Gericht erlaubt Namen „Likör ohne Ei“ für Eierlikör ohne Ei

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass der Name „Likör ohne Ei“ für ein veganes Getränk rechtlich zulässig ist. Die Richter sahen darin keine Verbrauchertäuschung, sondern eine klare Abgrenzung zum Begriff Eierlikör.
In einer Sonderedition ist der letzte Buchstabe bei «Likör ohne Ei» noch durch eine Hahnenfeder verdeckt. Jetzt erlaubt das Urteil wieder den ganzen Schriftzug.
In einer Sonderedition ist der letzte Buchstabe bei «Likör ohne Ei» noch durch eine Hahnenfeder verdeckt. Jetzt erlaubt das Urteil wieder den ganzen Schriftzug.Foto: Frank Molter/dpa
Epoch Times28. Oktober 2025

Ob der Name „Likör ohne Ei“ für einen Likör, der kein Ei enthält, rechtlich in Ordnung ist, dürfte den wenigsten Menschen Kopfzerbrechen bereiten. Der Schutzverband der Spirituosen-Industrie befürchtete aber eine Verwirrung der Verbraucher und zog gegen den Hersteller, ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg, vor das Landgericht Kiel und verlor eindeutig.

Die Kammer habe den Antrag für unbegründet gehalten, sagte der Sprecher des Landgerichts, Markus Richter, nach der Verkündung. Sie halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen.

„Weil es eben nicht Eierlikör ist“, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte Richter. Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei.

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Gericht sieht in Formulierung Abgrenzung zu Eierlikör

Nach Richters Angaben erlaubt das Gericht auch die Formulierung „Alternative zu Eierlikör“, weil das eine Abgrenzung zu Eierlikör sei. Bei dem Produkt der Nachlass Wahrlich GmbH handelt es sich um einen veganen Likör auf Sojabasis mit Rum. Das Unternehmen hat auch einen klassischen Eierlikör im Angebot.

Das beklagte Unternehmen muss dem Urteil zufolge aber 5.000 Euro an den Kläger zahlen, weil es zu einem Detail des Streits eine Unterlassungserklärung abgegeben und dagegen verstoßen hatte.

Der beklagte Unternehmer Ole Wittmann äußerte sich zufrieden nach dem Urteil. „Ich bin extrem erleichtert und glücklich.“ Wittmann hatte zur Finanzierung des Prozesses ein Crowdfunding gestartet und eine Sonderedition des Likörs herausgegeben, bei dem der letzte Buchstabe des Namens auf dem Etikett durch eine Hahnenfeder abgedeckt ist. Geld, das nach dem Prozess übrig sei, werde er dem Tierschutz spenden.

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Prozess lenkt Aufmerksamkeit auf das Produkt

Einen positiven Nebenaspekt hat das Verfahren aus Wittmanns Sicht: „Durch den großen Medienrummel und die große Resonanz in den sozialen Medien hat das zu einer gewissen Bekanntheit geführt.“ Der „Likör ohne Ei“ verkaufe sich inzwischen gut im Online-Shop.

Eine Reaktion des Schutzverbandes der Spirituosen-Industrie, dessen Vorsitzender der Geschäftsführer des Eierlikörherstellers Verpoorten, William Verpoorten, ist, lag auf Anfrage zunächst nicht vor. Gegen das Urteil ist Berufung zum Oberlandesgericht möglich.

Streit um Eierlikör gab es auch schon früher

Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte werden immer wieder Prozesse geführt. Ein anderes Beispiel aus der Welt des Eierlikörs ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, dass die Bewerbung von Eierlikörflaschen des Herstellers Nordik mit „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ zulässig ist.

Der Kläger Verpoorten hatte eine deutliche Anlehnung und zu große Nähe zur seit 1979 eingetragenen Wortmarke „Eieiei“ und dem berühmten Slogan „Eieiei Verpoorten“ bemängelt. Es könne einem Eierlikörhersteller nicht untersagt werden, auf den Grundstoff Ei hinzuweisen, entschied das Gericht. (dpa/red)



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