Nur Ja heißt Ja“)
In den vergangenen Monaten sorgte der mutmaßliche Missbrauchsfall der damals zwölfjährigen „Mia“ aus Wien für internationales Aufsehen.
Nachdem am Freitag, 26. September, die zehn Angeklagten vor dem Straflandesgericht Wien freigesprochen wurden, hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch angekündigt, auf Weisung des Justizministeriums gegen die Urteile Rechtsmittel einzulegen. Nun liegt es an dem Obersten Gerichtshof, den Freispruch auf formale Mängel zu überprüfen.
Gegen sieben der Bande junger Männer wurden erneut Untersuchungen eingeleitet – wieder stehen Vergewaltigungsvorwürfe im Raum. Wieder war das mutmaßliche Opfer zwölf Jahre alt.
Der Fall: Vorfälle über mehrere Monate
Der Fall „Mia“ hat über die österreichischen Landesgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht. Zehn junge Männer sollen zwischen März und Juni 2023 in unterschiedlichen Konstellationen sexuelle Handlungen an der damals 12-Jährigen vorgenommen haben – so lautete der Vorwurf.
Die Angeklagten sind türkische, nordmazedonische, bulgarische und syrische Staatsbürger. Sie sind zwischen 16 und 21 Jahre alt, und fünf von ihnen waren vorbestraft.
Zuvor gingen im Fall „Mia“ bereits drei Prozesse mit ähnlichen Ergebnissen von der Bühne: Zwei junge Männer wurden dabei freigesprochen und ein mittlerweile 18-jähriger Afghane im März 2025 zu einer bedingten Haftstrafe auf Bewährung von 15 Monaten verurteilt.
Der Vorwurf lautete: schwerer sexueller Missbrauch Unmündiger, Nötigung und Besitz von Kindesmissbrauchsmaterial. Der Ex-„Freund“ des Mädchens musste nicht in Haft.
„This is crazy“ („Das ist verrückt!“) kommentierte Elon Musk einen Beitrag im Januar über den Freispruch des Täters.
Die Staatsanwaltschaft hatte den jungen Männern vorgeworfen, „Mia“ (der Name wurde zum Schutz des Opfers geändert) über mehrere Monate hinweg an verschiedenen Orten, darunter Parkhäuser, Treppenhäuser und ein Hotelzimmer, sexuell missbraucht zu haben. In einem Fall soll im April 2023 ein Hotelzimmer für 56 Euro gebucht worden sein, in dem Mia über Nacht missbraucht worden sein soll.
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Gerichtliche Begründung: Widersprüchliche Aussagen von „Mia“
Das Gericht sprach die zehn Angeklagten vom Vorwurf der sexuellen Nötigung und der Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung der damals zwölfjährigen Jugendlichen frei. In der Urteilsbegründung erklärte laut „Bild“ Richter Daniel Schmitzberger: „Eine Einschüchterung hat sich in der Polizeivernehmung der Geschädigten nicht gefunden.“
Das inzwischen 15-jährige Mädchen habe nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen, sie hätte zudem nie gesagt, dass sie bedroht oder geschlagen worden sei.
Die Aussagen der damals 12-Jährigen sollen „so viele Widersprüche“ aufgewiesen haben, gab der Schöffenrat unter anderem als Begründung an, dass sie nicht ausreichten, um einen Schuldspruch zu begründen.
Die Verteidigung der jungen Männer hatte argumentiert, dass Mia in die sexuellen Handlungen eingewilligt habe. Einige Angeklagte der Bande behaupteten, dass Mia ihnen gesagt habe, dass sie älter als 14 Jahre sei. Diese Argumentation soll ein zentraler Punkt im Freispruch der Angeklagten gewesen sein.
Justizministerin kündigt Reform des Sexualstrafrechts an
Nach österreichischem Recht ist seit Januar 2016 nach einer Reform des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) sexueller Kontakt mit Jugendlichen ab 14 Jahren unter bestimmten Bedingungen straffrei.
Nach dem Urteil äußerte sich Österreichs Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) dahingehend, dass sie „die große Betroffenheit und das öffentliche Interesse an diesem Fall gut nachvollziehen“ könne. Sie kündigte eine Reform des Sexualstrafrechts an; das Zustimmungsprinzip soll eingeführt werden, dann gelte: „Nur Ja heißt Ja.“
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Gleiche Bande, ähnliches Vorgehen, wieder eine 12-Jährige
Direkt nach dem Freispruch der zehn Männer wird gegen sieben Mitglieder der Bande erneut ermittelt. Wieder geht es um Vergewaltigungs- und Missbrauchsvorwürfe einer 12-Jährigen. Vergleichbar soll auch das Vorgehen gewesen sein, wie „Puls24“ berichtete.
Das damals zwölfjährige Mädchen soll dieselbe Jugendgruppe regelmäßig getroffen haben. Mit zwei aus der Gruppe will das Mädchen nach eigener Aussage „zusammen gewesen“ sein, mit zumindest einem auch einvernehmlichen Sex im Hobbyraum eines Wohnblocks gehabt haben. Nach ihren Aussagen kam es auch bei ihr zu sexuellen Übergriffen, darunter eine mutmaßliche Vergewaltigung in einem Treppenhaus, sowie zu Nötigung, Mobbing und Körperverletzung.
Brisant ist, dass einer der Hauptverdächtigen ein bulgarischer Staatsbürger ist, der schon im ersten Fall im Fokus stand, aber zwischenzeitlich nach Bulgarien ausreisen durfte. Der Verdächtige gilt derzeit als nicht greifbar.






















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