RBB legt Berufung im Rechtsstreit gegen Schlesinger ein – Millionenforderungen offen
In Kürze:
- RBB legt Berufung gegen Teile des Landgerichtsurteils im Fall Schlesinger ein.
- Streit um Millionenforderungen und Ruhegeld geht in die nächste Instanz.
- Vorwürfe reichen von unrechtmäßigen Abrechnungen bis zu überzogenen Baukosten.
- Skandal setzte ARD-Anstalten insgesamt unter Druck.
Im Rechtsstreit zwischen dem RBB und seiner früheren Intendantin Patricia Schlesinger wird der Sender gegen Teile des jüngst ergangenen Urteils des Landgerichts Berlin Berufung einlegen. Wie der Sender am Dienstag, 12. August, mitteilte, hatte der Verwaltungsrat dies vor einer Woche in einer Sitzung beschlossen. Damit geht der seit Januar des Jahres laufende Prozess in eine nächste Runde.
RBB muss Schlesinger zumindest für Januar 2023 Ruhegeld zahlen
Das Landgericht Berlin hatte der früheren Intendantin 18.300 Euro Ruhegeld für Januar 2023 zugesprochen. Dieses hatte sie gefordert, nachdem der RBB ihr im Anschluss an ihren Rücktritt von allen Ämtern im August 2022 fristlos gekündigt hatte. Schlesinger war unter Druck geraten, nachdem Berichte über mutmaßliche Verschwendung, Vorteilsnahme und Vetternwirtschaft erschienen waren.
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Der RBB hatte in weiterer Folge selbst eine Reihe von Vorwürfen gegen seine frühere Intendantin erhoben. Diese reichten von unrechtmäßigen Abrechnungen bei Dienstreisen bis hin zur Veranlassung nicht genehmigter Bonuszahlungen an Direktoren. Außerdem soll sie in schuldhafter Weise dazu beigetragen haben, dass die Planungskosten für ein „Digitales Medienhaus“ aus dem Ruder liefen.
Der Sender stoppte das Projekt, nachdem der Landesrechnungshof Berlin dem RBB bezüglich des „Digitalen Medienhauses“ unter anderem Verstöße gegen das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit vorgeworfen hatte. Durch das Aus sei dem Sender ein Schaden in Höhe von 6,9 Millionen Euro entstanden. Für diese will man nun Schadensersatz von der früheren Chefin.
Verfahren um gescheitertes Bauprojekt abgetrennt
Zudem fordert der Sender Bonuszahlungen in Höhe von etwa 270.000 Euro zurück. Insgesamt erhob der RBB gegen seine Ex-Intendantin Forderungen in Höhe von mehr als 12,9 Millionen Euro plus Zinsen, berichtete die „Zeit“. Allerdings trennte das Gericht das Verfahren bezüglich des „Digitalen Medienhauses“ ab.
In seinem Urteil vom 16. Juli hatte das Landgericht Berlin dem RBB dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen. Die genaue Höhe sei jedoch noch zu ermitteln. Einem Bericht von „Bild“ zufolge soll Schlesinger dem RBB zunächst 24.189 Euro bezahlen. Das Gericht bescheinigte ihr, mehrere Reisen als dienstlich abgerechnet zu haben, die keinen hinreichenden Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit gehabt hätten.
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Hingegen drang der RBB mit seiner Darstellung, die Ruhegeldvereinbarung, auf die sich Schlesinger stütze, sei sittenwidrig gewesen, nicht durch. Auch die Durchführung teurer Abendessen in ihren privaten Räumlichkeiten und die damit verbundenen Bewirtungskosten beanstandete das Gericht nicht. Es ist auch bis jetzt nicht geklärt, ob es Schlesinger, die bezüglich der Januar-Bezüge einen Teilerfolg erzielt hatte, auch noch für andere Monate Ruhegeld zusprechen werde.
RBB beharrt auf Feststellung persönlicher Haftung
Bisher nicht beziffert war auch die Schadensersatzsumme für unrechtmäßige Bonuszahlungen und Zulagen. Hier hatte der RBB mehr als 1,7 Millionen Euro verlangt. Im nunmehr angestrebten Berufungsurteil will der Sender dem Verwaltungsratsvorsitzenden Wolfgang Krüger zufolge noch weitere Ansprüche geltend machen. So soll das Kammergericht Berlin die persönliche Haftbarkeit Schlesingers für ihre Entscheidungen in Bezug auf Boni und Zulagen feststellen.
Die 64-Jährige war von 2016 bis 2022 Intendantin des RBB. Die Affäre um die Bonuszahlungen und Vorteile hatte einen Skandal ausgelöst, der den öffentlich-rechtlichen Rundfunk insgesamt unter Rechtfertigungszwang setzte. Schlesinger hat mittlerweile eine Existenz als Beraterin für Führungskräfte im Bereich Krisenmanagement eröffnet.
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