200.000 Euro ausständig: Ballweg erhält nur Bruchteil seines sichergestellten Vermögens
In Kürze:
- Querdenken-Gründer Michael Ballweg hat drei Monate nach seiner Verwarnung wegen Steuerhinterziehung von 19,53 Euro eigenen Aussagen zufolge erst einen Bruchteil seines Vermögens wieder bekommen
- Staatsanwaltschaft widerspricht: „Haben alle Vermögenswerte des Angeschuldigten und der Einziehungsbeteiligten freigegeben“
- Fall aus Sicht des Amtsgerichts Stuttgart als „Hinterlegungsstelle“ ebenfalls erledigt
Drei Monate nach dem Urteilsspruch des Landgerichts (LG) Stuttgart wartet der „Querdenken 711“-Gründer Michael Ballweg noch immer darauf, dass ihm seine beschlagnahmten Vermögenswerte, im Juristendeutsch „Arreste“, vollumfänglich zurückgegeben werden.
Statt 200.000 Euro für ihn persönlich und 131.000 Euro für sein Softwareunternehmen Media Access GmbH habe er bislang nur gut 100.000 Euro und ein Fahrzeug erhalten, obwohl das LG den Vermögensarrest mit seinem Urteil aufgehoben hatte. Das teilte der IT-Unternehmer aus Stuttgart am 31. Oktober 2025 sowohl auf der „Querdenken 711“-Website als auch auf seinem X-Kanal mit.
Status Vermögensarreste, Schadenersatz, Finanzamt:
– Hast Du Dein Geld schon wiederbekommen?
– Hast Du Schadenersatz bekommen?
– Hast Du Dein Geld vom Finanzamt wiederbekommen?@RalfLudwigQuer1 @SamimiGregor @SHomburg @querdenken711 pic.twitter.com/fSSCE71hLn— Michael Ballweg (@Michael_Ballweg) October 31, 2025
Staatsanwaltschaft: „Alle Vermögenswerte freigegeben“
Auf Anfrage der Epoch Times erklärte die Staatsanwaltschaft Stuttgart, sie habe schon „Mitte August 2025 die Aufhebung der Vermögensarreste durch das Landgericht Stuttgart umgesetzt und alle Vermögenswerte des Angeschuldigten und der Einziehungsbeteiligten freigegeben“. Konkret sei es dabei um ein Fahrzeug und um 200.000 Euro gegangen. Als Beantragungsstelle seien Ballwegs Verteidiger an das Amtsgericht der Landeshauptstadt verwiesen worden.
Einer Bank gegenüber sei zudem die „Freigabe einer Kontopfändung“ erklärt worden, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Sie betonte:
„Die Staatsanwaltschaft hat die in ihrem Aufgabenbereich liegenden Maßnahmen getroffen, damit es zu einer Rückgabe der Vermögenswerte kommen kann.“
„Aus Sicht des Amtsgerichts Stuttgart ist die Angelegenheit erledigt“, schrieb einer seiner Sprecher auf Nachfrage der Epoch Times. „Genaue Auskünfte zur Höhe und Empfänger der getätigten Auszahlungen“ könne man nicht erteilen.
Ballwegs Rechtsanwalt Ralf Ludwig antwortete auf Nachfrage der Epoch Times, es sei noch nicht ganz klar, welcher Betrag aufgrund der Arreste tatsächlich bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts Stuttgart hinterlegt worden sei. Selbst mehrfache Anträge auf Akteneinsicht seinerseits hätten bislang nichts genutzt. Nach eigener Berechnung fehle jedenfalls noch „eine sechsstellige Summe“.
Ballweg kritisiert Finanzamt
Ballweg hatte zudem beanstandet, dass ihm das Finanzamt Stuttgart die Bearbeitung seiner Steuererklärungen verweigere. Nach Auskunft seines Rechtsanwalts Ludwig geht es um die privaten Einkommenssteuererklärungen seines Mandanten für die Jahre 2020, 2021 und 2022. Eine Untätigkeitsklage gegen die Finanzbeamten sei von Ballwegs Steuerberater eingereicht worden, erklärte er gegenüber Epoch Times. Weitere Informationen dazu lägen ihm nicht vor, so Ludwig.
