Dragqueen unter Tatverdacht: Abschluss der Ermittlungen im Fall „Jurassica Parka“ nicht in Sicht
In Kürze:
- Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt seit Mai 2025 gegen Dragqueen „Jurassica Parka“
- Verdacht auf Verbreitung und Besitz von kinderpornografischen Inhalten steht im Raum – Abschluss der Ermittlungen nicht absehbar
- Tatverdächtiger war schon im Oktober 2023 wegen Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornografischer Schriften rechtskräftig verurteilt worden
- Spätere Kooperationspartner wussten eigenen Angaben zufolge nichts über frühere Vergehen Parkas
- Streit in Berliner Dragqueen-Szene entbrannt
Im Fall der Berliner Dragqueen „Jurassica Parka“ dauern die Ermittlungen wegen eines erneuten Verdachts der Verbreitung und des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten schon seit gut fünf Monaten an.
„Derzeit werden die sichergestellten elektronischen Speichermedien ausgewertet. Wann diese abgeschlossen ist, ist derzeit nicht absehbar“, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Berlin der Epoch Times auf Anfrage mit. Dementsprechend sei auch der Zeitpunkt des Abschlusses der Ermittlungen unklar. Es gelte die Unschuldsvermutung.
O. will bis auf Weiteres wieder schweigen
Auf eine E-Mail-Nachfrage der Epoch Times erklärte Parka am 5. November, er werde „vor dem rechtskräftigen Abschluss des laufenden Ermittlungsverfahrens“ keine Stellungnahme abgeben, „auch nicht zu Verfahren aus der Vergangenheit“. Parka heißt mit bürgerlichem Namen Mario O.
Schon am 22. Oktober 2025 hatte O. ohne seine Bühnenmaske in einem inzwischen gelöschten Video auf seinem Instagram-Kanal bestätigt, dass es bei den aktuellen Ermittlungen gegen ihn um ein „mutmaßliches Online-Vergehen“ gehe. Er räumte „Abstürze“ und einen „kompletten Kontrollverlust“ seinerseits sowie seine Suchterkrankung ein. Eine Therapie dagegen habe er bereits begonnen. Die Öffentlichkeit und die sozialen Netzwerke werde er vorerst meiden.

Der Travestiekünstler Mario O., Künstlername „Jurassica Parka“, hatte am 22. Oktober 2025 auf Instagram eine Stellungnahme zu Verdachtsfallmeldungen gegen seine Person abgegeben. Foto: Bildschirmfoto/NiUS
Ärger in der Berliner Dragqueen-Szene
Ein Ausschnitt des Videos ist noch auf dem Nachrichtenportal „NiUS“ zu sehen. Nach den Worten des fast zwei Meter großen Künstlers habe er bereits kurz nach Beginn der Ermittlungen mit einer namentlich nicht genannten Freundin „streng vertraulich“ über die neuen Verdachtsmomente gesprochen. Nachdem er dem „Fahrplan“ dieser Freundin, was nun zu tun wäre, nicht gefolgt sei und sich „abgegrenzt“ habe, habe die Vertraute mit Angriffen begonnen. „Die Person streut gezielt Gerüchte und Falschinformationen über mich“, so O. Das schade seinem eigenen Ruf und seinem beruflichen Umfeld.
Bei der „Freundin“ handelt es sich wohl um einen weiteren Berliner Travestiekünstler, der unter dem Namen Margot Schlönzke auftritt. Schlönzke postete am 25. Oktober auf Instagram, dass sie ihre Zusammenarbeit mit O. „frühestmöglich ausgesetzt“ habe, nachdem dieser ihn „über das laufende Ermittlungsverfahren informiert hatte“. Von einer bereits 2023 erfolgten Verurteilung O.s habe sie erst durch die aktuelle Berichterstattung erfahren. „Der Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt, in jeder Form von Text, Bild oder Ton, ist für mich nicht verhandelbar“, so Schlönzke.
Daraufhin machte der Dragkünstler „Nina Queer“ in seiner Onlineshow Stimmung gegen Schlönzke: „Die ganze Szene sollte Angst haben vor dieser Frau“, sie sei „gefährlich“ und betreibe Mobbing, wie Queer unter anderem behauptete (Videoausschnitt auf X).
Hausdurchsuchung am 24. Juli 2025
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatten Einsatzkräfte der Polizei O.s Privatwohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg Anfang Juli dieses Jahres auf ihren Auftrag hin durchsucht. Hintergrund sei eine „Meldung der US-amerikanischen Organisation NCMEC an die deutschen Behörden im Zusammenhang mit der im Internet verwendeten IP-Adresse“ gewesen. Die Berliner Zeitung BZ hatte als eins der ersten Medien darüber berichtet. Laut „Spiegel“ (Bezahlschranke) fand die Durchsuchung aber nicht Anfang Juli, sondern erst am 24. Juli 2025 statt.
Der Tatverdacht auf Verbreitung und Besitz von Inhalten, bei denen Kindesmissbrauch erkennbar gewesen sei, sei der Berliner Polizei seit dem 26. März 2025 bekannt gewesen. Erst am 6. Mai sei gegen O. offiziell ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.
Travestiekünstler seit Oktober 2023 vorbestraft
Das „queere“ Portal „Siegessäule“ hatte am 23. Oktober bekannt gegeben, dass O. am 26. Oktober 2023 schon einmal wegen „Verbreitung, Erwerb und Besitzes kinderpornografischer Schriften“ rechtskräftig verurteilt worden war. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte damals eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 70 Euro, also 11.200 Euro. Das Urteil liegt inzwischen auch der Epoch Times vor.
