Polizist versus Polizistensohn: ZDF muss wegen Böhmermann-Sendung mit Klage rechnen

Manuel Ostermann, stellvertretender Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) und CDU-Mitglied, möchte die verbalen Sticheleien des ZDF-Moderators Jan Böhmermann nicht länger hinnehmen. Bereits Anfang August reichte er deshalb eine Unterlassungsklage gegen das ZDF vor dem Landgericht München I ein.
Sollte das Gericht dem Klagesteller recht geben, müsste der ÖRR-Sender im Fall einer Zuwiderhandlung womöglich bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
Ostermann hatte den Schritt auf X damit begründet, dass der Satiriker seine gebührenfinanzierte Reichweite angeblich „für einen ideologischen Kampf gegen alles und gegen jeden“ nutze, „der nicht seiner Weltanschauung entspricht“.
Ja, wir verklagen Jan Böhmermann.https://t.co/qNJXJrWFe8 @welt @DPolGBPOLG pic.twitter.com/8YmfFmFVAa
— Manuel Ostermann (@M_Ostermann) August 1, 2025
Ostermann: „Es muss eine klare Grenze gezogen werden“
„Dieser Herr“, so Ostermann weiter, zerstöre „mitunter“ Existenzen, „wenn er unwidersprochen unter dem Deckmantel der Satire seine faktenbefreiten Halbwahrheiten, tiefgreifenden Beleidigungen zum Besten“ gebe. Doch auch Böhmermann dürfe „sich nicht alles erlauben“. Ostermann fordert:
„Das Treiben von Jan Böhmermann muss endlich mal ein Ende haben und es muss vor allem eine klare Grenze gezogen werden.“
Nachdem eine vorangegangene Programmbeschwerde gegen das ZDF „völlig unzureichend behandelt“ worden sei, sei nun „absolut folgerichtig“ Klage eingereicht worden, argumentierte der DPolG-Vizechef.
„Mit unserer Kanzlei Höcker und mit meinem Rechtsanwalt Rafael Sarlak werden wir das jetzt alles vorantreiben.“ Ostermann bezog sich dabei auf die Kölner Kanzlei des Rechtsprofessors Ralf Höcker.
ZDF: Klageschrift bisher nicht eingegangen
Auf Nachfrage der Epoch Times erklärte das ZDF, dass mit Stand 8. August noch keine Klage eingegangen sei. Der Sender bestätigte lediglich, dass es im Mai eine Eingabe beim ZDF-Fernsehrat zur fraglichen Böhmermann-Sendung gegeben habe: „Derzeit durchläuft diese Eingabe das dafür vorgesehene, mehrstufige Verfahren für Programmbeschwerden“, schrieb eine Sprecherin der ZDF-Hauptabteilung Kommunikation.
Das ZDF selbst habe „die Eingabe gegenüber dem Beschwerdeführer beantwortet“, wie es „im Programmbeschwerden-Verfahren üblich“ sei. Man habe dem Beschwerdeführer mitgeteilt, dass dessen Darstellung des Sachverhalts „in wesentlichen Punkten fehlerhaft“ sei. Auch eine außergerichtlich ergänzte Unterlassungsforderung Ostermanns habe das ZDF zurückgewiesen.
Details dazu nannte sie nicht.
Vom Landgericht München I waren bis zur Veröffentlichung dieses Artikels keine Informationen zum Stand der Dinge zu bekommen.
Der Stein des Anstoßes
Nach der Klageschrift sieht Ostermann seine Persönlichkeitsrechte insbesondere durch eine Folge des „ZDF Magazin Royale“ vom 28. März 2025 verletzt.
Unter dem Sendungstitel „Wer ist hier das Sicherheitsrisiko?“ hatte Böhmermann, eigenen früheren Angaben nach selbst Sprössling eines Bremer Polizisten, den bundesweit bekannten Polizeigewerkschafter einen „selbst radikalisierten Michel aus Lönneberga“, einen „Herrenmenschen im Skoda“ und einen „dreiviertel gefüllten Boxsack mit Blitzkriegfrisur“ genannt.
