Erleichterung bei Ostermann nach Urteil zu „Deutschland ist nicht mehr sicher“
In Kürze:
- Manuel Ostermann zeigt sich erleichtert nach Gerichtsurteil zu seinem Buch.
- Streitpunkt: Ungenaue Passagen über Philippos-Fall, noch nicht rechtskräftiger Täter
- Gericht bestätigt juristisch und moralisch Ostermanns Vorgehen, Unterlassungsforderung ausgesetzt
Manuel Ostermann, stellvertretender Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft DPolG, zeigt sich erleichtert: Das Landgericht Essen hat seinem Standpunkt in einem Rechtsstreit über Passagen seines Buches „Deutschland ist nicht mehr sicher“ vorerst Rechnung getragen.
Ostermann betont im Gespräch mit der „WELT“, dass das Gericht nicht nur juristisch, sondern auch moralisch seinem Vorgehen Recht gegeben habe. Für ihn ist dies ein Signal, dass Recht über öffentliche Diskreditierung und Diffamierung siegt.
In allen Punkten Recht! bekommen.
Gerechtigkeit hat heute gesiegt!
Danke Philipos Mama, dass du heute an meiner Seite warst.
Danke an @RA_Conrad & @rafaelsarlak für eure hervorragende anwaltliche Arbeit.
Danke an alle, die mich unterstützt haben.Ich komme die Tage nochmal mit… pic.twitter.com/DQaPoT1jj4
— Manuel Ostermann (@M_Ostermann) November 21, 2025
Der Streit um Ostermanns Buch bezieht sich auf den tragischen Fall des 20-jährigen Philippos T., der am 24. Juni 2024 in Bad Oeynhausen bei einer Auseinandersetzung im Kurpark tödlich verletzt wurde.
Philippos T., ein Schüler aus Minden, war im Umfeld einer Abiturfeier mit einer Gruppe junger Männer aneinandergeraten und kurz darauf zusammengeschlagen worden. Er verstarb zwei Tage später an den Folgen zweier Schädelbrüche, während sein 19-jähriger Begleiter nur leichte Verletzungen davontrug.
Urteil gegen Tatverdächtige noch ohne Rechtskraft
Ostermann musste sich am 21. November 2025 wegen angeblich ehrverletzender und nicht ganz korrekter Passagen aus seinem Sachbuch vor dem Landgericht Essen verantworten.
Hintergrund ist, dass der 18-jährige Tatverdächtige Mwafak al-S., ein syrischer Flüchtling, vom Landgericht Bielefeld am 9. Mai 2025 wegen versuchten Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung und schweren Diebstahls zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt wurde.
Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da al-S.‘ Anwalt Burkhard Benecken Revision beim Bundesgerichtshof beantragt hat und die Möglichkeit prüft, dass ein anderes Mitglied der Männergruppe für Philippos T.s Tod verantwortlich gewesen sein könnte.
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Strafverteidiger fordert 25.000 Euro Entschädigung
Obwohl das Strafverfahren noch nicht abgeschlossen ist, hatte Ostermann den Fall in seinem Buch aufgegriffen. Dabei verwendete er Formulierungen wie „totgeschlagen“ und schrieb, al-S. habe sich zuvor bestimmte Delikte „zuschulden kommen lassen“, darunter angeblich versuchte Vergewaltigung und schwere Körperverletzung.
Nach Angaben des Anwalts des Tatverdächtigen war al-S. für diese Vorwürfe jedoch nie rechtskräftig verurteilt worden. Benecken forderte daher eine Unterlassungserklärung und 25.000 Euro Entschädigung.
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Presseberichte zu ungenau zusammengefasst?
Ostermanns Bezugnahmen könnten laut Medienberichten auf einen „Focus“-Artikel von Juni 2024 zurückgehen, der unter Berufung auf „Ermittlerkreise“ über frühere Delikte von al-S. berichtete.
Auch dieser Artikel betonte, dass es zu den Vorwürfen bisher keine rechtskräftigen Urteile gab. Außerdem bemängelte Benecken, dass Ostermann angab, Philippos T. habe ein „für alle sichtbares Kreuz“ getragen – was laut Zeugenaussagen vor dem LG Bielefeld nicht als Motiv der Tat zu sehen sei.
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Wenig gegenseitiges Verständnis
Ostermann selbst sprach gegenüber der „WELT“ von „total absurden“, „beinahe lächerlichen“ Anschuldigungen gegen ihn. Es handele sich „mitunter“ um „das Widerwärtigste, was ich je auf einem Blatt Papier zu lesen bekommen habe“, so der Polizeigewerkschafter.
Fakt sei, „dass da ein Mensch nach Deutschland gekommen und nun, noch nicht rechtskräftig, zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden ist. Fakt ist, dass er im Vorfeld schon auffällig geworden war.“ Und weiter: „Für mich riecht das einfach nur nach dem Ansinnen, mediale Aufmerksamkeit und möglicherweise ein bisschen Geld rauszuholen.“
Epoch Times bat beide Seiten um Stellungnahmen, die bis zur Veröffentlichung noch nicht vorlagen. In allen Fällen gilt weiterhin die Unschuldsvermutung für den noch nicht rechtskräftig verurteilten Tatverdächtigen.
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