Daraus geht hervor, dass das Amtsgericht zur Sühne einer Tat O.s vom 24. November 2021 einen „geminderten Strafrahmen“ gewählt hatte, weil O. sich in der Verhandlung „reumütig und geständig“ gezeigt habe. Außerdem sei seine Straftat „spontan“ gewesen, die Tat habe „schon einige Zeit“ zurückgelegen.
Weitere Medienrecherchen brachten daraufhin zutage, dass verschiedene Akteure aus der Politik auch nach O.s Verurteilung und teilweise auch nach Einleitung des aktuellen Ermittlungsverfahrens mit ihm aufgetreten waren. „NiUS“ etwa fand heraus, dass O. in seiner Rolle als „Jurassica Parka“ für ein Travestie-Festival engagiert worden war, bei dem es auch eine Lesestunde für Kinder gegeben hatte – angeblich gefördert von der Stadt Berlin. Die „Berliner Zeitung“ (Bezahlschranke) erwähnte in diesem Zusammenhang unter anderem eine „Drag Reading Hour“ im Botanischen Garten Berlin, die im Sommer 2024 stattgefunden habe.
O. im August 2023: „Dragqueens lesen keine Kinderbücher vor, weil sie Kinder geil finden“
O. war als „Jurassica Parka“ im August 2023, also noch einige Wochen vor seiner Verurteilung, auch in der Kochshow „Böhmi brutzelt“ von und mit Jan Böhmermann aufgetreten. Als die beiden auf das Thema Dragkunst und Pädophilie zu sprechen kamen, sagte O. damals:
Natürlich lesen Dragqueens keine Kinderbücher vor, weil sie Kinder geil finden, sondern sie möchten einfach nur, na ja, Geschichten vorlesen.“
Er finde die Diskussion darum „hanebüchen“. Das Video ist noch auf X verfügbar.
Nach Angaben der „Bild“ revanchierte sich Böhmermann im Februar 2024 mit einem Gastauftritt in einer von O.s meist frequentierten Spielstätten, dem BKA-Theater in Berlin.
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Weitere Recherchen von „NiUS“ ergaben, dass die Berliner Polizei noch am 14. Juli 2025 – also knapp zwei Jahre nach dem Urteil, einige Monate nach der neuerlichen Verdachtsanzeige und wenige Tage vor der Hausdurchsuchung – unter dem Titel „Gemeinsambunt“ eine Benefizgala im Theater des Westens veranstaltet hatte, bei der „Jurassica Parka“ als Moderator fungierte.
Bundesfamilienministerium distanziert sich „entschieden“ von früherer Zusammenarbeit
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) gab am 27. Oktober auf seinem X-Kanal bekannt, dass es „in den sozialen Netzwerken“ ebenfalls mit Mario O. zusammengearbeitet habe – nämlich anlässlich des Christopher Street Days (CSD) 2024. „Von dieser Zusammenarbeit mit O. distanziert sich das BMFSFJ entschieden, ein entsprechendes Video wurde auf allen Kanälen gelöscht“, betonte das Ministerium. Auf X ist es noch zu sehen.
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Auf erneute Nachfrage der Epoch Times zur ministeriumsinternen Aufarbeitung präzisierte die Pressestelle des BMFSFJ am 6. November:
Mario O. alias ‚Jurassica Parka‘ war weder Teil einer Werbekampagne des damaligen Bundesfamilienministeriums, noch wurde dafür ein Honorar gezahlt. Anlässlich des CSD-Gedenktages 2024 war ‚Jurassica Parka‘ Gast im BMFSFJ. In diesem Zusammenhang entstand ein O-Ton (einschließlich O-Tönen Dritter) für ein Posting des Hauses.“
Zur Löschung des Postings verwies die Pressestelle auf seinen X-Tweet vom 27. Oktober, in dem das Ministerium klarstellte, dass es erst durch Medienberichte von O.s früherer Verurteilung erfahren hatte.
„Der Schutz von Kindern und Jugendlichen steht für das BMFSFJ an oberster Stelle“, schrieb nun die BMFSFJ-Pressestelle. „Wir nehmen jeden Hinweis auf mögliche Risiken oder Fehlverhalten sehr ernst und prüfen unsere Verfahren zur Zusammenarbeit mit externen Partnerinnen und Partnern regelmäßig. Gleichzeitig tritt das BMFSFJ pauschalen Vorverurteilungen oder Mutmaßungen entschieden entgegen.“
Die Frage der Epoch Times, warum die Tweets des BMFSFJ zur Causa „Jurassica Parka“ nicht von jedermann kommentiert werden können, beantwortete die Pressestelle damit, dass es dem Ministerium „um eine sachliche Erklärung eines Vorgehens“ gehe, „die nicht zur Diskussion stand“. Grundsätzlich schalte man die Kommentarfunktion auf X aber nicht aus.
Polizei Berlin: Durchleuchtung vor Engagement nicht erlaubt
Sämtliche Organisationspartner, mit denen O. seit seiner Verurteilung Ende Oktober 2023 zusammengearbeitet hatten, gaben bislang an, nichts von seiner früheren Straftat oder den neuerlichen Verdachtsmomenten gewusst zu haben.
Lena Kniphals, die Leiterin der Stabsabteilung Kommunikation der Berliner Polizei, teilte gegenüber der BZ mit: „Zum Zeitpunkt der Veranstaltung lagen weder der Behördenleitung noch den beteiligten Partnern entsprechende Kenntnisse oder Hinweise vor.“ Auf Nachfrage des „Spiegel“ erklärte Kniphals, dass es rechtlich gar nicht gestattet sei, unter Nutzung polizeilicher Informationssysteme Erkundigungen über Privatpersonen einzuholen, bevor man sie für eine Veranstaltung engagiere.
In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
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