Polizeigewerkschafter Ostermann wegen angeblicher Falschbehauptungen vor Gericht

Der prominente Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann steht in Essen vor Gericht: Er muss sich wegen mutmaßlich unwahrer Formulierungen verantworten, die er in seinem aktuellen Buch über einen Tatverdächtigen benutzt hatte. Dessen Anwalt verlangt 25.000 Euro Schadenersatz.
Titelbild
Manuel Ostermann, Sachbuchautor und Erster Stellvertretender Bundesvorsitzender der DPolG Bundespolizeigewerkschaft (Archivbild).Foto: Epoch Times
Von 22. November 2025

In Kürze:

  • Der Polizeigewerkschafter Manuel Ostermann soll in seinem jüngsten Buch ungenau über einen mutmaßlichen, noch nicht rechtskräftig verurteilten Mann berichtet haben.
  • Anwalt des mutmaßlichen Täters von Bad Oeyenhausen verlangt 25.000 Euro und eine Unterlassungserklärung wegen Verbreitung von Unwahrheiten
  • Ostermann weist Vorwürfe als „absurd“ zurück
  • Landgerichtessen soll Rechtsstreit entscheiden

 

Manuel Ostermann, der erste stellvertretende Vorsitzende der Bundespolizeigewerkschaft DPolG, musste sich am 21. November 2025 wegen angeblich ehrverletzender und nicht ganz korrekter Passagen aus seinem Sachbuch „Deutschland ist nicht mehr sicher“ vor dem Landgericht Essen verantworten. Das berichtet die Zeitung „Welt“.

Hintergrund ist der Fall des am 24. Juni 2024 in Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen) getöteten Philippos T. Der 20-jährige Schüler aus Minden war im Kurpark im Umfeld einer Abiturfeier an eine Gruppe junger Männer geraten und kurz darauf zusammengeschlagen worden. Er verstarb zwei Tage später an den Folgen zweier Schädelbrüche. Philippos T.s 19-jähriger Begleiter war nach Polizeiangaben mit leichten Verletzungen davongekommen.

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Urteil gegen Tatverdächtige noch ohne Rechtskraft

Das Landgericht (LG) Bielefeld sah die Schuld des zum Tatzeitpunkt 18-jährigen syrischen Flüchtlings Mwafak al-S. am 9. Mai 2025 als erwiesen an. Nach Angaben des WDR wurde al-S. wegen versuchten Totschlags, vorsätzlicher Körperverletzung und schweren Diebstahls durch Landrichter Carsten Glashörster zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig: al-S‘ Anwalt Burkhard Benecken hatte nach Informationen der „Welt“ beim Bundesgerichtshof einen Antrag auf Revision gestellt. Benecken gehe davon aus, dass womöglich ein anderes Mitglied der aggressiven Männergruppe von Bad Oeynhausen für T.s Tod verantwortlich sein könnte.

Strafverteidiger Benecken fordert 25.000 Euro Entschädigung

Obwohl das Strafverfahren gegen Mwafak al-S. damit noch nicht final ausgestanden ist, hatte Polizeigewerkschafter Ostermann den Fall in seinem Buch aufgegriffen. Die Art und Weise, wie der Bundespolizist das tat, erregte offensichtlich den Unmut von Strafverteidiger Benecken. Dieser verlangt laut „Welt“ nun eine Unterlassungserklärung und 25.000 Euro Entschädigung von Ostermann.

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Nach „Welt“-Informationen nutzte der Polizist bezüglich der Handlungen des mutmaßlichen Täters das Wort „totgeschlagen“, ohne hinsichtlich des vom Landgericht zugebilligten Tatcharakters als Totschlagversuch einzugehen. Das habe Benecken als erstes Argument für seine Forderungen moniert.

Zudem habe Ostermann darüber geschrieben, dass Mwafak al-S. sich bereits vor der Kurparkschlägerei bestimmte Delikte habe „zuschulden kommen lassen“, darunter angeblich versuchte Vergewaltigung und schwere Körperverletzung. Dafür war al-S. nach Auskunft seines Anwalts aber nie verurteilt worden.

Eine Pressemitteilung der Bielefelder Polizei vom 27. Juni 2024 erwähnt nach der Festnahme des Tatverdächtigen lediglich, dass al-S. schon früher durch „Gewalt-, Eigentums- und Betäubungsmittel-Delikte in Erscheinung“ getreten sei. Die Tatvorwürfe „versuchte Vergewaltigung und schwere Körperverletzung“ hatten nach „Welt“-Informationen zudem weder in der Anklageschrift noch im Landgerichtsurteil Glashörsters gegen al-S. Erwähnung gefunden.

Presseberichte zu ungenau zusammengefasst?

Ostermanns schriftliche Bezugnahme auf diese Begriffe könnte nach Einschätzung des „Welt“-Gerichtsreporters Florian Sädler auf einen Bericht des „Focus“ vom 28. Juni 2024 zurückgehen, in dem unter Berufung auf „Ermittlerkreise“ von mehreren Diebstählen verschiedener Grade, von Hausfriedensbruch, gefährlicher Körperverletzung, einem Drogendelikt, einem Vergewaltigungsversuch sowie von sexuellem Missbrauch von Kindern die Rede war. Auch der „Focus“ stellte klar, dass al-S. bis dato niemals für etwas verurteilt worden sei. Ostermanns Worte „zuschulden kommen lassen“ könnten allerdings den Eindruck erwecken, dass es bereits rechtskräftige Verurteilungen gegeben habe.

Benecken habe in seiner Unterlassungsaufforderung weiter bemängelt, dass Ostermann darüber geschrieben habe, Philippos T. habe zum Tatzeitpunkt ein „für alle sichtbares Kreuz“ getragen. Der Strafverteidiger sehe darin eine unzulässige Irreführung über das mutmaßliche Tatmotiv. Denn vor dem LG Bielefeld hatten nach „Welt“-Informationen mehrere Zeugen übereinstimmend ausgesagt, dass ein Streit um Kokain der Auslöser für die körperlichen Attacken im Kurpark gewesen sei.

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Wenig gegenseitiges Verständnis

Ostermann selbst sprach gegenüber der „Welt“ von „total absurden“, „beinahe lächerlichen“ Anschuldigungen gegen ihn. Es handele sich „mitunter“ um „das Widerwärtigste, was ich je auf einem Blatt Papier zu lesen bekommen habe“, so der Polizeigewerkschafter.

Fakt sei, „dass da ein Mensch nach Deutschland gekommen und nun, noch nicht rechtskräftig, zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden ist. Fakt ist, dass er im Vorfeld schon auffällig geworden war“. Und weiter: „Für mich riecht das einfach nur nach dem Ansinnen, mediale Aufmerksamkeit und möglicherweise ein bisschen Geld rauszuholen.“

Epoch Times bat beide Kontrahenten um schriftliche Stellungnahmen zu ihrem Rechtsstreit. Bis zur Veröffentlichung dieses Artikels lagen allerdings noch keine Antworten vor. Sobald sie da sind, werden wir sie nachreichen.

In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

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