Kraftstoff, Steuer, Versicherung: Autofahren wird 2026 teurer
In Kürze:
- Autofahren wird 2026 teurer. Der CO₂-Preis, die Kfz-Steuer und Versicherungen steigen.
- Führerscheinumtausch, TÜV-Plakette und EU-Sicherheitsstandards treten in Kraft.
- Elektroautos und Dienstwagen profitieren von Steuervergünstigungen und Förderungen.
Autofahren wird sich im kommenden Jahr massiv verteuern. Es greift eine ganze Reihe neuer Regelungen. Sie reichen von Umweltauflagen über technische Vorschriften bis hin zu steuerlichen Anpassungen. Besonders betroffen sind Verbrennerfahrzeuge und Dienstwagenregelungen. Eigentümer von Elektrofahrzeugen profitieren hingegen von Vergünstigungen.
CO₂-Preis steigt auf 55 bis 65 Euro pro Tonne
Bereits zum 1. Januar greift der Staat beim Benzin tief in die Geldbörsen seiner Bürger. So folgt mit Jahresbeginn 2026 die nächste Erhöhung des CO₂-Preises, teilt der Automobil-Club Verkehr mit. Im Zuge des nationalen Emissionshandels ist ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne vorgesehen, abhängig vom Marktpreis. Bis zum Jahresende gilt noch ein Festpreis von 55 Euro. Hiervon ausgehende Preisanstiege können laut ADAC bis zu 2,9 Cent pro Liter Benzin betragen, bei Diesel sind es bis zu 3,2 Cent pro Liter.
Die Kfz-Versicherungsprämien steigen ebenfalls. So hat der Gesamtverband der Versicherer (GDV) im September eine neue Typklassenstatistik für 33.000 Automodelle veröffentlicht. Rund 5,9 Millionen Autofahrer müssen sich demnach auf höhere Einstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung einstellen. Für etwa 4,5 Millionen wird es billiger, weil ihre Fahrzeuge in niedrigere Typklassen kommen, erläutert GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Für gut 32 Millionen beziehungsweise rund 75 Prozent der Autofahrer ändert sich die Typklasse nicht.
Für Bahnfahrer erhöht sich der Preis des Deutschlandtickets auf 63 Euro im Monat – 5 Euro mehr als bisher. Die Deutsche Bahn verzichtet laut Ankündigung dagegen erstmals seit Jahren auf eine Preiserhöhung im Fernverkehr.
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Führerscheine gegen EU-Dokument eintauschen
Autofahrer, deren Scheckkartenführerschein im Zeitraum von 1999 bis 2001 ausgestellt wurde, sind verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2026 in den EU-Kartenführerschein umzutauschen. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld. Das neue Dokument hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Der Umtausch erfolgt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde: Termin ausmachen, alten Führerschein, Personalausweis und biometrisches Foto mitbringen. Auch in manchen Bürgerämtern ist ein Umtausch möglich. Die Kosten betragen etwa 25 Euro.
Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit als Dokument, wenn man den Stichtag 19. Januar 2026 versäumt. Weiter Auto fahren darf man dennoch, doch droht bei einer Kontrolle eine Strafe in Höhe von 10 Euro.
Eine Geldbuße droht auch, wenn Autobesitzer den nächsten Termin der Hauptuntersuchung verpassen. Bei einer Überziehung von mehr als acht Monaten gibt es zudem einen Punkt in Flensburg. Nummernschilder mit einer blauen Plakette müssen 2026 zum TÜV.
Des Weiteren ist ab dem kommenden Jahr eine Änderung bei der Zahlungsweise der Kfz-Steuer vorgesehen. So entfällt die Möglichkeit, die Abgabe in Raten zu zahlen. Sie wird stattdessen als Einmalbetrag für das gesamte Jahr kassiert. Mit der Maßnahme soll der Verwaltungsaufwand vereinfacht und der Zahlungsprozess effizienter gestaltet werden.