Außerdem hatte der Moderator in den Raum gestellt, dass das „größte Sicherheitsrisiko“ für das Bundesaufnahmeprogramm (BAP) Afghanistan die Bundespolizei selbst sein könnte. Womöglich gebe es innerhalb der Behörde Mitarbeiter, die das BAP für besonders gefährdete Afghanen sabotieren wollten, spekulierte der dieses Mal in Uniform gewandete Satiriker.
Der Tenor zu Ostermann: Dieser habe seine Prominenz genutzt, um auch mithilfe bestimmter Medien persönlich Stimmung gegen das BAP zu machen, obwohl der Bundespolizei in Islamabad angebliche Unregelmäßigkeiten oder Fehler bei Dokumentenkontrollen vor Ort schon viel früher hätten auffallen müssen (Video auf „ZDF.de“).
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Wen Böhmermann „auf dem Kieker“ hat…
Böhmermann hatte in den vergangenen Jahren im ZDF immer wieder Personen an den Pranger gestellt, die hinterher strafrechtlich belangt wurden oder beruflich in Schwierigkeiten gerieten.
Zuletzt hatte etwa „Apollo News“ berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg wegen Verdachts auf Betrug und Steuerhinterziehung erst dann eingeleitet hatte, nachdem Böhmermann sich ihm in einer „ZDF Magazin Royale“-Ausgabe vom Dezember 2020 gewidmet hatte. In der Sendung wurde angedeutet, dass Ballweg sich an Geldern seiner Anhänger persönlich bereichert haben könnte (Video auf YouTube).
Am 31. Juli 2025 wurde Ballweg nach einem dreiviertel Jahr in Untersuchungshaft vom Betrugsvorwurf freigesprochen. Er bekam lediglich eine Verwarnung auf Bewährung wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen in Höhe von insgesamt 19 Euro. Sowohl Ballwegs Anwälte als auch die Staatsanwaltschaft stellten allerdings bereits Anträge auf Revision.
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Der Fall Schönbohm
In einem Rechtsstreit um die Berichterstattung über Arne Schönbohm hatten Böhmermann und das ZDF im September 2024 eine Niederlage kassiert – auch vor dem Landgericht München I, das nun auch Ostermann einschalten will.
Das ZDF und sein Moderator dürfen seither nicht mehr behaupten, dass der frühere Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik ein Risiko für die Cybersicherheit in Deutschland darstelle.
In einer „ZDF Magazin Royale“-Ausgabe im Oktober 2022 war der damalige BSI-Chef von Böhmermann als „Cyberclown“ verspottet worden (Video auf YouTube).
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Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte Schönbohm noch im selben Monat an die Spitze der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung versetzt, obwohl bereits Zweifel an der Darstellung des ZDF laut geworden waren.
Rund neun Monate später erklärte Faeser in der „Bild“, dass die Abberufung und Versetzung ihres früheren BSI-Chefs nichts mit der Böhmermann-Sendung zu tun gehabt hätten. Es sei ihr vielmehr um „Vertrauen in die Amtsführung“ und eine Neuaufstellung des BSI gegangen. Diese sei „aufgrund der Bedrohungslage“ notwendig geworden.
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Erdoğan und Epoch Times
Im März 2016 hatte Böhmermann für diplomatische Verstimmungen gesorgt, als er in seiner Sendung ein Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorlas – angeblich, um die Grenzen der Satirefreiheit in Deutschland zu erklären.
Gut neun Jahre später stand auch das Künstlerensemble Shen Yun Performing Arts, als dessen offizieller Medienpartner die Epoch Times fungiert, im Fadenkreuz der Böhmermann-Redaktion: Am 14. Februar 2025 strahlte das ZDF eine Sendung aus, in der zuvor eingeholte Gegendarstellungen unserer Redaktion vollkommen unberücksichtigt blieben.
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Nach Ansicht von Epoch-Times-Chefredakteur Alexander Zwieschowski wurde das „Magazin Royale“ dabei „seiner üblichen Propagandamanier gerecht, einseitig schmähende und verachtende Darstellungen zu verbreiten“. Den Zuschauern sei „Religionsdiskriminierung, Verachtung rechtsstaatlicher Grundprinzipien und eine Relativierung von Folter und Mord dargeboten“ worden.
In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.
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