Niederlande debattieren über Einstufung von Antifa als Terrororganisation – Bundesregierung: Problem der Fassbarkeit

In Kürze:
- Donald Trump kündigt an, „Antifa“ in den USA als Terrororganisation einzustufen
- Niederländisches Parlament stimmt Antrag mit Bezug auf Trump zu
- Verfassungsschutz warnt vor wachsender Gewaltbereitschaft linksextremer Gruppen
- Verbotsverfahren in Deutschland bisher durch lose Strukturen erschwert
Nachdem am Mittwoch, 17. September, US-Präsident Donald Trump ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Antifa-Gruppen angekündigt hatte, hat auch das niederländische Parlament einen ähnlichen Beschluss gefasst. Sechs Parteien stimmten am Donnerstag einem Antrag zu, der explizit auf Trumps Vorstoß Bezug nahm. Dies reichte für eine Mehrheit aus.
Trump hatte auf Truth Social angekündigt, er plane die Antifa-Bewegung in den USA als „terroristische Organisation“ einzustufen. Zudem empfahl er, Personen und Institutionen, die diese finanzieren, „im Einklang mit den höchsten rechtlichen Standards und Praktiken gründlich“ zu untersuchen.
Niederlande: Geheimdienst attestiert Antifa erhöhte Gewaltbereitschaft
Linksextreme Gruppierungen aus dem „Antifa“-Umfeld in den USA hatten sich bereits in den vergangenen Jahren mehrfach an gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt. Schwerpunktgebiet waren dabei Städte wie Portland oder Seattle. Trump scheint jedoch auch angesichts des Mordanschlages auf den konservativen Influencer Charlie Kirk in der Vorwoche eine Notwendigkeit zu sehen, härter gegen die extreme Linke vorzugehen.
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In den Niederlanden hieß es im Antragstext der rechtsgerichteten „Partei für die Freiheit“ von Geert Wilders: „Die Kammer stellt fest, dass die Vereinigten Staaten soeben beschlossen haben, Antifa als terroristische Organisation einzustufen.“ Es gebe, so heißt es weiter, auch in den Niederlanden Antifa-Zellen, die „Politiker bedrohen, Versammlungen stören, Studenten und Journalisten einschüchtern und nicht davor zurückschrecken, Gewalt anzuwenden“.
Daher ersuche man die Regierung, Antifa auch in den Niederlanden als terroristische Organisation einzustufen. Der niederländische Geheimdienst AIVD attestierte Antifa-Gruppen in seinem Jahresbericht 2024 eine erhöhte Gewaltbereitschaft. Außerdem treten diese durch sogenanntes Doxing hervor – das Veröffentlichen privater Daten zum Zwecke der Einschüchterung. Allerdings halten Extremismusexperten es für schwierig, gegen Antifa-Strukturen vorzugehen, weil es sich meist um lose Gruppierungen ohne feste Organisationsstruktur handele.
Regierung steht vor Problem der Fassbarkeit
In der Regierungspressekonferenz am Freitag, 19. September, in Berlin, fragte Epoch Times, wie die Bundesregierung mit Bezug auf die kürzlichen Aussagen in den USA und den Niederlanden und unter Betrachtung der jüngsten linksextremistischen Anschläge in Deutschland, wie auf das Berliner Stromnetz, dazu stehe.
Die Regierung kommentiere Äußerungen aus dem politischen Raum der USA nicht, so der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Björn Bowinkelmann.
Auch in Deutschland stünde ein mögliches Vorgehen gegen Antifa-Strukturen und Netzwerke vor dem Problem einer Fassbarkeit des Phänomens. „Zum Verbot möglicher etwaiger terroristischer Vereinigungen müsste es einen entsprechenden tatsächlichen Verein geben. Den sehe ich jetzt in dieser Form nicht bei den Äußerungen, wo ich einen Vergleich zu Deutschland ziehen könnte“, sagte er.
Denn nur wenige Antifa-Netzwerke weisen feste Strukturen auf.
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„Antifa Süd“ strebt bundesweit feste Strukturen an
Solche gebe es nur in vereinzelten Fällen, wie bei der Ende 2021 gegründeten „Antifaschistische Aktion Süd“ („Antifa Süd“), so das Bundesamt für Verfassungsschutz. Diese grenze sich von Strukturen ab, die als Kleingruppen oder Netzwerke agierten. Die Antifa Süd strebe sogar die bundesweite feste Strukturierung einer einheitlichen Antifa-Organisation an. Der Verfassungsschutz schreibt über die strategischen Erwägungen dahinter:
„Der formale Zusammenschluss kann als eine neue Form der Bündelung antifaschistisch motivierter Akteure betrachtet werden und birgt ein weiteres Eskalationspotenzial.“
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Gleichzeitig würde eine solche einheitliche Struktur ein mögliches Verbot durch das Bundesinnenministerium erleichtern. Nach dem deutschen Vereinsrecht können grundsätzlich auch nicht vereinsmäßig organisierte Netzwerke und – wie das Urteil zu „Compact“ zeigt – sogar gewerbliche Unternehmen verboten werden. Die Grundlage dafür ist das Vereinsgesetz, das auf Organisation und Zweck, aber keine bestimmte Rechtsform abstellt.
