„Hammerbande“: Neuer Großprozess zu linksextremen Angriffen startet in Dresden
In Kürze:
- Sieben mutmaßliche Mitglieder der „Hammerbande“ ab 25. November in Dresden vor Gericht
- Die Vorwürfe reichen von gefährlicher Körperverletzung bis zu versuchtem Mord.
- Die USA stufen Antifa-Ost als „ausländische Terrororganisation“ ein.
- Sicherheitsbehörden sehen die Gruppierung durch Festnahmen geschwächt.
Am Dienstag, 25. November, beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden ein weiterer Prozess im Zusammenhang mit der linksextremistischen Antifa-Ost, die auch als sogenannte Hammerbande bekannt wurde. Dabei stehen sieben mutmaßliche Mitglieder vor Gericht, darunter Johann G. und Paul M., die als Führungskader gelten.
Bereits 2023 wurden im Kontext strafbarer Handlungen, die von der Gruppierung ausgingen, die Studentin Lina E. und drei weitere mutmaßliche Mitglieder zu Freiheitsstrafen zwischen etwa zweieinhalb und fünf Jahren verurteilt.
Die Schuldsprüche erfolgten wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung beziehungsweise deren Unterstützung sowie mehrfacher gefährlicher Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil gegen Lina E. im Wesentlichen bereits bestätigt. Die Revisionsverfahren der übrigen Angeklagten sind noch offen.
„Hammerbande“ entstand im Leipziger Extremismuskonflikt
Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Hammerbande spätestens Ende 2017 oder Anfang 2018 in der Region Leipzig gegründet worden sei. In der Stadt war es in den Jahren zuvor mehrfach zu Zusammenstößen zwischen gewaltbereiten Extremisten von links und rechts gekommen.
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Ereignisse wie ein Überfall auf Fans und Spieler des Fußballvereins Roter Stern Leipzig im Jahr 2009 in Brandis und rechtsextreme Ausschreitungen im Januar 2016 im Stadtteil Connewitz trugen zur Militarisierung der linken Szene bei. Allerdings beschränkte sich die Gewaltbereitschaft der Hammerbande nicht nur auf Leipzig und dessen Umland.
Angriffe auf vermeintliche oder tatsächliche Rechtsextremisten gab es zwischen 2018 und 2023 achtmal in Deutschland. Diese ereigneten sich auch in Städten wie Wurzen, Dessau oder Eisenach. Die meisten der Überfälle waren im Voraus geplant. Durchgeführt wurden sie in wechselnder Besetzung. Neben Hämmern sollen die Angreifer auch Säure eingesetzt haben.
Johann G. soll zentrale Rolle gehabt haben
Ins Visier der Hammerbande gerieten unter anderem lokale NPD-Politiker, Betreiber rechter Szenelokale und mutmaßliche Beteiligte an den Ausschreitungen in Connewitz. Spontan attackierten mutmaßliche Angehörige der Hammerbande aber auch einen Bauarbeiter wegen des Tragens einer Mütze einer rechten Modemarke. Die Angegriffenen wurden zum Teil schwer verletzt.
Im Februar 2023 griffen Angehörige der Antifa-Ost in Budapest auch Teilnehmer eines rechtsextremen Aufmarsches zum sogenannten Tag der Ehre an. In diesem Kontext sitzt derzeit die 24-jährige Transfrau Maja T. in Ungarn in Untersuchungshaft. Im Februar hat dort der Prozess gegen sie begonnen.
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Der nun in Dresden angeklagte Johann G. war untergetaucht, ehe er im November 2024 in einem Regionalzug in Thüringen festgenommen werden konnte. Er hatte innerhalb der Hammerbande eine „herausragende Stellung“ inne, so die Bundesanwaltschaft.
Schulungen und Kampftraining für Linksextremisten
Der Anklage zufolge plante und organisierte Johann G. Angriffe und warb Mittäter an. Außerdem organisierte er zusammen mit seinem Mitangeklagten Paul M. Schulungen. In diesen sollen die Linksextremisten Kampftechniken geübt und Angriffe geprobt haben. M., der sich neben weiteren Beschuldigten selbst gestellt hatte, soll auch Schlagwerkzeuge, Pfefferspray, Vermummungsutensilien und Handys gehortet haben.
G., M. und einem weiteren Angeklagten wird sogar versuchter Mord vorgeworfen. Gegen die meisten anderen lautet der Anklagevorwurf neben krimineller Vereinigung auf gefährliche Körperverletzung. Dazu stehen auch Anklagepunkte des schweren Diebstahls und der Urkundenfälschung im Raum. Der Prozess ist vorerst bis Juli 2026 angesetzt. Vier Beschuldigte sitzen in Untersuchungshaft.
Im Zusammenhang mit dem Hammerbande-Komplex verurteilte das OLG München die Linksextremistin Hanna S. im September zu fünf Jahren Haft. Sie war der Anklage zufolge an den Gewalttaten in Ungarn beteiligt. Mitte Januar wird es in Düsseldorf ein weiteres Verfahren gegen sechs Angeklagte geben.
Verfassungsschutz: Angriff auf die freiheitliche Grundordnung
Der damalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, bezeichnete den Fall als „beispielhaft für das hohe Gewaltpotenzial und Radikalisierungsniveau, das in Teilen der linksextremistischen Szene vorherrscht“. Dieses sei „in dieser Form eine neue Entwicklung im Linksextremismus“. Zwar sei die Schwelle zum Linksterrorismus noch nicht überschritten, aber die Taten seien in dessen Nähe angesiedelt.
Dem Inlandsgeheimdienst zufolge könnte, so die damalige Einschätzung, bei ungehindertem Fortgang der Radikalisierung in Deutschland ein neuer Linksterrorismus entstehen. Dieser könnte sich nicht nur gegen vermeintliche Faschisten, sondern auch gegen die Polizei und staatliche Einrichtungen richten. Linksextremisten gehe es „letztlich immer um eine Bekämpfung des politischen Gegners, des verhassten Staates und der freiheitlichen demokratischen Grundordnung insgesamt, die – gewaltsam – überwunden werden soll“.
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Dem Verfassungsschutzbericht 2024 zufolge sank im Vorjahr die Zahl der linksextremistisch motivierten Gewalttaten gegenüber 2023 von 727 auf 523. Dafür entscheidend war ein deutlicher Rückgang gewaltsamer Übergriffe gegen Polizei und staatliche Einrichtungen. Gegen politische Gegner wurden Linksextremisten häufiger gewalttätig als im Jahr davor.
Sicherheitsbehörden sehen die Hammerbande als geschwächt
Ab Donnerstag tritt in den USA die Einstufung der Antifa-Ost und dreier weiterer europäischer linksextremer Vereinigungen als „ausländische Terrororganisation“ in Kraft. Von diesem Moment an ist es US-Bürgern untersagt, diese zu unterstützen. Etwaiges in den USA vorhandenes Vermögen wird eingezogen. Gegen Angehörige der Gruppierung gilt ein Einreiseverbot.
In Deutschland gehen Sicherheitsbehörden von einer Schwächung der Hammerbande durch die Inhaftierung mehrerer Führungskader aus. Bezüglich eines möglichen Verbotes von Antifa-Gruppierungen sehen Politikwissenschaftler und der Verfassungsschutz das Problem, dass es sich um dezentrale und nicht hierarchisch organisierte Netzwerke ohne feste Organisationsstruktur handele.
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