Sieben Geldautomaten gesprengt – lange Haftstrafen verhängt

Das Frankfurter Landgericht hat sechs Mitglieder einer Bande von Geldautomaten-Sprengern zu langen Haftstrafen verurteilt. „Viel zu lange sind Geldautomaten-Sprengungen milde bestraft worden“, sagte der Vorsitzende Richter.
Der Haupttäter erhielt mit 13 Jahren und 9 Monaten die längste Strafe, die kürzeste Haftstrafe in dem Urteil betrug 5 Jahre.
Die Männer hatten in wechselnder Besetzung in den Jahren 2022 und 2023 sieben Geldautomaten in den hessischen Städten Frankfurt, Bad Homburg und Neu-Isenburg sowie im rheinland-pfälzischen Jünkerath und im nordrhein-westfälischen Wickede gesprengt.
Insgesamt erbeuteten sie über 870.000 Euro, der angerichtete Schaden war mit mehr als 2,5 Millionen Euro fast dreimal so hoch.
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Kein versuchter Mord
Verurteilt wurden sie vor allem wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion. Die Staatsanwaltschaft hatte für drei der Männer eine Verurteilung wegen versuchten Mordes gefordert, diesem Antrag folgte die Schwurgerichtskammer jedoch nicht.
In Deutschland wurde bislang noch kein Täter wegen versuchten Mordes im Zusammenhang mit einer Geldautomaten-Sprengung verurteilt. (dpa/red)
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