Voraussetzung dafür ist eine tatsächliche Struktur und ein reales Agieren als „Vereinigung“ nach Art. 9 Abs. 1 GG. Dafür müssen Elemente wie eine gemeinsame Zweckverfolgung vorliegen.
Verfassungsschutz: „Antifaschismus“ ist „Aktionsfeld“ linksextremistischer Gruppen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz ordnet den „Antifaschismus“, wie die entsprechenden Gruppen ihn verstehen, als „Aktionsfeld“ im Bereich des Linksextremismus ein.
Diese Aktionsfelder, so heißt es im aktuellen Verfassungsschutzbericht, dienen jeweils nur der Umsetzung der eigenen ideologischen Zielsetzung – entweder eines kommunistischen Systems oder einer „herrschaftsfreien“ anarchistischen Ordnung. Um diese zu erreichen, seien Linksextremisten grundsätzlich auch bereit, Gewalt einzusetzen.
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Zur Vorgehensweise von Antifa-Gruppen erklärt die Behörde, dass diese von Doxing über Bedrohungen und Sachbeschädigungen bis zu körperlicher Gewalt reicht. Linksextremisten beabsichtigen damit nicht nur den konkreten Opfern zu schaden, sondern auch ein generelles Klima der Einschüchterung zu schaffen. Im jüngsten Verfassungsschutzbericht heißt es:
„Sie wollen ihre Gegner aus der Öffentlichkeit verdrängen und von der Bekundung ihnen unliebsamer Meinungen oder politischer Positionen abhalten.“
Faschismus als Erscheinungsform des Kapitalismus
Der „antifaschistische Kampf“ von Linksextremisten richte sich nicht nur gegen Personen und Bestrebungen, die tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtsextremistische Ausrichtung aufwiesen. Wer als „faschistisch“ gelte, definierten „Antifa“-Gruppen aufgrund eigener ideologischer Parameter, so der Bericht.
Im Kern definierten Linksextremisten den „Faschismus“ als eine Erscheinungsform des „Kapitalismus“. Dieser wiederum meine die „untrennbare Einheit von demokratischem Rechtsstaat und marktwirtschaftlicher Eigentumsordnung“. Diese diene aus linksextremistischer Sicht „ausschließlich der Manifestierung von Ausbeutungs- und Unterdrückungsverhältnissen“.
Der Verfassungsschutzbericht listet einige konkrete Strafverfahren und erfolgte Verurteilungen von Linksextremisten auf, die sich im Bereich des Antifa-Aktivismus in strafrechtlich relevanter Weise hervorgetan hatten.
Verbot von „Indymedia“ bislang nicht effektiv
Ein Verbot ist dann statthaft, wenn deren Zweck oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten. In der Praxis muss das Vorliegen der Verbotsvoraussetzungen nachgewiesen werden.
Dies betrifft sowohl die gruppenartige Struktur als auch eine qualifizierte Gefährdung des Gemeinwohls. Im Bereich von Antifa-Gruppen haben bislang der lose Charakter der Netzwerke und das Fehlen einer festen Organisation Verbote erschwert.
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Im Jahr 2017 hatte das Bundesinnenministerium die Plattform „linksunten.indymedia“ auf der Basis des Vereinsrechts verboten. Faktisch hat sich der Schritt als wenig effektiv erwiesen: Die „Indymedia“-Seite, auf der regelmäßig Gewaltaufrufe oder Bekennerschreiben zu linksextremistisch motivierten Straftaten zu finden sind, ist nach wie vor problemlos für jedermann erreichbar.
Strafrechtliche Konsequenzen für Linksextreme: Urteil gegen „Lina E.“ bestätigt
Auch strafrechtlich hatte es zuletzt für einige gewalttätige Linksextremisten aus der Antifa-Szene Konsequenzen gegeben. Die Urteile im Dresdner Prozess gegen die Gruppe um Lina E. im Mai 2023 hat der Bundesgerichtshof im März dieses Jahres im Kern bestätigt. Gegen die Anführerin verhängte das OLG Dresden damals eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten.






















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