Staat fördert Kauf von E-Autos bei Dienstwagen stärker
Steuerliche Veränderungen erwarten die Nutzer von Dienstwagen. So wird die Preisgrenze für die vergünstigte 0,25-Prozent-Regel bei reinen Elektrofahrzeugen auf 100.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Dienstwagen bei privater Nutzung zu 0,25 Prozent auf den Listenpreis des Fahrzeugs versteuert werden müssen. Kostet ein E-Auto 40.000 Euro, werden 100 Euro je Monat als geldwerter Vorteil versteuert. Oberhalb der neuen Grenze gilt dann ein Satz von 0,5 Prozent. Für Benziner wird weiterhin 1 Prozent des Listenpreises fällig.
Die Bundesregierung hat für Unternehmen außerdem eine zeitlich begrenzte degressive Abschreibung für neu gekaufte Elektrofahrzeuge im Zeitraum von 2025 bis 2028 beschlossen. Mit der Möglichkeit, neue E-Fahrzeuge in den ersten Jahren höher abzuschreiben, will sie steuerliche Anreize für Investitionen in die Elektromobilität schaffen.
EU-Vorgaben werden umgesetzt
Für alle neu entwickelten Pkw und Transporter muss das digitale Notrufsystem „Next Generation eCall“ ab dem 1. Januar 2026 fester Bestandteil der Ausstattung sein. Bei einem Unfall alarmiert das System die Rettungskräfte, wobei es auf aktuelle Mobilfunkstandards zurückgreift. Ab 2027 wird die Pflicht für alle Neuzulassungen gelten.
Ab dem 7. Juli 2026 wird es außerdem erforderlich, dass neue Fahrzeugtypen serienmäßig mit erweiterten Sicherheitsassistenten ausgestattet sind. Dazu gehören Notbrems- und Spurhalteassistent, der Müdigkeitswarner und ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent. Alle diese Neuerungen basieren auf der schrittweisen Umsetzung von EU-Vorgaben zur Fahrzeugsicherheit.
Die neue und strengere Abgasnorm Euro 7 gilt ab dem 29. November 2026 für neu entwickelte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge. Erstmals werden auch ultrafeine Partikel aus Reifen- und Bremsabrieb erfasst. Zudem werden die Anforderungen an die Haltbarkeit von Abgasreinigungssystemen und Batterien verschärft. Die Norm gilt für alle Neuzulassungen ab Ende 2027.
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Ab dem 1. Juli 2026 ist es zudem erforderlich, dass leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,5 bis 3,5 Tonnen bei Auslandsfahrten oder Kabotagefahrten (Inlandsfahrten mit ausländischen Speditionen) einen intelligenten Fahrtenschreiber an Bord haben. Dieser zeichnet Fahr- und Pausenzeiten sowie Grenzübertritte auf und erkennt Manipulationen.
Deutschlandticket wird ebenfalls teurer
Auch auf die Bahnfahrer warten im kommenden Jahr Veränderungen. So kostet das Deutschlandticket ab dem 1. Januar 63 statt 58 Euro.
Außerdem erweitert die Deutsche Bahn ihr Angebot im Fernverkehr. Dies geschieht bereits mit dem Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2025. In Zukunft soll es deutlich mehr Städte geben, die im Halbstundentakt mit dem Fernverkehr verbunden sind.
Dazu baut die Bahn das Hochgeschwindigkeitsstreckennetz derzeit von etwa 900 auf mehr als 2.000 Kilometer aus. Ferner gibt es auf den Nord-Süd-Achsen Hamburg–Frankfurt am Main und Berlin–München zusätzliche schnelle Verbindungen.
Der neue ICE L, der zunächst zwischen Berlin und Köln eingesetzt wird, feiert dabei seine Premiere. Allerdings müssen Fahrgäste aufgrund umfangreicher Bauarbeiten mit verlängerten Fahrtzeiten rechnen. Dies droht unter anderem auch auf den Strecken Hagen–Köln, Nürnberg–Passau und Köln–Frankfurt.
Änderungshinweis:
In einer vorherigen Version hatten wir im Artikel geschrieben, dass der Preis pro Liter Benzin je nach Marktlage 15 bis 20 Cent ansteigen würde. Diese Angabe bezieht sich allerdings auf das Referenzjahr 2020, somit auf die Summe der CO2-Besteuerung und nicht auf eine Erhöhung der Preise von Dezember zu Januar. Die Erhöhung zu Januar beträgt laut Angaben des ADAC bis zu 2,9 Cent pro Liter Benzin und bei Diesel bis zu 3,2 Cent pro Liter. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
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