Chance zum Bleiben für 82.000 Ausländer – Neuregelung kommt

Über 82.000 Ausreisepflichtige haben seit 2022 eine Bleibeperspektive in Deutschland erhalten – das war über eine neu eingeführte Sonderregelung im Aufenthaltsrecht möglich. Bis zum 28. Februar 2025 wurden demnach für 82.474 Menschen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis im Ausländerzentralregister erfasst, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Frage des AfD-Abgeordneten Sebastian Münzenmaier mitteilt.
Aufenthaltstitel auf Probe
Das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht trat am 31. Dezember 2022 in Kraft und gilt für drei Jahre. Es betrifft Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 mindestens fünf Jahre geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufgehalten haben. Sie können gemeinsam mit ihren Angehörigen für 18 Monate eine Art Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten.
Geduldete sind Menschen, die ausreisepflichtig sind, aber aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden können – etwa weil sie keine Ausweisdokumente haben oder krank sind. Die Duldung ist immer befristet. Nicht infrage kommt der Chancen-Aufenthalt für Straftäter sowie für Menschen, die zu ihrer Identität „wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht“ und dadurch ihre Abschiebung verhindert haben.
Am Ende der 18 Monate kann dann ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, wer überwiegend selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommt, ausreichende Deutschkenntnisse hat, nicht straffällig geworden ist und eine geklärte Identität vorweisen kann, beziehungsweise „alle für die Identitätsklärung erforderlichen und ihm zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat“. Laut Innenministerium sind unter den Ausländern, die erfolgreich einen Antrag auf Chancen-Aufenthalt gestellt haben, 5.970 Menschen, die zuvor eine Duldung „für Personen mit ungeklärter Identität“ hatten.
AfD verlangt sofortiges Ende des Chancen-Aufenthaltsrechts
Ende 2025 endet die Möglichkeit, einen Antrag nach dem Chancen-Aufenthaltsgesetz zu stellen. Der AfD-Abgeordnete Münzenmaier sieht dennoch Handlungsbedarf. Er sagt: „Wenn es die Union ernst meint mit der Migrationswende, muss sie das Chancen-Aufenthaltsrecht der Ampel sofort beenden.“ Ihm geht – so wie vielen Unionspolitikern auch – gegen den Strich, dass hier Menschen eine Bleibeperspektive gegeben wurde, die ihre Abschiebung durch falsche oder unvollständige Angaben zu Identität und Herkunft behindert hatten.
In dem zwischen den Verhandlern von CDU, CSU und SPD vereinbarten Koalitionsvertrag heißt es, für geduldete Ausländer mit geklärter Identität, die gut integriert sind, über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen sowie durch Arbeit seit einem Jahr ihren Lebensunterhalt überwiegend sichern, und die sich zum 31.12.2024 seit mindestens vier Jahren ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben, solle ein befristeter Aufenthaltstitel geschaffen werden.
Höhere Anforderungen geplant
„Diese Regelung soll vermutlich an das Chancen-Aufenthaltsrecht anknüpfen, stellt aber von vornherein höhere Anforderungen und ähnelt damit anderen bestehenden Bleiberechtsregelungen“, heißt es in einer Analyse von Pro Asyl. Die Sprachanforderungen seien bei der beabsichtigten Regelung allerdings höher als bei der sogenannten Beschäftigungsduldung und dem ebenfalls bereits existierenden Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige.
Innenpolitiker Alexander Throm (CDU) betont, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bleiberecht für Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend selbst sichern, habe nichts mit der alten Regelung zu tun. Throm, der an den Verhandlungen mitgewirkt hat, sagt: „Das Chancen-Aufenthaltsrecht läuft dieses Jahr aus, das werden wir nicht verlängern.“ Es werde lediglich ein zeitlich befristetes Aufenthaltsrecht für „bestens Integrierte, die seit Jahren hier sind und arbeiten, ihre Identität offengelegt haben und die Gesetze einhalten“ geben. Der Union sei es vor allem wichtig gewesen, „Identitätstäuscher nicht mit einem Bleiberecht zu versorgen, wie das beim Chancen-Aufenthaltsrecht der Fall war“. (dpa/red)
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