Rundfunkbeitrag: Für wen das neue Bezahlsystem zur Kostenfalle werden kann

Seit Anfang Juni praktiziert der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ein neues System bei der Einhebung des Rundfunkbeitrags. Für Haushalte, die diesen bereits jetzt per Lastschrift bezahlen, ändert sich dadurch nichts. Wer eine Zahlung per Überweisung bevorzugt, läuft hingegen Gefahr, in eine Kostenfalle zu laufen.
Bislang hatte sich der Beitragsservice an der bevorzugten Zahlungsweise des jeweiligen Haushalts orientiert. Gemäß dem gesetzlichen Zahlungsrhythmus laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wäre dies vierteljährlich – derzeit jeweils 55,08 Euro. Wer dies wünscht, kann seine Rundfunkgebühr jedoch auch jährlich oder halbjährlich entrichten.
Nur noch Einmalzahlungsaufforderung
Die Zeiten, in denen – je nach vereinbarter Zahlungsweise – der Beitragsservice im Vorfeld jedes Zahlungstermins über dessen Bevorstehen informiert, sind nun jedoch vorbei. Für Haushalte, die ihren Rundfunkbeitrag nach wie vor per Überweisung oder Dauerauftrag bezahlen, gibt es künftig nur noch die sogenannte Einmalzahlungsaufforderung (EZA).
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In der EZA wird mitgeteilt, welcher Betrag künftig zu welchen Zahlungsterminen im Jahr zu entrichten ist. Es liegt anschließend in der Verantwortung des Beitragspflichtigen, dafür zu sorgen, dass die Beträge zum Fälligkeitsdatum den Beitragsservice erreichen. Eine erneute EZA wird erst dann wieder verschickt, wenn sich die Höhe des Beitrags verändert oder man den Zahlungsrhythmus verändert.
Der Beitragsservice möchte mit dieser Neuerung den stark gestiegenen Kosten für Papier und Porto Rechnung tragen. Die Einsparungen bei Druck, Versand und Verwaltungsaufwand „kommen letztlich allen Beitragszahlenden zugute“, erklärte ein Sprecher der Einrichtung zu Beginn des Monats gegenüber der Epoch Times. Immerhin hälfen sie, den Aufwand gering zu halten und so die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks effizienter zu gestalten.
Bereits mit Festsetzungsbescheid sind Aufschläge verbunden
Für Beitragspflichtige ohne Lastschriftverfahren können extra Kosten anfallen. So weist „Agrar heute“ darauf hin, dass es für Gebührenzahler, die den Zahlungstermin übersehen, keine gesonderte Zahlungserinnerung mehr gibt. Stattdessen gibt es einen sogenannten Festsetzungsbescheid.
Dieser ist rechtlich bindend – und mit einem Säumniszuschlag von 1 Prozent des noch offenen Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 8 Euro verbunden. Reagiert der Zahlungspflichtige nicht innerhalb einer vierwöchigen Frist auf den Bescheid, wird dieser vollstreckbar.
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Im äußersten Fall drohen dann weitere Mahnkosten, Vollstreckungsmaßnahmen und möglicherweise sogar Pfändungen von Lohn und Konto. Wer länger als sechs Monate bewusst seinen Rundfunkbeitrag nicht bezahlt, riskiert auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. An dessen Ende droht ein zusätzliches Bußgeld von bis zu 1.000 Euro – und sogar Beugehaft, wie im Fall des bekannten „Beitragsrebellen“ Georg Thiel.
Beitragsservice sieht Anpassung an gängige Praxis von Kommunen
Ein weiterer unangenehmer Nebeneffekt, der im Fall eines Vollstreckungs- oder gar Bußgeldverfahren droht, ist eine Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit infolge von Schufa-Einträgen. Außerdem berechtigen Vollstreckungstitel Behörden auch zur Pfändung von Sozialleistungen und Lebensversicherungsansprüchen.
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Im Beitragsservice selbst sieht man in der Neuregelung keine revolutionäre Änderung. Die einmalige Mitteilung langfristig gültiger Zahlungstermine, so äußerte ein Sprecher, orientiere sich an der gängigen Praxis vieler Städte und Kommunen – „etwa bei der Grundsteuer, Müllgebühren oder der Hundesteuer“.
Die Umstellung wird, so heißt es vonseiten des Servicedienstes selbst, schrittweise erfolgen. Der Beitragsservice empfiehlt als Alternative das „sichere und bequeme SEPA-Lastschriftverfahren“. Bei diesem werden grundsätzlich keine Beitragsrechnungen mehr verschickt.
Derzeit nutzen etwa 71 Prozent die Lastschrift für ihren Rundfunkbeitrag
Um die Einhaltung der Termine zu erleichtern, stellt der Beitragsservice auch Kalendereinträge für Outlook und andere kompatible Systeme zum Download bereit. Auch über einen QR-Code aus der Einmalzahlungsaufforderung können Nutzer die Termine direkt auf das Smartphone laden und so als Erinnerung nutzen. Eine eigene App zur Erinnerung an Zahlungstermine des Rundfunkbeitrags gibt es jedoch nicht und ist derzeit auch nicht in Planung.
Wie ein Sprecher des Beitragsservice auf Anfrage der Epoch Times erklärt, beträgt der Anteil der Nutzer des SEPA-Lastschriftverfahrens für den Rundfunkbeitrag in Deutschland derzeit rund 71 Prozent. Die übrigen 29 Prozent überweisen entweder manuell oder haben einen Dauerauftrag eingerichtet. Im Unterschied zum Lastschriftverfahren wird dieser im Fall einer Beitragsänderung jedoch nicht automatisch angepasst.
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Im Jahr 2024 gab es in Deutschland im Kontext der Rundfunkgebühr rund 40,5 Millionen beitragspflichtige Haushalte. Dazu kamen etwa 4,4 Millionen beitragspflichtige Betriebsstätten von Behörden, Organisationen oder Unternehmen. Außerdem waren noch 1,9 Millionen Hotels und Ferienwohnungen verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Aus sozialen Gründen waren etwa 2,4 Millionen Menschen beitragsbefreit.
Die Anzahl derer, die den Rundfunkbeitrag nicht oder nicht vollständig zahlen, wächst seit Jahren kontinuierlich an. 2023 waren „etwa 3,96 Millionen Beitragskonten (8 Prozent) in Deutschland entweder im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung, weil Menschen die Beiträge nicht gezahlt hatten“, meldete die „Berliner Zeitung“.
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