Ist Deutschlands Grenzpolitik illegal? Union verteidigt ihre Linie

Die Bundesregierung hält trotz eines Gerichtsentscheids und deutlicher Kritik an ihrem verschärften Kurs in der Migrationspolitik fest. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt befürchtet auch nicht, dass Bundespolizisten nun für ihr Handeln haftbar gemacht werden können. „Das ist vollkommen abwegig, dass Polizisten belangt werden, wenn sie das tun, was ihr Auftrag ist“, sagte der CSU-Politiker in der ARD-Talkshow „Maischberger“.
Der Auftrag sei von der Politik formuliert worden. „Und deswegen finde ich das eine Einschätzung, die schon weit hergeholt ist.“ Oppositionspolitiker hatten moniert, dass Polizeibeamte, die Zurückweisungen durchführen, von der Bundesregierung jetzt in eine schwierige Lage gebracht würden.
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am Montag in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig gewesen. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden. Die drei Betroffenen waren nach Polen zurückgeschickt worden.
Justizministerin sieht Zurückweisungen an Grenzen skeptisch
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich nach dem Urteil grundsätzlich skeptisch zur Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen geäußert. „Das Verwaltungsgericht Berlin hat nicht abschließend geklärt, ob Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Grenzen mit europäischem Recht vereinbar sind“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Mittwochausgaben). „Es wird aber nicht einfach werden, die Justiz davon zu überzeugen, dass diese Zurückweisungen rechtmäßig sind. Das letzte Wort hat der Europäische Gerichtshof.“
In einem Rechtsstaat wie Deutschland müsse sich „selbstverständlich auch die Regierung“ an Gerichtsentscheidungen halten. „Deshalb ist klar: Die Eilentscheidungen des Berliner Verwaltungsgerichts müssen befolgt werden“, sagte Hubig. Sie habe aber keinen Zweifel daran, dass dies auch geschehe. Die Antragsteller würden in Deutschland ein Verfahren nach den Dublin-Regeln erhalten.
Polizei muss „rechtssicher“ handeln können
Der Vorsitzende der Bundespolizei in der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Andreas Roßkopf, sagte den Sendern RTL und ntv, es bleibe abzuwarten, ob eine Rechtswidrigkeit grundsätzlich festgestellt werde oder ob es bei den Einzelfällen bleibe. In jedem Fall müssten die Kollegen rechtssicher handeln und dürften bei einer festgestellten Rechtswidrigkeit „nicht persönlich belangt werden“.
Dobrindt hatte am 7. Mai, wenige Stunden nach seinem Amtsantritt als Bundesinnenminister, eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, künftig sollten auch Migranten an der Grenze zurückgewiesen werden können.
Frei sieht keine Konsequenzen „für das gesamte Land“
Kanzleramtsminister Thorsten Frei will den Gerichtsentscheid berücksichtigen, sieht darin aber keine grundsätzliche Bedeutung. „Ein Verwaltungsgericht kann natürlich keine politische Entscheidung mit Wirkung für das gesamte Land treffen“, sagte der CDU-Politiker im ZDF-„heute journal“.
Im konkreten Fall werde man den Beschluss befolgen, allerdings handele es sich bei der allgemeinen Thematik um „schwierigen juristischen Stoff“, über den am Ende möglicherweise erst der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden werde.
Die Bundesregierung werde nun „nacharbeiten“, betonte Frei: „Es geht jetzt natürlich darum, sehr genau zu spezifizieren und auch darzulegen, worin die besondere Situation liegt, die eine solche Regelung nicht nur erforderlich, sondern auch geboten macht.“ Er sehe als Begründung eine „Überforderungssituation“, entstanden durch zu viel Migration – zum Beispiel bei der Kinderbetreuung, in Schulen und im Gesundheitswesen.
Notlage – ja oder nein?
CSU-Parteichef Markus Söder wiederum argumentierte in der ZDF-Sendung „Markus Lanz“ etwas anders: Die Nachbarländer Deutschlands hielten sich bei der Zuständigkeit für Migranten zum Teil nicht an europäisches Recht, meinte er. „Dadurch ergibt sich für uns eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung.“
Das Verwaltungsgericht hatte argumentiert, die Regierung könne sich nicht auf eine „nationale Notlage“ berufen. Es fehle dafür „an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung“. (dpa/red)
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