Block-Prozess: Befangenheitsantrag gegen Kammer abgelehnt

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder aus Dänemark ist ein Antrag der Verteidiger abgelehnt worden. Worum ging es?
Einer der Verteidiger ist mit einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht gescheitert. (Archivbild)
Einer der Verteidiger ist mit einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht gescheitert. (Archivbild)Foto: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa
Epoch Times1. August 2025

Der Prozess um die Entführung zweier Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (52) kann wie geplant weitergehen. Das Landgericht wies einen Befangenheitsantrag gegen die beteiligten Richter zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Verteidiger eines Mitangeklagten hatte den Antrag am dritten Verhandlungstag gestellt, nachdem die Strafkammer die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte.

Block soll zusammen mit einem 63-jährigen Deutschen den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Laut Anklage waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden.

Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.

In einer mehrstündigen Aussage am 25. Juli bestritt Block die Vorwürfe: „Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.“ Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht.

Beschluss: Befangenheitsantrag nicht begründet

Ein Befangenheitsantrag sei nur dann begründet, wenn ein Grund vorliege, der geeignet sei, Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, erklärte die Gerichtssprecherin weiter. Für eine Mitwirkung an Zwischenentscheidungen gelte das nach Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel nicht. Über den Befangenheitsantrag entschieden den Angaben zufolge ausschließlich Richter, die nicht von dem Ablehnungsgesuch betroffen waren.

Der Verteidiger des 63-Jährigen und weitere Anwälte hatten den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens mit einer größeren Menge neuer Akten begründet, die sie zunächst lesen müssten. Außerdem hatten sie Einsicht in die Akten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Vater der beiden Kinder gefordert. (dpa/red)



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