Bargeld nun doch erlaubt: Züricher Weihnachtsmarkt macht Kehrtwende
In Kürze:
- Auf dem Weihnachtsmarkt am Züricher Hauptbahnhof sollte ein Bargeldverbot durchgesetzt werden
- Strafen von 500 Franken waren geplant, wenn ein Händler dennoch Bargeld annehmen sollte
- Viele Standbetreiber sowie Kunden kritisierten die Neuregelung
- Nun rudert der Veranstalter zurück und nimmt „die Bedenken sehr ernst“
Glühwein, Lichterzauber und Kunsthandwerk: Bereits jetzt in der zweiten Novemberhälfte eröffnen in den großen Städten wieder viele Weihnachtsmärkte.
Eine umstrittene Besonderheit gab es dieses Jahr auf dem Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ am Züricher Hauptbahnhof. Denn der Veranstalter, die Polarzauber AG, hatte ein generelles Bargeldverbot für den diesjährigen Weihnachtsmarkt im Herzen der Schweizer Stadt angekündigt.
Strafe bei Verstoß
„Der gesamte Polarzauber ist cashless“, hieß es in der letzten Woche auf der Website. Demnach hätten die Besucher an den über 100 Ständen nur mit Karte und mobilem Zahlen wie Twint, Apple Pay oder Google Pay bezahlen können.
Zur Umsetzung des Bargeldverbots waren die Standbetreiber aufgerufen. Sollte sich ein Standbetreiber nicht an die Regel halten und hätte er dennoch Scheine oder Münzen angenommen, wäre eine Strafe von 500 Franken fällig geworden. Das sind umgerechnet rund 544 Euro.
Der Veranstalter rechtfertigt die Bußgelddrohung laut dem Schweizer Portal „K-Tipp“ damit, dass eine solche Maßnahme „an Veranstaltungen dieser Größe üblich“ sei. Die Polarzauber AG beabsichtige damit, dass „die Einhaltung gemeinsamer Spielregeln gewährleistet“ werde.
Falls ein Standbetreiber wiederholt Bargeld von den Besuchern annehmen sollte, wurde sogar mit dem Ausschluss vom Weihnachtsmarkt gedroht. Das begründete der Veranstalter damit, dass die Standbetreiber neben der üblichen Standmiete der Polarzauber AG zusätzlich eine Umsatzbeteiligung entrichten müssen. Wie hoch der Umsatz jedes einzelnen Händlers am Ende ist, kann nur mit digitaler oder Kartenzahlung sicher nachgewiesen werden.
Bei Barzahlungen bestehe die Möglichkeit, dass nicht jeder Kauf erfasst wird. Der Veranstalter befürchte deswegen Verluste.
Stände erwarten Verluste
Allerdings hätte das Bargeldverbot selbst den Umsatz im Vergleich zu den Vorjahren reduzieren können. So teilte ein Standbetreiber mit: „Etwa die Hälfte der Leute zahlt bei mir in bar.“ Sein Stand verkaufe auch Waren direkt an Kinder, die in der Regel nur mit Bargeld bezahlen. „Wenn ich Bargeld ablehnen muss, verliere ich Umsatz“, beklagte er.
Ein langjähriger Standbetreiber am Weihnachtsmarkt „Polarzauber“ ist die Don Giovanni AG. An deren Stand können die Besucher italienische Spezialitäten erwerben. In diesem Jahr gibt es diesen Stand nach mehr als 25 Jahren jedoch nicht mehr auf dem Markt. Die Don Giovanni AG erhielt laut dem Schweizer Nachrichtenportal „Blick“ eine Absage vom Veranstalter.
Doch der Händler hätte ohnehin eine Umsatzeinbuße befürchtet. „Rund 45 Prozent unseres Umsatzes machten wir bisher mit Bargeld“, teilte die Don Giovanni AG mit.
Kehrtwende der Veranstalter
Heftiger Protest gegen das Bargeldverbot kam auch in sozialen Medien. In einer am Sonntag versendeten Pressemitteilung schreibt der Veranstalter:
In den vergangenen Tagen hat das Team von Polarzauber zahlreiche Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern erhalten, die sich besorgt über die neu eingeführte Cashless-Bezahlmethode zeigten.“
Nun heißt es auf der Website: „Aus diesem Grund haben wir entschieden, am Polarzauber Weihnachtsmarkt 2025 Bargeld als Zahlungsmittel zu akzeptieren. Das bedeutet, wir geben allen Ausstellenden die Möglichkeit, neben den gängigen digitalen Zahlungsmitteln auch Bargeld anzunehmen. “
Wie sieht es andernorts aus?
Andere Schweizer Weihnachtsmärkte arbeiten mit einem „cashless“-Hinweis. Dazu zählen die Standorte Bern (Kleine Schanze), Luzern (Inseli), Zürich (Stadtzürcher Märkte und Sechseläutenplatz), Winterthur (Teuchelweiherplatz). Hier gleicht der Hinweis jedoch nur einer Empfehlung. Die Nutzung von Bargeld wird nicht bestraft.
In Deutschland gibt es kein Bargeldverbot an Weihnachtsmärkten. Allerdings wäre es bei privat organisierten Märkten möglich. Bargeld ist als eines der gesetzlichen Zahlungsmittel festgelegt. Wenn jedoch „beide Parteien […] im Voraus eine andere Zahlungsweise vereinbart“ haben, kann laut der Deutschen Bundesbank auf Bargeld verzichtet werden.
Hinweis: Der Artikel wurde am 17. November aktualisiert.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion