Spionagefall: Bundesanwaltschaftschaft fordert hohe Haftstrafe für Jian G.

Im Fall um den mutmaßlichen chinesischen Spion Jian G. und der mitangeklagten Chinesin Yaqi X. hielt die Bundesanwaltschaft am Oberlandesgericht Dresden ihr Plädoyer. Epoch Times berichtet vor Ort.
Titelbild
Hauptverhandlung am Oberlandesgericht Dresden gegen Jian G. und Yaqi X. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit am 3. September 2025. Angeklagter Jian G. (l.) mit Verteidiger und Angeklagte Yaqi X. mit Verteidigerin.Foto: Dirk Sukow/Pool
Von 16. September 2025

In Kürze:

  • Die Bundesanwaltschaft spricht von mindestens 20-jähriger Agententätigkeit in Deutschland.
  • Verfassungsschutz observierte Jian G. jahrelang.
  • Telefone, Laptops, E-Mail-Verkehr und sein Auto wurden überwacht.
  • Die Bundesanwaltschaft sieht weiter eine Fluchtgefahr.
  • Die Mitangeklagte Yaqi X. soll von Jians Agententätigkeit gewusst haben.

 

Im bisher größten Fall von chinesischer Spionage in Deutschland fordert die Bundesanwaltschaft siebeneinhalb Jahre Haft für Jian G., den ehemaligen EU-Büro-Mitarbeiter von AfD-Politiker Maximilian Krah und zwei Jahre und neun Monate für die Mitangeklagte Chinesin Yaqi X.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft bezeichnete in seinem Plädoyer am Dienstag, 16. September, vor dem Oberlandesgericht Dresden es als erwiesen, dass beide gegen die Bundesrepublik Deutschland eine Agententätigkeit für den chinesischen Geheimdienst ausgeübt haben.

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Dabei sieht die Bundesanwaltschaft bei Jian G. aufgrund seiner mindestens 20-jährigen Agententätigkeit sowie seinem planvollen Handeln in der Ausspähung von EU, Deutschland, der AfD und politisch Verfolgten und Oppositionellen eine besondere Schwere.

Der Verteidiger von Jian G. erklärte gegenüber Epoch Times, dass er das beantragte Strafmaß für seinen Mandanten für überzogen hält.

Mehrere Jahre durch Verfassungsschutz observiert

Der Bundesverfassungsschutz hat Jian G. mindestens zweieinhalb Jahre observiert, geht aus den Aussagen im Rahmen des Gerichtsprozesses hervor.

So wurden sowohl seine Telefone, Laptops als auch sein E-Mail-Verkehr überwacht. Später wurde auch eine Abhöreinrichtung in seinem Auto eingesetzt.

Die Überwachungsmaßnahmen seien mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums und der G-10-Kommission des Bundestags erfolgt und immer wieder verlängert worden.

Dies berichten verschiedene Medien nach der Anhörung eines Mitarbeiters des Bundesverfassungsschutzes in dem Gerichtsprozess.

Staatsanwalt Fabian Schellhaas von der Bundesanwaltschaft beschrieb Jian G. als Mehrzweckagenten, der geschickt immer im Einsatz war und sich stolz über seine langjährige Agententätigkeit gezeigt hätte.

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Yaqi X. soll von Jians Agententätigkeit gewusst haben

Bei Yaqi X. sieht Schellhaas einen bedingten Vorsatz bei ihren Ausspähungen am Flughafen Leipzig/Halle. Sie hatte nach ihrem Studium dort bei einer Logistikfirma angefangen, die dort auch Militärtransporte abwickelte.

Sie habe dabei auf Initiative von Jian G. gehandelt, rechnete die Bundesanwaltschaft ihr an. Gegen die Frau spreche hingegen, dass sie spätestens ab April 2022 gewusst haben muss, dass Jian G. für den chinesischen Geheimdienst arbeitete und damit billigend in Kauf nahm, dass ihre Informationen an den Geheimdienst gelangen würden.

Jian G. habe die Frau, die 2015 nach Deutschland kam und in Dresden an der TU studierte, wie ein Führungsoffizier gelenkt. Dabei soll er ihre Nachgiebigkeit ausgenutzt haben. Neben seiner Ehe soll er mit ihr eine Liebesaffäre geführt haben, erklärte die 38-Jährige während des Gerichtsprozesses.

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Deutsche Staatsbürger und Anhänger des chinesischen Regimes

Obwohl Jian G. 2011 seine chinesische Staatsbürgerschaft ablegte und die deutsche annahm, habe die Beweisaufnahme gezeigt, dass der Angeklagte ein Anhänger des chinesischen Regimes sei „der sich nur den Mantel der oppositionellen Tätigkeit übergeworfen hat, um hier in oppositionellen Kreisen Ausforschungen vorzunehmen“, so Schellhaas zu Epoch Times.

Jian G. sei überzeugt von der Macht der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) und der Überlegenheit Chinas gegenüber dem Westen.

Bei den Ausspähungen unter chinesischen Oppositionellen soll es darum gegangen sein, Informationen von Menschen zu gewinnen, die der KPCh ablehnend gegenüberstehen.

In einem abgehörten Gespräch mit einem Führungsoffizier des chinesischen Geheimdienstes soll es auch um eine Resolution im EU-Parlament vom Januar 2024 gegen die in China verfolgten Praktizierenden der buddhistischen Meditationsbewegung Falun Gong gegangen sein.

Die Resolution forderte von China, die Unterdrückung der Religionsfreiheit, die Kontrolle und die Überwachung der Menschen „im In- und Ausland“ zu beenden. Insbesondere wurde auch auf den Fall des Falun-Gong-Praktizierenden Ding Yuande eingegangen. Die chinesische Regierung sollte ihn und alle anderen Falun-Gong-Praktizierenden sofort bedingungslos freilassen.

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Bundesanwaltschaft sieht Fluchtgefahr

Die Haftstrafe soll nach Ansicht der Bundesanwaltschaft bei beiden unmittelbar nach dem Urteilsspruch verbüßt werden, da Fluchtgefahr und weiter dringender Tatverdacht bestehe. Jian. G befindet sich seit einem Jahr und fünf Monaten in Untersuchungshaft, Yaqi X. seit einem Jahr.

Beide sind nicht vorbestraft. In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.



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