Rechtsstreit mit ARD: „AUF1“ darf Namen und Logo behalten

Der seit drei Jahren geführte Rechtsstreit zwischen der ARD und dem österreichischen Onlinesender „AUF1“ ist auf EU-Ebene beigelegt worden. Die ARD hatte wegen einer angeblich zu starken Ähnlichkeit von Namen und Logo geklagt. Nun können beide Sender ihre Logos weiter nutzen.
AUF1-Chefredakteur Stefan Magnet in seinem Studio. Foto: Bildschrimfoto/AUF1
Das Archivbild zeigt „AUF1“-Chefredakteur Stefan Magnet im Linzer Studio seines Onlinesenders.Foto: Bildschirmfoto/AUF1
Von 24. Oktober 2025

In Kürze:

  • Der von der ARD angestoßene Markenrechtsstreit mit dem Sender „AUF1“ endet nach drei Jahren mit einem Vergleich.
  • Beide Sender dürfen ihre Namen und Logos behalten.
  • „AUF1“-Chefredakteur Stefan Magnet reagierte erleichtert.

 

Der österreichische Privatsender „AUF1“ darf sowohl seinen Namen als auch sein Logo behalten. Das hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im spanischen Alicante entschieden. Geklagt hatte der öffentlich-rechtliche Senderverbund ARD vor über drei Jahren.

Der Disput um das Markenrecht sei durch eine Vereinbarung der Streitparteien beigelegt worden, „die eine einvernehmliche Regelung zur Nutzung der Kennzeichen vorsieht und ‚AUF1‘ die weitere Nutzung seines Namens ermöglicht“, erklärte „AUF1“-Chefredakteur Stefan Magnet auf dem YouTube-Kanal des FPÖ-nahen Senders am 20. Oktober.

„Wir waren von der Klage der ARD seit 2022 in unserer Existenz bedroht, da wir im schlimmsten Fall unsere Arbeit aufgeben und all unsere Inhalte aus dem Netz hätten löschen müssen“, erklärte Magnet auf Anfrage der Epoch Times. „Dass nun diese Einigung vor dem EU-Markenamt in Spanien gelungen ist, ist für uns eine große Erleichterung und auch ein Signal an die Medienlandschaft: Neue und freie Medien sind Teil der Wirklichkeit und diese können sich auch immer besser behaupten, auch wenn die Angriffe vielfältig sind.“

„AUF1“-Chefredakteur freut sich über den Sieg seines Senders im Markenrechtsstreit mit der ARD. Foto: Bildschirmfoto/YouTube/AUF1

„AUF1“-Chefredakteur Magnet berichtet über den Markenrechtsstreit mit der ARD. Foto: Bildschirmfoto/YouTube/AUF1

ARD sah zu große Nähe zum eigenen Logo

Als Grund für ihre Klage hätten die Anwälte des ARD-Senderverbunds angegeben, der Name und das Logo des österreichischen Senders aus Linz seien denen der ARD zu ähnlich. Die ARD-Anwälte hätten „AUF1“ vorgeworfen, „von der Anziehungskraft, dem Image und dem guten Ruf sowie dem hohen Ansehen der ARD profitieren“ zu wollen, zitierte Magnet auf dem „AUF1“-YouTube-Kanal aus einem frühen Schriftsatz.

Die „AUF1-Zuschauerfamilie“ habe mit ihrer finanziellen Unterstützung den Rechtskampf erst möglich gemacht, bedankte sich Magnet. Dadurch sei es möglich gewesen, ein „großartiges Anwaltskonsortium“ zu engagieren.

„Der Vergleich ist für AUF1 ein wichtiger Erfolg, wenngleich der bittere Beigeschmack des Vergleichs beinhaltet, dass wir unsere Prozesskosten selbst tragen müssen“, so Magnet gegenüber der Epoch Times. Die genaue Kostenhöhe wolle er aber nicht publik werden lassen.

Die ARD teilte auf Nachfrage der Epoch Times mit, dass über die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung Stillschweigen vereinbart worden sei.

Collage: Die Logos von ARD und AUF1

Die Logos der ARD und des österreichischen Privatsenders „AUF1“. Foto: Bildschirmfoto/AUF1

 

BfV stuft „AUF1“ als rechtsextremistischen Verdachtsfall ein

Der nach Eigenauskunft allein von seinen Zuschauern finanzierte Onlinesender war im Mai 2021 wegen des „erschreckenden und skrupellosen Vorgehens gegen Freiheit und Selbstbestimmung“ entstanden, das die Politik nach Ansicht von „AUF1“ mit ihren Corona-Maßnahmen an den Tag gelegt habe.

Getragen wird das Medium vom „Verein für basisgetragene, selbstbestimmte, pluralistische und unabhängige Medienvielfalt“ in Wien, dessen Vereinsobmann Magnet ist. Der Empfang ist nach Angaben des Senders derzeit ausschließlich über „www.auf1.tv“ online möglich. 2024 habe „die Landesmedienanstalt Baden-Württemberg die Ausstrahlung via Astra Satellit untersagt“.

Nach Informationen des „Kuriers“ wird „AUF1“ vom österreichischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft.

In Deutschland gilt der Sender nach Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“. Im BfV-Jahresbericht 2024 heißt es ab Seite 92:

„‚AUF1‘ verbreitet minderheiten-, islam- und muslimfeindliche Inhalte, bedient rassistische Stereotype und bezieht sich regelmäßig auf antisemitisch konnotierte Verschwörungstheorien. Augenfällig ist die enge Kooperation mit anderen Akteuren der Neuen Rechten.“

Das BfV sieht als „Kern einer Vielzahl der ‚AUF1‘-Beiträge“ den „Kampf gegen den sogenannten Great Reset, der ominösen Eliten angeblich zum Auf- oder Ausbau ihrer Macht im globalen Maßstab diene“.

Anmerkung Epoch Times: Dieser Artikel wurde nach der Erstveröffentlichung am 24. Oktober 2025 noch um die Stellungnahmen der beiden Sender ergänzt.



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