Frist 26. Mai: Letzter Tag für KI-Widerspruch

Wer noch gegen die neue KI-Nutzung seiner persönlichen Daten auf Facebook und Instagram widersprechen will, muss sich sputen. Die Widerspruchsfrist endet am Montag, 26. Mai. Eine Sonderregelung gilt bei WhatsApp.
Titelbild
Die Meta- und Facebook-Europazentrale am Grand Canal Square in Dublin, Irland.Foto: iStock/Derick Hudson
Von 25. Mai 2025

Profilinformationen, Beiträge, Fotos, Kommentare und Bewertungen und Aktivitäten in Gruppen – alle jemals auf Facebook und Instagram geteilten öffentlichen Informationen volljähriger Nutzer werden ab dem 27. Mai automatisch für Metas kommerzielles KI-Programm „Meta AI“ herangezogen.

Ebenso betroffen sind bestimmte Inhalte auf WhatsApp. Die Daten dienen dann fortan und dauerhaft der KI des US-Konzerns als Datenquelle.

Widerspruch bis 26. Mai – oder mit Einschränkungen danach

Es sei denn, Sie widersprechen innerhalb der nächsten Tage. Die Frist zum Widerspruch endet mit Ablauf Montag, 26. Mai. Ein späterer Widerspruch ist möglich, bezieht sich aber nur noch auf künftig geteilte Daten.

Die rechtliche Begründung von Mark Zuckerbergs Meta ist simpel: „berechtigtes Interesse“. Dadurch sei der Zugriff auch nach EU-Recht erlaubt, sofern nicht widersprochen wird. Meta gibt eine Opt-Out-Meldung heraus, die im Grunde aussagt: „Du musst aktiv widersprechen, wenn du das nicht willst.“ Mit dieser Option glaubt Meta, den rechtlichen Anforderungen Genüge getan zu haben, bei maximalem Datenzugriff.

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Bei WhatsApp gibt es keine Widerspruchsmöglichkeit. Allerdings werden dort nur Daten abgerufen, die bei der Nutzung des Meta AI-Chatbots (blauer Kreis) geteilt wurden. Nicht betroffen sind die standardmäßig Ende-zu-Ende-verschlüsselten privaten Nachrichten.

Das Meta-Hauptquartier in Menlo Park, Kalifornien, am 8. Juni 2023. Foto: iStock/JHVEPhoto

Einstweilige Verfügung beantragt

Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Meta beim Oberlandesgericht Köln eine einstweilige Verfügung beantragt, um „zu verhindern, dass Meta Fakten schafft, bevor die Rechtslage geklärt ist“.

Dennoch rät die Verbraucherzentrale dazu, zu widersprechen, wenn man dies möchte.

Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale, sagte: „Sind die Daten erst einmal für KI verwendet worden, ist ein Rückruf kaum noch möglich – deshalb ist jetzt schnelles Handeln gefragt.“

Die Juristin erklärte, dass es nicht Ziel der Verbraucherzentrale sei, „die Entwicklung künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass sie auf einer rechtsstaatlichen und fairen Grundlage erfolgt“.

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Über Meta sagte die Expertin, dass es so scheine, dass der Mutterkonzern von Facebook, Instagram und WhatsApp „seine kommerziellen Interessen über die Rechte der Betroffenen“ stelle.

Wie bei Facebook und Instagram widersprechen?

Vor einiger Zeit berichtete bereits die bei IT-Experten beliebte Plattform „Administrator“ von einem weiteren Detail, wonach der Widerspruch nur für selbst veröffentlichte Inhalte gilt. Das bedeutet, dass er nicht für Erwähnungen und Abbildungen in einem anderen Konto gelte, dessen Inhaber der KI-Nutzung nicht widersprochen habe.

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Die entsprechenden Widerspruchsformulare lassen sich auf Facebook und Instagram finden, sobald Sie im jeweiligen Konto angemeldet sind. Die Angabe Ihrer dort registrierten E-Mail-Adresse ist erforderlich, eine Begründung jedoch nur optional.

Anschließend erhält man die Mitteilung: „Wir erkennen deinen Einspruch an – Das bedeutet, dass dein Antrag zukünftig in Bezug auf die Entwicklung und Verbesserung von KI bei Meta berücksichtigt wird. Du erhältst von uns eine E-Mail mit allen Einzelheiten.“

Das Instagram-Hauptquartier in Menlo Park, Kalifornien. Foto: iStock/JHVEPhoto

IT-Portal: Viele Wege für Meta, um Informationen zu sammeln

„Administrator“ verweist darauf, dass man alternativ auch die Datenschutzeinstellungen ändern oder Inhalte löschen könne.

Zudem wird erklärt, dass der Widerspruch nur für die Konten gilt, die in der aktuellen „Kontenübersicht“ angegeben sind – „für andere deiner Konten musst du separate Widersprüche einlegen“, so das IT-Portal.

Es wird zudem deutlich gemacht, dass auch die Widerspruchslösung nur ein teilweiser Schutz sei – und sich Meta weiterhin viele Wege offen halte, „Informationen über dich zu sammeln und zu verarbeiten, die von anderen geteilt werden“.

„Es ist praktisch unmöglich, deine digitale Präsenz vollständig vom KI-Training auszuschließen, solange du in sozialen Netzwerken aktiv bist und andere Nutzer dich erwähnen oder mit dir interagieren können“, gibt die Fachseite zu bedenken.

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