Eine Nachfrage der Epoch Times an das Finanzamt Stuttgart blieb bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.
Haftentschädigung muss gesondert eingefordert werden
Ballweg beklagte auch, dass er jene Entschädigung gesondert einklagen müsse, die ihm das LG „für die vollzogene Untersuchungshaft, den vollzogenen Vermögensarrest sowie die bei ihm durchgeführte Durchsuchung“ zugesprochen hatte (Az: 10 KLs 3 Js 15816/22). Welcher Gesamtbetrag dabei herausspringen könnte, ist unklar. Laut Staatsanwaltschaft müsste Ballweg „seine Ansprüche beziffern“.
Paragraf 7 (3) des Strafentschädigungsgesetzes (StrEG) sieht nach einem Freispruch für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung derzeit eine Entschädigung von 75 Euro vor. Bei 279 Tagen entspräche dies knapp 21.000 Euro. Ballweg schätzte die Gesamtkosten für die Einklage allerdings schon auf rund 100.000 Euro und bat seine Anhänger um finanzielle Unterstützung.

Der Stuttgarter Querdenken-Gründer Michael Ballweg hat Ende Oktober 2025 nach eigenen Angaben erst etwas über 100.000 Euro seines von der Staatsanwaltschaft sicher gestellten Vermögens zurückbekommen. Foto: Bildschirmfoto/X/Michael Ballweg
Laut Paragraf 10 StrEG kann ein von Behörden Geschädigter seinen Anspruch auf Entschädigung ohnehin erst dann bei der Staatsanwaltschaft geltend machen, wenn ein rechtskräftiges Urteil über die „Entschädigungspflicht der Staatskasse“ vorliegt. Danach bleiben dem Antragsteller sechs Monate Zeit. Am Ende entscheidet die Landesjustizverwaltung.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Ballweg-Urteil hat allerdings noch keine Rechtskraft erlangt, denn wenige Tage nach dem Urteil vom 31. Juli hatten sowohl sein Strafverteidigerteam als auch die Staatsanwaltschaft Revision beantragt.
[etd-related posts=“5212267,5208158″]
Nach Angaben eines Landgerichtssprechers müsse zunächst die genaue Urteilsbegründung vorliegen. Die Richter hätten im Fall des regierungskritischen Aktivisten bis zum 13. November dieses Jahres Zeit, das Schriftstück auf der Geschäftsstelle des Gerichts „abzusetzen“, erklärte er gegenüber Epoch Times. Den Streitparteien werde das Papier etwa eine Woche später zugesandt.
Im Anschluss hätten beide Seiten vier Wochen lang Gelegenheit zur Stellungnahme. Sollte die Revision aufrechterhalten werden, werde der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wahrscheinlich erneut eine neue mündliche Verhandlung anberaumen. Eine Frist dafür existiert laut LG-Sprecher nicht.
Anwalt: Aufrechterhaltung des Revisionsantrags noch offen
Rechtsanwalt Ludwig stellte gegenüber Epoch Times klar, dass er erst nach Erhalt des schriftlichen Urteils gemeinsam mit seinem Mandanten entscheiden werde, ob man die Revision aufrechterhalten wolle.
Er bestätigte, dass erst dann Entschädigungen beantragt werden könnten, „wenn die Voraussetzungen dafür gegeben“ seien. Auch der Klageweg stehe offen. Eventuell könne sich so etwas „tatsächlich über Jahre hinziehen“, so Ludwig. Das sei „für den Betroffenen wie eine Bestrafung trotz Unschuld“.
