Mehr Kontrollen mit KI: Falsche Mülltrennung kann ab Mai teuer werden

Ab dem 1. Mai 2025 gilt die novellierte Bioabfallverordnung mit deutlich strengeren Vorgaben für die Mülltrennung. Verbraucher müssen sich auf verschärfte Kontrollen und mögliche Bußgelder einstellen. Besonders betroffen sind Kunststoffe, die nur noch in minimalen Mengen im Biomüll erlaubt sind. Auch kompostierbare Tüten stehen auf dem Prüfstand.
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Strengere Bioabfallverordnung ab Mai 2025. (Symbolbild)Foto: Larisa Stefanuyk/iStock
Von 3. April 2025

Mit dem 1. Mai 2025 wird die novellierte Bioabfallverordnung „scharf“ geschaltet. Die novellierte Norm sieht deutlich strengere Regeln für die Entsorgung von Abfällen tierischer oder pflanzlicher Herkunft vor. Zwar richtet sich die Verordnung primär an die Entsorger selbst. Dieser jedoch wird die Regeln gegenüber dem Verbraucher umsetzen – mit der Folge, dass immer mehr Landkreise stärkere Kontrollen der Abfälle veranlassen werden.

Bei Missachtung der Regeln können Entsorger die Leerung der Biotonnen bei der Abholung verweigern oder die Annahme an den Wertstoffsammelstellen verweigern. Die Bioabfallversorgung als solche ist in ihrer geltenden Fassung bereits seit 1. Mai 2023 in Kraft. Am 1. November 2023 trat ein Anhang in Geltung, der Vorgaben zur Kennzeichnung biologisch abbaubarer Kunststoff-Sammelbeutel enthielt.

Bioabfälle sollen von Fremdstoffen befreit werden

Mit Anfang Mai werden allerdings auch die neuen Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung gelten. Von da an darf der Anteil an Fremdstoffen wie Glas, Metall und Plastik in der Biotonne das Maximum von drei Prozent nicht überschreiten. Kunststoffe sind generell auf maximal ein Prozent beschränkt. Das betrifft auch die beliebten und in vielen Haushalten verwendeten „grünen Tüten“, die als „kompostierbar“ firmieren.

Tatsächlich sind sie das nicht in jedem Fall. Nicht alle Tüten dieser Art zersetzen sich in Kompostieranlagen vollständig. Bei einigen kann Mikroplastik in den Boden gelangen.

Die Verordnung soll die Qualität von Kompost und Biogas durch den Ausschluss von Fremdstoffen verbessern, die eine Verarbeitung behindern. Derzeit beträgt der Anteil an Fremdstoffen in deutschen Biotonnen der Bundesgütegemeinschaft Kompost zufolge durchschnittlich 4,6 Prozent. Dies verursache jährlich 92.000 Tonnen an Kompostverlust.

Landkreise greifen zu KI und Sensoren als „Mülldetektive“

Auf Verbraucher kommen dadurch künftig erhöhte Anforderungen an die Mülltrennung zu, insbesondere im Bereich des Biomülls. Kunststoffe, Windeln oder Textilien müssen dort konsequent vermieden werden. Um die neuen Regeln durchzusetzen, die einmal mehr auf mehrfach verschärfte EU-Vorgaben zurückgehen, ist mit verstärkten Kontrollen durch die Kommunen zu rechnen.

Mancherorts nutzen Müllfahrzeuge schon jetzt Sensoren zur automatisierten Überprüfung des Tonneninhalts. Der Landkreis Esslingen will Müllsünder mittelfristig mithilfe von KI ermitteln. Andere Landkreise schreiben verstärkte Prüfungen durch „Sichtkontrolle“ vor. Einige greifen auf Nachrichten zurück, die an der Tonne angebracht werden, sollte es Anlass zur Beanstandung geben. Ulm plant ab Sommer eine „digitale Sperre“ von Biotonnen, die gegen die Zahlung einer Gebühr von 25 Euro beendet werden könne.

Im schlimmsten Fall können auch Haushalten und Gewerbebetrieben erhebliche Bußgelder für nicht adäquat bestückte Mülltonnen drohen. Diese können bis zu 2.500 Euro betragen. Bereits zu Beginn des Jahres hatten die EU-Vorgaben im Bereich der Restabfälle für Verwirrung gesorgt, als die Rede davon war, dass Textilien nicht mehr über den Restmüllbehälter entsorgt werden sollten.

Allerdings hatten die Betreiber von Altkleidersammlungen kein Interesse an nicht mehr verwendbaren Textilien, und von eigenen Behältern für ausrangierte Textilien konnte ebenfalls keine Rede sein. Am Ende stellte der Verband kommunaler Unternehmen klar, dass die Entsorgung nicht Second-Hand-fähiger Textilien weiterhin über den Restmüll erfolgen solle.

Grüne Tüten für Bioabfall nur noch mit Zertifikat und „Keimling“-Logo sicher

Um künftig mit Blick auf die Entsorgung von Bioabfällen auf Nummer sicher zu gehen, sollte ein Blick in die örtliche Abfallsatzung geworfen werden. Diese kann Biomüllbeutel aus Kunststoff gänzlich untersagen – auch wenn diese als „kompostierbar“ bezeichnet werden.

Allerdings dürfen Bioabfallsammelbeutel grundsätzlich verwendet werden, wenn sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Zum einen ist das eine Zertifizierung nach DIN EN 13432, zum anderen eine zusätzliche DINplus-Zertifizierung, die nachweist, dass nach sechs Wochen industrieller Kompostierung ein vollständiger Zerfall erfolgt. Für die Auszeichnung der Beutel gibt es bundeseinheitliche Kennzeichen – das „Keimling“-Logo und das DINplus-Zertifikat.

In einigen Fällen kann auch eine ausdrückliche Zulassung vonseiten des zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers erfolgen. Jedenfalls zulässig ist das Einwickeln von Küchenabfällen in unbeschichteten Papiertüten oder Zeitungspapier. Feuchte Abfälle können zur Reduzierung von Geruch und Schimmel mit trockenem Material wie Rasenschnitt oder Sägespänen vermischt werden. Wer jegliche Unwägbarkeiten ausschließen will, verwendet Eimer ohne Tüte und spült diese nach Entleerung aus.



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