Einbürgerung nach einem Tag rückgängig gemacht: Instagram-Post löst Verfahren aus
In Kürze:
- Berlin hebt eine erst kürzlich erfolgte Einbürgerung wegen mutmaßlicher Hamas-Sympathien wieder auf
- Ein Instagram-Posting mit „Helden Palästinas“-Kommentar soll unmittelbar nach der Einbürgerung erfolgt sein.
- Abdallah X. war bereits zuvor bei anti-israelischen Demonstrationen aufgefallen.
- Die Behörde stützt die Rücknahme auf falsche Angaben zur Verfassungstreue.
In Berlin hat das Landesamt für Einwanderung (LEA) Abdallah X., einem frisch eingebürgerten palästinensischen Araber, nach kurzer Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit wieder aberkannt. Hintergrund sei unter anderem ein Instagram-Beitrag, in dem die terroristische Hamas verherrlicht werde. Diesen soll der Neubürger nur einen Tag nach erfolgter Einbürgerung abgesetzt haben.
Der Rücknahmebescheid ist noch nicht rechtskräftig. Der Betroffene, von dem nur der Vorname Abdallah bekannt ist, hat vier Wochen ab Zustellung Zeit, Widerspruch einzulegen. Zuerst hatte „Bild“ am Dienstag, 18. November, über den Fall berichtet. Das Blatt berief sich dabei auf Insiderinformationen aus den Sicherheitsbehörden selbst.
Abdallah X. soll schon zuvor an Anti-Israel-Demos teilgenommen haben
Der Rücknahmebescheid soll dem Betroffenen in den nächsten Tagen zugestellt werden. Anschließend hat Abdallah, dessen Alter nicht genannt wird, vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen. Dem Bericht der Zeitung zufolge war Abdallah X. bereits im Säuglingsalter nach Deutschland gekommen.
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Das genaue Datum seiner Einbürgerung ist in bisherigen Medienberichten auch nicht angesprochen. Dem Bericht von „Bild“ zufolge soll der Betroffene aber bereits einen Tag später auf Instagram ein Bild von Hamas-Kämpfern gepostet haben. Diese habe er mit einem grünen Herzen und der Anmerkung „Helden Palästinas“ versehen.
„Bild“ zufolge soll Abdallah X. auch schon nach dem 7. Oktober 2023 mehrfach an Demonstrationen teilgenommen haben, die sich gegen Israel gerichtet hätten. Dabei sei er auch schon von der Polizei abgeführt worden. Eigentlich sind dem Grundkonzept des geltenden Staatsbürgerschaftsrechts zufolge Sicherheitsbehörden und Verfassungsschutz in Einbürgerungsverfahren eingebunden, um Sicherheitsrisiken auszuschließen.
Bekenntnis zur Verfassungstreue und Schutz jüdischen Lebens als Einbürgerungsvoraussetzung
Ein Hinweis auf den Instagram-Post hat jedoch offenbar die Behörde zu zeitnahen Konsequenzen veranlasst. Nun soll Abdallah X. der Pass wieder entzogen werden – wegen falscher Angaben über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung.
Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine Einbürgerung unter anderem ausgeschlossen, wenn der Antragsteller verfassungswidrige oder sicherheitsgefährdende Bestrebungen verfolgt oder unterstützt. Außerdem ist keine Einbürgerung statthaft, wenn Erklärungen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder nach Nummer 1a inhaltlich unrichtig sind.
Diese müssen Einbürgerungswerber im Zuge ihres Verfahrens abgeben – und sie beziehen sich unter anderem auf die Verfassungstreue und den Schutz jüdischen Lebens. Das Gebaren von Abdullah X., das der Behörde zur Kenntnis gebracht wurde, ließ diese an der Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses zweifeln.
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Seit 2009 können erschlichene Staatsangehörigkeiten wieder aberkannt werden. Die diesbezügliche Aufgriffsfrist vonseiten der Behörde wurde 2019 sogar von fünf auf zehn Jahre verlängert. Seit 2015 kam es – mit Stand zum 24. September 2025 – dem Bundesverwaltungsamt zufolge in 1.228 Fällen zu nachträglichen Aberkennungen.
Abdallah X. soll nicht staatenlos werden – „Palästina“ aber nicht anerkannt
Staatenlos würde Abdallah X. durch die Entziehung des verliehenen Passes jedoch nicht. Dies hat die Behörde gegenüber „Bild“ explizit betont. Er scheint noch über eine weitere Staatsangehörigkeit eines von Deutschland diplomatisch anerkannten Staates zu verfügen. „Palästina“ stellt keinen solchen dar.
In Deutschland aufhältige Personen, die aus Judäa und Samaria (sogenannte Westbank) oder dem Gazastreifen kommen, haben im Regelfall keine anerkannte eigene Staatsbürgerschaft. Auch palästinensische Geflüchtete, die in arabischen Staaten leben, sind im Regelfall staatenlos, da sie weder als Staatsbürger „Palästinas“ registriert noch Staatsbürger ihrer Aufenthaltsländer sind.
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De facto sind die Betroffenen jedoch meist durch Aufenthaltsstatus, Reisedokumente oder politische Konstellationen ihres Herkunftsgebiets geschützt. Gemäß dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht darf die deutsche Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden, wenn die betreffende Person dadurch staatenlos würde.
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