RBB verliert vor Arbeitsgericht: Ex-Programmdirektorin Nothelle steht lebenslanges Ruhegeld von 8.437 Euro zu

Der RBB hat seine Niederlage vor dem Arbeitsgericht Berlin hingenommen. Ex-Programmdirektorin Claudia Nothelle erhält ein lebenslanges Ruhegeld von monatlich 8.437 Euro – zusätzlich zu ihrem Professorinnengehalt. Sämtliche Argumente des Senders wurden zurückgewiesen.
Hauptsitz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Berlin Brandenburg RBB am Theodor-Heuss-Platz in Berlin
Der RBB verzichtet auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil vom April 2025. Er muss seiner früheren Programmdirektorin ein lebenslanges Ruhegeld zahlen.Foto: Astrid Vellguth/AFP via Getty Images
Von 10. Dezember 2025

In Kürze:

  • Arbeitsgericht Berlin bestätigt lebenslanges Ruhegeld für Ex-RBB-Direktorin Claudia Nothelle
  • RBB verzichtet nun offenbar auf weitere Rechtsmittel
  • Ruhegeld von 8.437 Euro monatlich – zusätzlich zu Professorinnengehalt
  • Gericht weist sämtliche Argumente des Senders zurück

 

Der RBB hat vor dem Arbeitsgericht Berlin eine schmerzhafte Niederlage erlitten. Wie die „Bild“-Zeitung am Dienstag, 9.12., berichtete, verzichtet der Sender offenbar auf weitere Rechtsmittel gegen das Urteil im Rechtsstreit gegen seine frühere Programmdirektorin Claudia Nothelle. Das Gericht hatte Ende April der 61-jährigen recht gegeben und ihr ein lebenslanges Ruhegeld von 8.437 Euro monatlich zugesprochen.

Die Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) wird dieses Geld vom RBB auf Lebenszeit erhalten, obwohl ihre Tätigkeit für den Sender zum Jahresende 2016 geendet hatte. Seit 2017 erhält sie als Professorin für Fernseh-Journalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal monatlich zusätzlich etwa 7.000 Euro.

RBB stellte Zahlungen ein und forderte Leistungen zurück

Die frühere MDR-Journalistin war 2006 in die Dienste des RBB getreten und hatte die Nachfolge von Petra Lidschreiber als Chefredakteurin angetreten. Diese Position hatte sie bis Mai 2009 inne, im Jahr 2008 fungierte sie zusätzlich noch als Fernsehdirektorin. Als der Sender im Mai 2009 die Direktionen für Hörfunk und Fernsehen zur multimedialen Programmdirektion zusammenlegte, übernahm Nothelle deren Leitung.

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Neben Fernsehen und Radio verantwortete die studierte Theologin, Germanistin und Pädagogin damit auch die redaktionellen Inhalte des Internetauftritts und den RBB-Videotext. Der Rundfunkrat verlängerte ihre Amtszeit um fünf Jahre bis 2019 – ehe sie jedoch 2017 den Lehrauftrag annahm und sich offenbar als Direktorin freistellen ließ.

Nach Auslaufen ihres Direktorenvertrags im Jahr 2019 stand ihr eine Abfindung und ein Ruhegeld zu. Unter dem Eindruck des Skandals um die frühere Intendantin Patricia Schlesinger stellte der RBB im Dezember 2023 die Ruhegeldzahlungen an Nothelle ein. Anfang 2024 forderte der Sender sogar rund 400.000 Euro zurück.

Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage durch Schlesinger-Skandal

Der Sender ging vor Gericht und erklärte, die Ruhegeldregelung sei sittenwidrig im Sinne des Paragrafen 138 BGB. Immerhin – so die Argumentation – bestehe ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Nothelle sei nur kurz im Amt gewesen und frühzeitig ausgeschieden. Das hohe, über eine lange Zeit fließende Ruhegeld stehe in keiner Relation dazu.

Sinngemäß versuchte der RBB auch einen Wegfall der Geschäftsgrundlage ins Spiel zu bringen: Der Schlesinger-Skandal habe eine Neubewertung von Verträgen dieser Art in der Öffentlichkeit bewirkt, aus deren Rundfunkbeitrag dies finanziert werde. Schlesinger war jedoch zum Zeitpunkt der Einstellung Nothelles noch nicht einmal beim RBB. Zudem stand der Sender auf dem Standpunkt, das Ruhegeld sei, um die Bezüge zu mindern, die Nothelle an der Hochschule Magdeburg-Stendal erziele.

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Das Arbeitsgericht Berlin verwarf sämtliches Vorbringen des RBB. Weder war eine solche Anrechnungsklausel im Vertrag verankert, noch gebe es Rechtsprechung, die dies nahelege. Im Gegenteil: Kürzungen vertraglicher Ansprüche ohne klare vertragliche Grundlage seien unzulässig.

RBB gelang Beweis für Branchenunüblichkeit nicht

Als letzten Trumpf rechnete der Anwalt des RBB dem Gericht vor, dass Nothelle über das Ruhegeld höhere Einkünfte erziele, als wäre sie bis zur Rente in ihrer Funktion geblieben. Damit wollte er illustrieren, wie unangemessen die Zusage sei.

Das Gericht stellte sich dennoch auf den Standpunkt, dass der Sender selbst diesen Leistungen zugunsten der Mitarbeiterin bei Vertragsabschluss zugestimmt habe. An eine Unangemessenheit könne man nur dann denken, wenn Regelungen dieser Art branchenunüblich wären. Der RBB war dafür beweispflichtig – und offenbar konnte er den Beweis nicht erbringen. Der Sender verlor Ende April 2025 vor Gericht die Klage.



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