Ermittlungsverfahren gegen Landwirt wegen 27-Euro-Paket aus Russland

Der Fall eines Landwirts aus Mecklenburg-Vorpommern, der wegen eines Geschenkpaketes aus Russland ein Ermittlungsverfahren auslöste, sorgt für Aufsehen. Doch offenbar scheint dies kein Einzelfall zu sein. Die Bundesregierung wollte sich dazu jedoch nicht äußern.
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Sendungen in einem Paketzentrum.Foto: Wolf von Dewitz/dpa
Von 12. September 2025

In Kürze:

  • Geschenkpaket im Warenwert von 27 Euro löst Ermittlungsverfahren aus
  • Agrarunternehmer erhält Schreiben der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen EU-Sanktionen
  • Außenwirtschaftsgesetz verbietet Einfuhr bestimmter Waren aus Russland
  • Bundesregierung beabsichtigt nicht, sich zum Fall zu äußern

 

Ein Geschenkpaket aus Russland löste gegen einen Landwirt aus Mecklenburg-Vorpommern ein Ermittlungsverfahren aus.

Dabei geht es um ein Geschenk einer russischen Privatperson im Wert von rund 27 Euro an einen Agrarunternehmer aus Wöbbelin bei Ludwigslust, der den Bekannten aus Sibirien auf einer Messe kennenlernte, berichtete der NDR.

Denn die drei enthaltenen Gegenstände, eine Seife, eine CD und ein Dekorationsstück aus Holz, stünden alle auf der EU-Sanktionsliste, wie die Staatsanwaltschaft Schwerin Epoch Times mitteilte.

Daher ermittelt die Behörde inzwischen wegen des Verdachts einer Straftat, nämlich des Verstoßes gegen Paragraf 18 des Außenwirtschaftsgesetzes. Dieser umfasst ein Strafmaß von mindestens drei Monaten Freiheitsentzug bis zu fünf Jahren.

Laut Staatsanwaltschaft sei dies nicht das erste Verfahren dieser Art. Immer wieder hätte man mit solchen Fällen zu tun, hieß es weiter. Jedoch könne man keine Zahl dazu nennen, da dies statistisch nicht erfasst werde.

Der Betroffene äußerte dem öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber, dass der fünfseitige Brief der Staatsanwaltschaft ihm glatt die Sprache verschlagen habe.

Gegenüber dem Medium zeigte er kein Verständnis für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft. Man schieße mit Kanonen auf Spatzen, obwohl immer wieder berichtet werde, dass die Staatsanwaltschaften überlastet seien, hieß es dort.

Ausgangspunkt für das Verfahren war dabei die Post in Leipzig, berichtete der Sender weiter. Sie habe die Zustellung gestoppt und das zuständige Zollamt habe anschließend den Inhalt des Pakets kontrolliert. Nach der Feststellung, dass die enthaltenen Waren sich auf einer Sanktionsliste befänden, sei das Paket dann sichergestellt worden.

Das Hauptzollamt Dresden leitete schließlich nach der Feststellung des Wohnortes des Empfängers ein Ermittlungsverfahren gegen den Landwirt ein, und die Schweriner Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen.

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Landwirt besteht auf Paket

Gegenüber Epoch Times erklärte die Staatsanwaltschaft, dass es für solche Fälle keine allgemeine Handlungsregel gibt. Jeder Fall werde individuell behandelt, abhängig davon, wie häufig ein solcher Fall aufgetreten sei, wie reuig sich der Betroffene zeige und wie schwerwiegend der Fall sei.

In diesem konkreten Fall warte man das über die Medien angekündigte Anwaltsschreiben des Betroffenen ab. Der konkrete Fall falle, wenn überhaupt, in den unteren Strafrahmen. Der Wert der Waren spiele aber keine Rolle, ob ein Verfahren eingeleitet werde.

Neben einer Einstellung des Verfahrens forderte der Unternehmer im Gespräch mit dem NDR: „Ich möchte mein Geschenk jetzt auch bekommen, es war ja für mich bestimmt.“

Die Sanktionen gegen Russland haben laut Bundesregierung das Ziel, den wirtschaftlichen und politischen Druck auf Russland in Bezug auf den Krieg gegen die Ukraine weiter zu erhöhen.

Hintergrund für den jetzigen Fall könnte der Anhang der EU-Verordnung Nr. 833/2014 sein.

Sie verbietet Gütern, die Russland erhebliche Einnahmen erbringen, unmittelbar oder mittelbar zu kaufen, einzuführen oder zu verbringen, wenn sie ihren Ursprung in Russland haben oder aus Russland ausgeführt werden.

Dazu zählen Güter unterschiedlichster Art, etwa Holz und Holzwaren, Steine und Edelmetalle für die Schmuckindustrie, bestimmte Maschinen, Beförderungsmittel, Zigaretten, Kunststoffe und Kosmetika.

Bundesministerien wollen sich nicht äußern

Epoch Times fragte in der Regierungspressekonferenz beim Bundesjustizministerium nach, wie es den Fall bewertet und ob es konkrete Regelungen dazu gebe. Hier verwies man darauf, dass es um die Verfolgung einer Straftat gehe, die die Strafverfolgungsbehörden in den jeweiligen Ländern betreffe. „Und dazu äußere ich mich hier nicht“, so der Sprecher des Justizministeriums.

Für Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht sei zudem das Wirtschaftsministerium zuständig.

Doch auch das Bundeswirtschaftsministerium wollte sich zu dem Fall nicht äußern. Falls es Bund-Länder-Regelungen zu solchen Fällen gebe, reiche man die Antwort nach, hieß es lediglich.



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