Helfer von Aschaffenburg: Statt Abschiebung gibt es nun eine Beschäftigungserlaubnis

Dem Somali Ahmed Mohamed Odowaa hat es die Polizei wohl zu verdanken, dass sie den Messerattentäter von Aschaffenburg so schnell festnehmen konnte. Der 30-Jährige sah, wie der 28 Jahre alte afghanische Flüchtling Enamullah Omarzai am 22. Januar 2025 im Park Schöntal auf eine Kindergartengruppe losging und mit dem Messer anfing, um sich zu stechen. Dabei tötete er den zweijährigen Yannis und den 41 Jahre alten Aschaffenburger Uwe D., der sich auf den Täter stürzte und seine Hilfe mit dem Leben bezahlte. Odowaa verfolgte den Täter und lotste die Polizei per Handy zu ihm, sodass diese den Afghanen festnehmen konnte.
Verleihung der Christophorus-Medaille vorgesehen
Seinen Einsatz würdigten sowohl Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CDU) als auch das bayerische Innenministerium. Außerdem soll er für seinen Einsatz die Christophorus-Medaille erhalten, berichtet das „Main-Echo“. Diese Auszeichnung erfahren Menschen für Rettungstaten „unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr“ für sie selbst. Die Medaille verleiht seit 1984 der jeweilige Ministerpräsident Bayerns während einer Feierstunde.
Was bei dem mutmaßlichen Täter schon vor den tödlichen Attacken in der unterfränkischen Stadt wegen Verfahrensfehlern nicht gelang, sollte nun den Somali treffen. Er, in Deutschland nur geduldet, sollte das Land in Richtung Italien verlassen. Dort, so berichten Agenturen, hatte er bereits eine Anerkennung als Flüchtling erhalten.
Drittstaatenregelung ist Grundlage für Abschiebung
Odowaa war dann aber nach Deutschland weitergereist und hatte hier erneut Asyl beantragt. Sein Begehren lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) ab. Dabei berief es sich auf den sogenannten Drittstaatenbescheid, nachdem Italien das BAMF über den Sachverhalt informiert hatte.
Nach Angaben der „Bild“ ereignete sich der Vorgang bereits zwischen Januar und März 2024. Odowaa klagte gegen seine geplante Abschiebung vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Das Verfahren hatte daher aufschiebende Wirkung. Doch im November wies das Gericht seine Klage ab, die Abschiebung wurde damit rechtskräftig. Schriftlich hat es der 30-Jährige bisher nicht, schreibt das „Main Echo“. Doch bekam er nun vor einigen Tagen die mündliche Auskunft, dass er bis zum 8. Juli dieses Jahres ausreisen müsse.
Innenminister Herrmann: Terminierte Abschiebung ein Missverständnis
Der Termin ist nun aber ausgesetzt, wie Agenturen berichten. Demnach habe Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) klargestellt, dass keine Abschiebung Odowaas von Aschaffenburg nach Italien bevorsteht. Herrmann lobte den Mut und die Entschlossenheit des Somalis als hervorragendes Beispiel für Zivilcourage. Er ist nun ein wichtiger Zeuge im laufenden Strafverfahren gegen den mutmaßlichen Doppelmörder von Aschaffenburg und wird daher in Abstimmung mit der Justiz geduldet.
Herrmann erklärte, dass die Behauptung über eine Ausreise bis zum 8. Juli 2025 auf einem Missverständnis beruhe, da Duldungen regelmäßig befristet und verlängert würden. Die zuständige Ausländerbehörde werde als nächsten Schritt seinen Antrag auf eine Beschäftigungserlaubnis genehmigen, damit er arbeiten und seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten könne, um seine Integrationsbemühungen zu intensivieren.
Auch in einer Petition auf dem Portal change.org wurde gegen die Abschiebung Odowaas mobil gemacht. Bis Redaktionsschluss unterstützten die Forderung knapp 51.400 Menschen.
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