Neun Monate in U-Haft, Gelder konfisziert
Ballweg hatte zwischen dem 29. Juni 2022 und dem 4. April 2023 in der JVA Stuttgart-Stammheim als Untersuchungshäftling eingesessen – wegen Verdachts auf versuchten Betrug und Steuerhinterziehung im Kontext seiner Querdenken-Demonstrationen. Im Raum stand anfangs der Verdacht, dass Ballweg über 500.000 Euro an Spenden für eigene Zwecke genutzt haben könnte. Seine Konten wurden gesperrt.
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war nach eigenen Angaben zuvor „über das Landeskriminalamt Baden-Württemberg“ informiert worden, dass „mehrere Geldwäscheverdachtsmeldungen der bei der Generalzolldirektion angesiedelten FIU (Financial Intelligence Unit)“ eingegangen seien. Daraufhin habe man die Ermittlungen gegen den prominenten Querdenker eingeleitet.
Der Anfangsverdacht der Geldwäsche war vom Stuttgarter LG für die Hauptverhandlung allerdings nicht mehr zugelassen worden. Ballwegs Rechtsanwalt Alexander Christ sprach schon damals gegenüber Epoch Times davon, dass sich die Staatsanwaltschaft „ihre eigene Welt zusammengeschrieben“ habe.
[etd-related posts=“4206200,4205224″]
Freispruch beim Betrugsvorwurf – Verwarnung wegen Steuerhinterziehung von 19,53 Euro
Der Prozess begann am 2. Oktober 2024. Nach 44 Verhandlungstagen und 80 Zeugenbefragungen fiel Ende Juli 2025 das Urteil. Das LG sprach den IT-Unternehmer und Corona-Maßnahmenkritiker vom Vorwurf des Betrugs und der privaten Verwendung von Spenden frei.
[etd-related posts=“5205051″]
Die Richter erteilten ihm aber „wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen und der versuchten Steuerhinterziehung in drei Fällen“ eine Verwarnung: Falls sich Ballweg innerhalb eines Jahres etwas zuschulden kommen lassen sollte, müsste er 30 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen.
Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung in zwei Fällen ging es um das Geschäftsjahr 2020, in dem Ballweg über sein Softwareunternehmen zwei Umsatzsteuerbelege in einer Gesamtsumme von 19,53 Euro nicht korrekt abgerechnet haben soll. Eine der Rechnungen betraf eine Hundematte, die andere ein Parfum.
In den Fällen von versuchter Steuerhinterziehung ging es laut LG um „Umsatz-, Körperschafts- und Gewerbesteuer im Umfang von rund 2.100,- Euro“. Einen Vorsatz sah die Strafkammer dabei aber insgesamt nicht.
[etd-related posts=“5205694,5205676″]
Das Finanzamt Stuttgart II hatte im Auftrag des LG vor dem Urteil probehalber ausgerechnet, dass Ballweg womöglich sogar eine Rückerstattung zwischen 199.000 und 200.000 Euro zustehen könnte. Die Berechnung basierte auf vier vom Gericht vorgegebenen Varianten.
Dass die Staatsanwaltschaft sich nicht mit der vom LG zwischenzeitlich signalisierten Möglichkeit zur Einstellung des Verfahrens anfreunden konnte, sei „ausschließlich innerhalb der Staatsanwaltschaft Stuttgart“ abgestimmt worden, wie deren Sprecherin der Epoch Times auf Anfrage mitteilte.
Vor dem abschließenden Richterspruch blieb die Staatsanwaltschaft damit bei ihrer Forderung nach drei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung hatte Freispruch und Haftentschädigung verlangt.
In den nächsten Monaten ist mit weiteren Großdemonstrationen unter der Regie Ballwegs übrigens nicht zu rechnen. Auf X kündigte er an, erst im Frühjahr wieder „mit neuer kreativer Energie“ aktiv werden zu wollen. Bis dahin gebe es viel zu tun, was seine Energie binde. Die finanzielle Unterstützung von außen sei derzeit „sehr zurückgegangen“, und er könne aufgrund seiner eigenen Finanzsituation nicht wie 2020 in Vorlage treten.
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion