Blitzermarathon: Bremsen bringt meist nichts mehr – was Autofahrer zu beachten haben

In dieser Woche findet erneut ein europaweiter Blitzermarathon statt. Während der ADAC die Aktion grundsätzlich unterstützt, verzichten einige Bundesländer wie Bayern auf eine Teilnahme im Sommer. Die Zielsetzung: mehr Verkehrssicherheit – aber auch beachtliche Einnahmen für Kommunen.
Bei den Aktionswochen stehen vor allem Raser im Visier. (Symbolbild)
Bei den Aktionswochen stehen vor allem Raser im Visier.Foto: Jan Woitas/dpa
Von 4. August 2025

In Kürze:

  • ADAC begrüßt Blitzermarathon – aber nicht alle Bundesländer machen mit
  • Schwerpunktkontrollen an Kliniken, Schulen und Baustellen
  • Millioneneinnahmen für Kommunen – doch rechtliche Fehlerquote hoch
  • Technik wird immer ausgefeilter – Einsprüche gegen Bußgelder oft erfolgreich

 

In der laufenden Woche (4. bis 10. August) findet europaweit wieder ein sogenannter Blitzermarathon statt. Der ADAC begrüßt die Aktion als Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit, auch wenn diesmal nicht alle Bundesländer in Deutschland mitmachen. Zuletzt hatte es einen Blitzermarathon im April 2025 gegeben. Bayern hatte sich bereits im Vorjahr nicht an der Sommeraktion beteiligt. Dort wollte man sich auf jene im Frühjahr konzentrieren.

Das Landespolizeiamt in Schleswig-Holstein erklärte im Vorfeld, die Wahrscheinlichkeit, in eine Messstelle zu fahren, sei „landesweit […] sehr hoch“. Schwerpunkte seien sensible Stellen wie Kliniken, Fußgängerüberwege, Seniorenheime oder Bushaltestellen. Aber auch in Baustellenbereichen sei mit verstärkten Kontrollen zu rechnen. In der Fläche werde die Landespolizei an wechselnden Stellen Messungen vornehmen.

Blitzermarathon bindet fünfstellige Anzahl an Polizeibeamten

Der wirtschaftliche Effekt eines Blitzermarathons soll erheblich sein – vor allem zugunsten der öffentlichen Hand. So belief sich der Ertrag der sogenannten Speedweek für die Kommune Heidelberg 2024 auf 2,5 Millionen Euro. In Mannheim waren es trotz eines leichten Rückgangs immer noch 5,06 Millionen in die kommunalen Kassen gewandert. Dennoch gilt nicht dieser Aspekt, sondern jener der Bewusstseinsbildung für ein sicheres Fahrverhalten als primäres Anliegen der Aktionswoche.

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Bundesweit wird die Zahl der stationären Blitzer auf Deutschlands Straßen und Autobahnen auf etwa 4.500 geschätzt. Dazu sollen etwa 52.000 fest installierte Radargeräte kommen. Zudem werden tausende Beamte mit mobilen Geräten die Fahrgeschwindigkeiten überwachen. Der erste Blitzermarathon fand im Oktober 2013 mit 15.000 Beamten im Einsatz und mehr als 8.700 Kontrollstellen statt.

Zum Ende des Vorjahres waren dem Kraftfahrt-Bundesamt zufolge die Daten von 10.119.560 Personen im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert. Im Jahr 2024 habe es zudem 238.223 gerichtlich strafbare Handlungen und 3.888.334 Ordnungswidrigkeiten gegeben. In 1.865.722 Fällen bei Männern und 547.013 bei Frauen waren Geschwindigkeitsüberschreitungen der Auslöser.

Geräte zur Geschwindigkeitsmessung immer sensibler

Die Technik, die im Rahmen des Blitzermarathons zum Einsatz kommt, ist vielfältig. Zu den bekanntesten Modellen gehören die bekannten Radarfallen, die mithilfe reflektierter elektromagnetischer Signale die Geschwindigkeiten ermitteln. Darüber hinaus gibt es mittlerweile jedoch noch eine Vielzahl weiterer ausgefeilter Instrumente.

Dazu gehören Lasermessgeräte, die häufig von mobilen Streifen eingesetzt werden, ebenso wie Induktionsschleifen oder Piezosensoren, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Sie reagieren, wenn ein Fahrzeug über sie hinwegfährt, und berechnen die Geschwindigkeit mithilfe einer Zeit-Weg-Berechnung.

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Weitere mittlerweile etablierte Instrumente sind beispielsweise Lichtschrankenmessgeräte, Videonachfahrsysteme oder die zunehmend zur Anwendung gebrachte Section Control. Diese misst mithilfe mehrerer Geräte das Durchschnittstempo über eine längere Strecke.

Bremsen vor dem Gerät bringt meist nichts mehr

Bei den traditionellen Blitzern selbst bewegt sich die Reichweite der Messfähigkeit mittlerweile bis zu 1.000 Meter. Frühere Modelle hatten zum Teil noch geringere Reichweiten zwischen bis zu 18 und 25 Metern. Dort konnten Autofahrer mithilfe rechtzeitigen Abbremsens noch einer Geldbuße entgehen. Mittlerweile ist das Abbremsen weitgehend sinnlos geworden, da die Geräte die Geschwindigkeit häufig schon vor Eintritt in den Sichtbereich erfasst haben können.

