Messerattacke Bielefeld: Generalbundesanwalt übernimmt – Ruf nach Taten zu Kanzlerworten

Nach der Messerattacke auf Fußballfans vor einer Bielefelder Kneipe am 18. Mai hat die Bundesanwaltschaft am Dienstagabend das Ermittlungsverfahren gegen den syrischen Staatsangehörigen Mahmoud M. an sich gezogen.
Die zuvor ermittelnde Staatsanwaltschaft Bielefeld wurde von dem Fall befreit. Die Kriminalpolizei am Polizeipräsidium Bielefeld führt die polizeilichen Ermittlungen.
Ermittlungen wegen Mordversuch
Dr. Ines Peterson, Sprecherin des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA), erklärte in einem Statement der obersten Anklagebehörde Deutschlands in Karlsruhe:
Gegen den Beschuldigten besteht der dringende Verdacht des versuchten Mordes (§ 211 Abs. 2 StGB) und der gefährlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 StGB).“
Dem Syrer wird demnach zur Last gelegt, am Frühmorgen „vor einem Lokal in Bielefeld mit Messern gezielt auf Gäste eingestochen und dabei vier Personen lebensgefährlich verletzt zu haben“.
Angriff auf innere Sicherheit mit religiösem Motiv
Nach Angaben der Staatsanwältin beim BGH bestehe der Verdacht, „dass die Tat religiös motiviert war“ und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei.
Damit sei diese geeignet, „die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen“.
Festnahme nach Flucht in Heiligenhaus
Der 35-jährige Tatverdächtige war nach seiner Flucht am späten Montagabend in Heiligenhaus, rund 170 Kilometer entfernt vom Tatort, festgenommen worden. Zuvor hatte es SEK-Einsätze an zwei Orten in Heiligenhaus und im benachbarten Velbert gegeben.
Der Syrer war nach Angaben von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) über die Türkei nach Europa eingereist und hatte einen Asylantrag in Deutschland gestellt.
Im Dezember 2023 hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihm einen befristeten Schutzstatus ausgestellt. Nun sitzt der Mann in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.
Syrer droht „Regelausweisung“
Das politische Signal für solche Fälle ist eindeutig. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir eine Regelausweisung im Aufenthaltsgesetz einführen für ausländische Gewalttäter“, erklärte Alexander Throm, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, gegenüber der „Bild“.
Dies bedeute laut Throm: „Verlust des Aufenthaltsrechtes ohne Wenn und Aber bei schweren Straftaten gegen Leib und Leben.“
Vizechef der Bundespolizeigewerkschaft: Migrationskrise – Kriminalitätskrise – Freiheitsverlust
In einem Videostatement zu dem Fall von Bielefeld verwies der stellvertretende Bundesvorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft DPolG, Manuel Ostermann, auf einen überproportional hohen Anteil von Tätern aus den Asylhauptherkunftsländern im Deliktbereich Straftaten gegen Leib und Leben, insbesondere bei Sexual- und Gewaltdelikten.
Ostermann betonte aus diesem Grund, dass diese „Migrationskrise zu einer echten Kriminalitätskrise“ geführt habe und „am Ende des Tages auch zu einem kollektiven Freiheitsverlust“. Für Ostermann seien Zurückweisungen „nur ein ganz kleiner Baustein“ bei der Lösung der Krise.
Der Polizeigewerkschafter fordert vom Bundesinnenminister, die „Bundespolizei materiell, finanziell, personell und gesetzlich“ vernünftig auszustatten.
Bundeskanzler soll Worten Taten folgen lassen
Es bedürfe bundeseigener Abschiebeeinrichtungen, Ankerzentren und einer gestärkten Gerichtsbarkeit – und vor allem müsse man „die Pull-Faktoren beenden“, so Ostermann, der vorwiegend auf die finanzielle Anreise anspielte.
Ostermann erinnerte auch an die „rhetorisch starken Worte von unserem Bundeskanzler im Wahlkampf“ und dass dieser nun auch an seinen Taten gemessen werde.
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— Manuel Ostermann (@M_Ostermann) May 20, 2025
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