Nach Suizid von Impfärztin Kellermayr: Roman M. rechtskräftig freigesprochen

Der Freispruch des 61-jährigen Roman M. im Zusammenhang mit dem Suizid der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr ist nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat nach eingehender Prüfung auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die Justiz sah keine eindeutige Mitverursachung des Suizids durch die Äußerungen M.s. Weitere Ermittlungen gegen unbekannte Täter laufen jedoch weiter.
In Wien nahm am Montag eine große Menschenmenge an der Gedenkveranstaltung der Initiative #YesWeCare im Andenken an die Ärztin Lisa-Maria Kellermayr Stephansplatz teil.
Trauerkundgebung für Lisa-Maria Kellermayr 2022 in Wien.Foto: Georg Hochmuth/APA/dpa
Von 5. August 2025

In Kürze:

  • Freispruch von Roman M. im Fall Kellermayr ist rechtskräftig
  • Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel
  • Gericht sieht keine eindeutige Mitverursachung des Suizids
  • Ermittlungen zu weiteren Tätern dauern an

 

Seit Montag, 4. August, ist der Freispruch des 61-jährigen deutschen Staatsangehörigen Roman M. vor dem Landesgericht Wels rechtskräftig. Wie der „Standard“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft erklärt, auf ein Rechtsmittel gegen das am 9. April ergangene Urteil zu verzichten. Der 61-Jährige war eines schweren Falls der gefährlichen Drohung mit Todesfolge nach Paragraf 107 des österreichischen StGB angeklagt.

Die in Seewalchen am Attersee ansässige Allgemeinärztin Lisa-Maria Kellermayr hatte sich am 29. Juli 2022 in ihrer Ordination das Leben genommen. Zuvor war diese zum Ziel einer Vielzahl von Drohungen und Hassnachrichten geworden, die mutmaßlich von militanten Corona-Maßnahmengegnern stammten. Kellermayr hatte sich in der Öffentlichkeit für eine strikte Pandemiepolitik und eine Impfpflicht ausgesprochen.

Roman M. stellte Kellermayr „Volkstribunal“ in Aussicht

Der aus Bayern stammende M. hatte ab Anfang 2022 mit der Ärztin einen Austausch von Nachrichten über E-Mail und X, damals noch Twitter, betrieben. Dabei hatte er Kellermayr angedroht, „solche Kreaturen“ wie diese würden eines Tages vor einem „Volkstribunal“ stehen. Er werde sie „verfolgen, bis Sie dorthin kommen“, hieß es weiter. Es werde „der Tag kommen, an dem es mit Ihrer Freiheit vorbei“ sei.

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Darüber hinaus hatten auch andere Internetnutzer die Ärztin belästigt und bedroht. Ein noch nicht ausgeforschter E-Mail-Schreiber, der sich als „Claas“ vorstellte, stellte ihr Folter und Mord in Aussicht. Zwar ging auch die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, dass dieser mit M. bekannt wäre oder gar zusammenwirken würde.

Gestützt auf ein Gutachten argumentierte sie jedoch, dass die Summe der Behelligungen Kellermayr psychisch so zugesetzt haben könnte, dass diese ihren Entschluss zum Selbstmord begünstigt haben konnte. M.s Nachrichten hätten, so die Anklage, eine „Mitursache für den Suizid der Dr. Kellermayr“ gesetzt.

Keine erkennbare Risikoerhöhung angesichts deutlich übergriffiger Nachrichten?

Die Verteidigung bestritt diesen Zusammenhang. Vor allem sei der Entschluss der Ärztin, sich das Leben zu nehmen, Roman M. und dessen Schreiben nicht objektiv zuzurechnen. Im Strafrecht begrenzt die objektive Zurechenbarkeit eines Taterfolgs zu einer Handlung eine mögliche uferlose Konstruktion von Kausalitätszusammenhängen.

Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn es auch andere Faktoren gibt, die zu diesem beigetragen haben. Sollten tatsächlich Bedrohungen und Pöbeleien gegen die Ärztin kausal, deren Selbstmordentschluss gefördert haben, könnten schwerwiegendere Akte wie die Folter- und Mordankündigungen des „Claas“ mit höherer Wahrscheinlichkeit entscheidend gewesen sein.

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Arbeitskolleginnen und Bekannte schilderten im Prozess, dass Kellermayr in der Zeit vor ihrem Suizid aufgrund der Drohungen Angst gehabt habe, vor die Tür zu gehen. Allerdings waren diese, wie auch die Verteidigung in ihrem Vorbringen darlegte, nicht der einzige belastende Faktor im Leben der Ärztin. Aus ihrer Krankenakte gingen demnach Hinweise auf mehrere traumatisierende Erlebnisse im eigenen Leben und bereits zuvor bestehende Selbstmordgedanken hervor.

Kellermayr trat Roman M. gegenüber nicht eingeschüchtert auf

Zudem sei die Ärztin in ihrer Kommunikation mit M. persönlich und mit Corona-Maßnahmengegnern nicht eingeschüchtert, sondern selbst mitunter sehr forsch aufgetreten. Sie habe selbst die Öffentlichkeit gesucht – und teilweise unwahre Behauptungen aufgestellt. So habe sie Demonstranten beschuldigt, am Rande einer Kundgebung die Zufahrt einer Klinik blockiert zu haben.

Darüber hinaus habe sie sich gegenüber M. auch selbst in einer herablassenden und teilweise beleidigenden Art und Weise geäußert. Insgesamt sei die Auseinandersetzung zwischen beiden ein Spiegelbild des Zustands der Gesellschaft in der Corona-Zeit gewesen. Am Ende entschied das Schöffengericht, die von M. an Kellermayr gerichteten E-Mails und Tweets seien nicht eindeutig mitursächlich für den Suizid der Ärztin.

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Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Freispruch eingelegt. Die Prüfung der schriftlichen Urteilsausfertigung habe jedoch keinen Grund zur Beanstandung erkennen lassen. Auch die Oberstaatsanwaltschaft und das Justizministerium haben sich dieser Ansicht angeschlossen. Die Ermittlungen zur Ausforschung möglicher weiterer Urheber von Hassnachrichten oder Morddrohungen gegen Kellermayr dauern an.



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