Die Geräte können auch bereits ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 1 Kilometer pro Stunde reagieren. Allerdings gibt es Toleranzabzüge bei Geschwindigkeiten unter 100 Kilometer pro Stunde. Diese betragen im Regelfall 10 Prozent, zumindest jedoch 3 Kilometer pro Stunde. Löst der Blitzer aus, ist jedoch mit einem Verwarngeld zu rechnen.

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Wie hoch das Verwarngeld ausfällt, hängt vom Umfang der Geschwindigkeitsüberschreitung ab. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist mit einer Vorschreibung von mindestens 15 Euro zu rechnen. Außerhalb zieht eine Überschreitung bis zu 20 Kilometer pro Stunde eine solche zwischen 10 und 30 Euro nach sich.

Wer mindestens 21 Kilometer pro Stunde zu schnell fährt, muss mit Bußgeldern rechnen. Außerhalb geschlossener Ortschaften drohen 70, innerhalb bis zu 80 Euro – und in beiden Fällen ein Punkt in der sogenannten Verkehrssünderkartei des KBA in Flensburg.

Blitzer-App untersagt – Vorsicht auch bei Navigeräten mit Warnfunktion

Während es jedermann möglich ist, sich vor Antritt der Fahrt über Geschwindigkeitsmessanlagen zu informieren, ist eine Nutzung sogenannter Blitzer-Apps oder Navigationsgeräte mit Warnfunktion untersagt. Dies regeln die Bestimmungen des Paragrafen 23 Abs. 1b und 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Untersagt ist dabei nicht die Installierung einer solchen App. Diese darf jedoch nicht während der Fahrt in betriebsbereitem Zustand mitgeführt werden. Untersagt ist die Nutzung einer aktiven Echtzeit-Warnfunktionalität. Wie das OLG Karlsruhe am 7. Februar 2023 (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) geurteilt hat, kommt es dabei darauf an, ob der Fahrer von dieser profitiert – nicht, ob er selbst Eigentümer des Handys ist oder es nutzt. Ihm droht demnach auch ein Bußgeld, wenn ein Beifahrer es nutzt, um ihn zu warnen.

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Dieses beträgt im Regelfall 75 Euro, die Höhe kann jedoch variieren. So wurde die Höhe im Anlassfall vor dem OLG Karlsruhe mit 100 Euro festgesetzt. Bei Navigationsgeräten, die eine Warnfunktion serienmäßig eingebaut haben, muss diese während der Fahrt dauerhaft deaktiviert sein.

Frist zum Einspruch gegen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage

Ob sich ein Widerspruch gegen einen einmal ergangenen Bußgeldbescheid lohnt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Nach dessen Erhalt gilt eine strikte Frist von 14 Tagen ab Zustellung, um schriftlich Einspruch einzulegen. Diese muss unbedingt gewahrt sein, da der Bescheid andernfalls rechtskräftig wird. Nur in seltenen Fällen – Versäumnis etwa aufgrund von Abwesenheit – kann in solchen Fällen eine Handlung noch nachgeholt werden.

Die Verfolgungsverjährungsfrist beträgt für die meisten Übertretungen des Straßenverkehrsrechts drei Monate ab dem Datum des Verstoßes. Durch die Zusendung eines „Anhörungsbogens“ wird diese jedoch unterbrochen.

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Obwohl den Behörden die Identifizierung von Fahrern auf Radarfotos regelmäßig gelingt, ist es dennoch nicht aussichtslos, gegen einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel zu ergreifen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die möglichen Kosten eines Rechtsstreits durch eine bestehende Versicherung abgedeckt sind.

Einsprüche nicht immer aussichtslos – Fehlerquellen bei Messungen

Einer internen Auswertung von 500 Sachverständigengutachten aus dem Jahr 2024 durch das Ingenieur- und Sachverständigenbüro für Verkehrsmesstechnik Nord (VMT Nord) zufolge sind die Bußgeldbescheide und Messverfahren häufig fehlerhaft. So seien in 78 Prozent der untersuchten Fälle formelle Fehler festgestellt worden. In 55 Prozent gab es technische Messfehler.

Zu den häufigsten formellen Fehlern gehören ungültige Eichscheine oder fehlerhafte Kalibrierung am Tag der Messung. Aber auch unvollständige oder fehlerhafte Messprotokolle können zu rechtlich unbrauchbaren Messungen führen. Beamte, die das Messgerät bedienen, müssen eine ausreichende Schulung nachweisen und die Geschwindigkeitsmessung muss in einem geeigneten Bereich durchgeführt worden sein. Das bedeutet unter anderem, dass die einschlägigen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder gut erkennbar gewesen sein müssen.

Die häufigsten technischen Messfehler beziehen sich beispielsweise auf eine fehlerhafte Gerätebedienung, schlechte Qualität der Blitzerfotos oder Inkonsistenzen, die im Zuge einer Plausibilitätsprüfung der Messung auftauchen.



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